Bundeskabinett beschließt Vertragsgesetz zur Ratifizierung der Espoo-Konvention

19.12.2001
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 263/01
Thema: Beteiligung
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung stärkt gutnachbarliche Zusammenarbeit

Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung stärkt gutnachbarliche Zusammenarbeit

cms-p>Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin das Vertragsgesetz zur Ratifizierung der Espoo-Konvention über die grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung beschlossen. Nach Ansicht von Bundesumweltminister Jürgen Trittin ist die grenzüberschreitende Beteiligung an Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem gemeinsamen Europa. "Umweltauswirkungen bestimmter Projekte machen eben an Grenzen nicht halt. Deshalb ist es sinnvoll, dass sich benachbarte Staaten gegenseitig rechtzeitig informieren und in entsprechende Verfahren einbeziehen. Damit werden Entscheidungsprozesse auch für die Bevölkerung transparenter. Das stärkt das Vertrauen auf beiden Seiten und fördert die gutnachbarschaftliche Zusammenarbeit", sagte Jürgen Trittin.

Das Übereinkommen der UN ECE (Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa) über die grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung wurde 1991 in Espoo (Finnland) abgeschlossen. Die Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, bei Projekten, von denen voraussichtlich erhebliche, nachteilige, grenzüberschreitende Umweltauswirkungen ausgehen, eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen und dabei Behörden und die Öffentlichkeit möglicherweise betroffener anderer Vertragsstaaten zu beteiligen. Mit diesem Übereinkommen wird zugleich die Umweltvorsorge auf internationaler Ebene gestärkt.

Diese grenzüberschreitende Beteiligung an UVP-Verfahren entspricht den Vorgaben der EG-UVP-Richtlinie, die im Sommer dieses Jahres im Rahmen des Artikelgesetzes in deutsches Recht umgesetzt wurde. Das Übereinkommen findet auch außerhalb der EU bereits auf der Grundlage bilateraler Abkommen mit Nachbarstaaten Deutschlands vorläufige Anwendung.

Der Gesetzentwurf bedarf noch der Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat.

19.12.2001 | Pressemitteilung 263/01 | Beteiligung
https://www.bmuv.de/PM1508
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