Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung neben dem Ratifizierungsgesetz zum Kyoto-Protokoll (vgl. Pressemitteilung 98/02) eine Reihe weiterer Umweltvorschriften beschlossen.<br/>
Die Vorschriften im Überblick:
WASSERHAUSHALTSGESETZ:<br/>Mit der endgültigen Verabschiedung der Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes konnte die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie im Bundesrecht zügig abgeschlossen werden. Nunmehr könnenauch die Bundesländer ihre Landeswassergesetze fristgemäß bis Ende 2003 den europäischen Regelungen anpassen. Mit der Novelle ist der Einstieg in eine grenzüberschreitendenachhaltige Gewässerbewirtschaftung rechtlich verankert. Ziel ist es, dass alle Gewässer bis 2015 einen guten Zustand erreichen, nicht nur bei Schadstoffen, sondern auch bei der im Wasserheimischen Tier- und Pflanzenwelt. Dazu müssen bis 2009 Bewirtschaftungspläne erarbeitet werden.
RÖNTGENVERORDNUNG:<br/>Die Novelle ist ein weiterer Schritt zu einer grundlegenden Reform des Strahlenschutzrechts und wird zur deutlichen Absenkung der Strahlenbelastung für Patienten und beruflich strahlenexponiertePersonen -- vor allem beim medizinischen Personal - führen. Röntgenstrahlung darf nur angewendet werden, wenn der gesundheitliche Nutzen im Vergleich zum Strahlenrisiko überwiegt. Dasschliesst die Prüfung alternativer Untersuchungsmethoden ohne oder mit nur geringer Strahlenbelastung ein. Des weiteren sind Maßnahmen zur Qualitätssicherung und zur Qualifizierungdes medizinischen Personals vorgesehen.
GEWERBEABFALLVERORDNUNG:<br/>Der Bundesrat hat durch seine Zustimmung den Weg frei gemacht für eine umweltverträgliche Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen. Die Anforderungen an die Verwertung dieserAbfälle werden erhöht, u.a. durch eine verbesserte Getrennthaltung einzelner Abfallfraktionen wie Papier, Glas, Kunststoffe und Metalle. Vorbehandlungsanlagen müssen eineVerwertungsquote von mindestens 85 Prozent erreichen. Zugleich wird der Scheinverwertung Einhalt geboten. Kommunen und Privatwirtschaft erhalten Planungssicherheit.
BIOZIDGESETZ und BIOZIDVERORDNUNG:<br/>Biozid-Produkte wie u.a. Holzschutzmittel, Desinfektions- und Insektenvertilgungsmittel dürfen künftig nur in Verkehr gebracht und verwendet werden, wenn ihre Auswirkungen auf Umwelt undGesundheit ausreichend geprüft und bewertet sind. Eine Zulassungspflicht für diese Chemikalien wird eingeführt. Werbung muss einen Warnhinweis tragen. Damit soll der Biozideinsatz aufein Mindestmass begrenzt werden. Das ist auch Beitrag zum Verbraucherschutz.
ALPENKONVENTION:<br/>Mit dem Gesetz zur Ratifizierung der Protokolle zur Alpenkonvention, das vom Bundesrat verabschiedet wurde, leistet Deutschland im Internationalen Jahr der Berge einen Beitrag zur nachhaltigenEntwicklung der bedeutendsten europäischen Bergregion. Die 9 Protokolle zu Raumplanung und nachhaltige Entwicklung, Naturschutz und Landschaftspflege, Berglandwirtschaft, Bergwald, Tourismus,Energie, Bodenschutz, Verkehr sowie zur Streitbeilegung dienen der konkreten Umsetzung der 1995 in Kraft getretenen Alpenkonvention. Deutschland wird die Konvention als einer der erstenAlpenanrainerstaaten ratifizieren.
ESPOO-VERTRAGSGESETZ:<br/>Mit der Zustimmung durch den Bundesrat kann die Espoo-Konvention über die grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung nunmehr ratifiziert werden. Sie verpflichtet dieVertragsstaaten dazu, bei Projekten, von denen voraussichtlich erhebliche nachteilige, grenzüberschreitende Umweltwirkungen ausgehen, eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)durchzuführen und dabei Behörden und die Öffentlichkeit möglicherweise betroffener anderer Vertragsstaaten zu beteiligen. Damit wird die gutnachbarschaftliche Zusammenarbeit unddie Umweltvorsorge auf internationaler Ebene gestärkt.
TECHNISCHE ANLEITUNG LUFT:<br/>Mit der neuen TA Luft wird die aus dem Jahr 1986 stammende Verwaltungsvorschrift abgelöst, an EU-Recht angepasst und der Stand der Technik in der Luftreinhaltung fortgeschrieben. Damit wird denBehörden ein modernes Instrument an die Hand gegeben, das zu mehr Rechts- und Planungssicherheit führt. Wie die derzeit gültige Fassung hat die neue TA einen Immissions- und einenEmissionsteil. Der Immissionsteil enthält Vorschriften zum Schutz der Nachbarn von z. B. Industrieanlagen vor unvertretbar hohen Schadstoffbelastungen. Der Emissionsteil enthältAnforderungen an die Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen und legt entsprechende Emissionswerte für alle relevanten Luftschadstoffe fest. Diese gelten nicht nur für Neuanlagen,sondern nach entsprechender Übergangsfrist auch für Altanlagen.