Bundesumweltministerium erhebt keine Einwände gegen das Wiederanfahren von Philippsburg II

14.12.2001
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 259/01
Thema: Nukleare Sicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
EnBW soll Sicherheitsmanagement überarbeiten - Baden-Württemberg soll Vertrag mit Gutachter kündigen

EnBW soll Sicherheitsmanagement überarbeiten - Baden-Württemberg soll Vertrag mit Gutachter kündigen

Das Bundesumweltministerium erhebt keine Einwände gegen das geplante Wiederanfahren des Blocks II im Atomkraftwerk Philippsburg. Dies ist das Ergebnis eines Statusgesprächs zum AKW, das heute im Bundesumweltministerium in Bonn unter Beteiligung der baden-württembergischen Landesaufsicht, des Betreibers und des TÜV stattfand. Aus Sicht der Landesaufsicht und des BMU sind diejenigen Punkte geklärt, die mit den Vorkommnissen vom August dieses Jahres in unmittelbarem Zusammenhang standen und die zur Abschaltung des AKW im Oktober führten.

So wurden personelle Konsequenzen gezogen und der Leiter des Blocks II sowie der seinerzeit verantwortliche Schichtleiter von ihren Aufgaben entbunden. Zu den technischen Maßnahmen, die umgesetzt wurden, gehört vor allem, dass künftig verhindert wird, dass reines Wasser in die Flutbehälter eingespeist werden kann. Darüber hinaus wurde eine Anfahrcheckliste, die alle notwendigen Maßnahmen, Handlungsanweisungen und systemtechnischen Voraussetzungen zum Wiederanfahren enthält, erstellt. Ebenso wurden Verbesserungen beim Wasser- und Borsäure-Management vorgenommen. Mit diesen und eine Reihe weiterer Maßnahmen sollen vergleichbare Vorkommnisse künftig ausgeschlossen werden.

Gleichwohl wurden im Gespräch Aufgaben identifiziert, die es noch abzuarbeiten gilt. So wird der Betreiber des AKW verpflichtet, sein Sicherheitsmanagement auf der Grundlage von nachvollziehbaren, objektiven Sicherheitsindikatoren zu überarbeiten. Ein Konzept ist binnen 6 Monaten vorzulegen. Außerdem soll eine vertiefte Organisationsprüfung durch das zuständige Landesumweltministerium durchgeführt werden. Darüber hinaus wurde in der Beratung festgestellt, dass es im Verlauf der Untersuchungen zum Sicherheitsmanagement im AKW auch Defizite der Landesaufsicht und des TÜV gab. Das BMU forderte das zuständige Umweltministerium auf, den Sachverständigenvertrag mit dem TÜV zu kündigen.

Block II des Atomkraftwerks Philippsburg wurde auf Betreiben von Bundesumweltminister Jürgen Trittin am 8. Oktober dieses Jahres nach erheblichen Mängeln im Sicherheitsmanagement vom Netz genommen. Das AKW wurde im August 2001 nach der Jahresrevision wiederangefahren, obwohl in drei von vier Flutbehältern des Not- und Nachkühlsystems nicht die im Betriebshandbuch vorgeschriebene Mindestkonzentration von Borsäure vorhanden war. Ein bis zwei Tage lang hatte der Betreiber keine zuverlässige Klarheit über die Funktionsfähigkeit des Not- und Nachkühlsystems im Störfall. Die Anlage wurde praktisch "im Blindflug" betrieben.

14.12.2001 | Pressemitteilung 259/01 | Nukleare Sicherheit
https://www.bmuv.de/PM1521
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