Atomausstieg ist die konsequente Antwort auf Tschernobyl
Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wird das neue Atomausstiegsgesetz am morgigen Freitag im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt einen Tag später (Samstag) inKraft. Das "Gesetz zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität" ändert das Atomgesetz von 1959 grundlegend: Statt der Förderung derKernenergie ist nunmehr ihre geordnete Beendung Zweck des Gesetzes.
Bundesumweltminister Jürgen Trittin nannte das neue Atomgesetz, mit dem der Bau neuer Atomkraftwerke in Deutschland verboten wird, "die konsequente Antwort auf Tschernobyl": "Es trifft sichgut, dass der deutsche Atomausstieg am Jahrestag der Reaktorkatastrophe vor 16 Jahren rechtsverbindlich wird."
Das neue Atomgesetz, eines der zentralen umweltpolitischen Reformprojekte der Bundesregierung, sichert die Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen vom 14.Juni 2000 juristisch ab. In dieser Vereinbarung hatten die AKW-Betreiber die Entscheidung der Bundesregierung und des Gesetzgebers akzeptiert, die Risiken der Atomenergienutzung neu zu bewerten. DasErgebnis dieser Neubewertung bestätigt, wovon viele Fachleute und Politiker seit langem überzeugt sind: Die Nutzung der Kernenergie zur Stromerzeugung ist wegen ihrer hohen Risiken aufDauer nicht hinnehmbar. Sie muss deshalb geordnet beendet werden.
Zu den Kernpunkten der Novelle gehört das Verbot des Neubaus von kommerziellen Atomkraftwerken und die Befristung der Regellaufzeit der bestehenden Atomkraftwerke auf 32 Jahre seitInbetriebnahme. Für jedes einzelne Atomkraftwerk legt das neue Gesetz eine maximal zulässige Reststrommenge fest. Allerdings können die Strommengen älterer AKW auf jüngereAnlagen übertragen werden. Im Vorgriff auf diese gesetzliche Regelung hatte das Unternehmen E.ON angekündigt, das AKW Stade vor Erreichung der Reststrommenge 2003 vom Netz zu nehmen. Erstmals wird die Pflicht zu regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen der Atomkraftwerke gesetzlich festgeschrieben.
Darüber hinaus enthält das neue Atomgesetz insbesondere folgende Vorschriften:
- Zweck des Gesetzes ist nicht (wie bisher) die Förderung der Kernenergie, sondern deren geordnete Beendigung; bis zum Zeitpunkt der Beendigung ist der geordnete Betrieb sicherzustellen;
- die Entsorgung wird auf die direkte Endlagerung beschränkt, die Abgabe bestrahlter Brennelemente aus Atomkraftwerken an Wiederaufarbeitungsanlagen wird ab dem 1. Juli 2005 verboten;
- die Betreiber werden verpflichtet, an den Standorten der AKW Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente zu errichten und zu nutzen;
- die Deckungsvorsorge für Atomkraftwerke wird auf 2,5 Mrd. Euro verzehnfacht;
Mit der Pflicht der AKW-Betreiber, standortnahe Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente zu errichten und zu nutzen, werden die Entsorgungslasten zwischen den Bundesländern gerechterverteilt und die zentralen Zwischenlagerstandorte Gorleben und Ahaus erheblich entlastet. Die Errichtung von Zwischenlagern und das Verbot von Transporten in die Wiederaufarbeitung am Juli 2005werden zu einer drastischen Reduzierung von Atomtransporten führen. Praktisch werden die Atomtransporte auf die Rückführung deutschen Atommülls aus der Wiederaufarbeitungbeschränkt. Die Bundesrepublik ist verpflichtet, den im Ausland lagernden Atommüll zurückzunehmen.
Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Erneuerbare Energien, mehr Energieeffizienz, Energieeinsparung und der Atomausstieg sind die Ecksteine einer verantwortungsvollen undzukunftsfähigen Energiepolitik. Wir haben in dieser Legislaturperiode in allen diesen Bereichen die Weichen neu gestellt. Diese Energiewende wird zeigen, dass eine große Industrienationauch ohne Atomstrom prosperieren kann."