Bundesrepublik hat Konvention zum Verbot langlebiger Umweltgifte ratifiziert

02.05.2002
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 103/02
Thema: Naturschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002

Die Bundesrepublik Deutschland hat bei den Vereinten Nationen in New York zwei Urkunden hinterlegt, mit denen sie internationale Vereinbarungen zum weltweiten Verbot von langlebigen Umweltgiftenratifiziert. Zum einen handelt es sich dabei um das Stockholmer Übereinkommen vom Mai 2001, der sogenannten "POP-Konvention", zum anderen um das Protokoll über persistente organischeSchadstoffe (POP) zum Genfer Luftreinhalteabkommen, das Deutschland 1998 gezeichnet hat. "Deutschland gehört zu den ersten Staaten, die das Stockholmer Übereinkommen ratifiziert haben. Daszeigt, welchen hohen Stellenwert wir der vollständigen Reduzierung dieser gefährlichen Chemikalien beimessen", sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin.

Das weltweite Verbot für das "dreckige Dutzend" im Rahmen der POP-Konvention, darunter für Dioxine und PCB, ist nach Ansicht des Ministers ein großer Erfolg für den Umwelt-und Gesundheitsschutz sowie ein bedeutsamer Schritt beim Aufbau eines umfassenden internationalen Chemikalienmanagements. "Mit der zügigen Ratifizierung der Vereinbarung haben wir zugleichdeutlich gemacht, dass wir es ernst meinen mit der deutschen Bewerbung um den Sitz des Konventionssekretariats", sagte Jürgen Trittin. Diese Entscheidung wird auf der 1. Vertragsstaatenkonferenznach Inkrafttreten des Übereinkommens getroffen, d.h. wenn 50 Ratifikationsurkunden hinterlegt wurden.

Die POP-Konvention sieht ein weltweites Verbot der Herstellung und Verwendung von zunächst 12 Umweltgiften vor, darunter für 8 Pflanzenschutzmittel wie u.a. DDT, für Dioxine, Furanesowie polychlorierte Biphenyle (PCB) und Hexachlorbenzol. Diese Stoffe zeichnen sich durch ihre Giftigkeit, Langlebigkeit und ihr Potenzial, sich in der Umwelt und der Nahrungskette anzureichern,aus.

Innerhalb der EU sind die Pflanzenschutzmittel unter den POPs seit langem verboten. Für andere Stoffe wie PCB und Dioxine gelten in Deutschland und der EU scharfe Bestimmungen und strengeGrenzwerte. Da die Entwicklungsländer nach Auffassung Trittins die Hauptlast bei der Umsetzung der Konvention tragen, müssen sie von den Industriestaaten finanziell und technischunterstützt werden.

02.05.2002 | Pressemitteilung 103/02 | Naturschutz
https://www.bmuv.de/PM1496
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