Mehr Schutz und Transparenz beim Umgang mit Bioziden

29.05.2002
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 121/02
Thema: Naturschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002

Die Bundesregierung sorgt für mehr Schutz und Transparenz beim Umgang mit Bioziden, wie zum Beispiel Holzschutz- und Desinfektionsmittel. Dazu hat das Bundeskabinett heute eine vonBundesumweltminister Jürgen Trittin vorgelegte Verordnung über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten sowie zur Änderung chemikalienrechtlicher Vorschriften verabschiedet. Dabeihandelt es sich um konkretisierende Vorschriften für das Biozidgesetz, das ebenso wie die Verordnung bereits vom Bundesrat grundsätzlich gebilligt wurde. Beide Vorschriften werdenvoraussichtlich im Juni dieses Jahres in Kraft treten.

"Mit dem Biozidgesetz und der entsprechenden Verordnung stärken wir den Umwelt- und Verbraucherschutz. Diese Chemikalien dürfen künftig nur in Verkehr gebracht und verwendet werden,wenn ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit geprüft und bewertet wurden", sagte der Staatssekretär im Bundesumweltministerium Rainer Baake. Zu den Biozid-Produkten gehörenChemikalien wie Holzschutz- und Desinfektionsmittel, aber auch Insektenbekämpfungsmittel, Rattengifte und Antifoulingfarben (Schiffsanstriche). Die Eigenschaft dieser Chemikalien, Schadorganismen auf biologisch-chemischem Wege zu bekämpfen, birgt aber zugleich Risiken für Mensch und Umwelt, die mit dem Biozidgesetz deutlich verringert werden sollen.

Kern des Biozidgesetzes ist die Einführung einer Zulassungspflicht für Biozid-Produkte. Darüber hinaus enthält es insbesondere Regelungen zur Kennzeichnung und zur Werbungfür diese Mittel. Die Verordnung regelt Details des Zulassungsverfahrens und konkretisiert Bestimmungen zur Kennzeichnung der Biozid-Produkte sowie zu den gesetzlich geforderten Informationenfür die Giftnotzentralen. Ferner wird festgelegt, dass bei der Verwendung dieser Chemikalien ordnungsgemäß und nach guter fachlicher Praxis zu verfahren ist. Dazu gehört u.a. diesachgerechte Verwendung sowie die Prüfung von Alternativen, um den Biozideinsatz auf ein Mindestmass zu begrenzen. Künftig muss Werbung für Biozid-Produkte den Warnhinweis tragen:"Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch Kennzeichnung und Produktinformation lesen".

Mit Biozidgesetz und -verordnung werden die EG-Biozidrichtlinie 98/8/EG sowie die Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG in deutsches Recht umgesetzt.

29.05.2002 | Pressemitteilung 121/02 | Naturschutz
https://www.bmuv.de/PM1522
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