Bundesumweltministerium stimmt Verkleinerung des geplanten Atommüll-Endlagers Schacht Konrad zu
Das Bundesumweltministerium hat keine rechtlichen Einwände gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landes Niedersachsen für die Errichtung des Atommüll-Endlagers im Schacht Konradbei Salzgitter. In diesem Zusammenhang befürwortet Bundesumweltminister Jürgen Trittin die geplante Reduzierung der Kapazität des Lagers für schwach- und mittelaktivenAtommüll um mehr als die Hälfte. "Mit dieser Begrenzung auf den nationalen Bedarf wird auch allen Ansinnen nach Einlagerung ausländischen Atommülls ein weiterer Riegelvorgeschoben", sagte Trittin. Das gelte selbst für den Fall, dass der niedersächsische Planfeststellungsbeschluss im weiteren Verfahren gegenüber den angekündigten Klagen etwa derStadt Salzgitter und von Bürgerinitiativen Bestand haben sollte, so der Bundesumweltminister.
Mit dem Beschluss zum Ausstieg aus der Atomenergienutzung und durch Weiterentwicklungen etwa bei der Demontage von Atomkraftwerken haben sich die zu erwartenden Abfallmengen drastisch reduziert. Ursprünglich war vorgesehen, in Schacht Konrad rund 650.000 Kubikmeter schwach- und mittelaktiven Atommülls zu deponieren. Das erwartete Müllvolumen konnte nach einer Neuberechnungdurch das Bundesamt für Strahlenschutz im Auftrage des Bundesumweltministeriums auf 303.000 Kubikmeter abgesenkt werden. Diese neue Obergrenze wurde dann in den Genehmigungsentwurf derniedersächsischen Landesregierung übernommen.
Die Stellungnahme des Bundesumweltministeriums wird dem niedersächsischen Umweltministerium heute zugeleitet. Mit der Bekanntgabe des Planfeststellungsbescheides dürfte, nach Befassungdurch das niedersächsische Landeskabinett und nach Beratung im niedersächsischen Landtag, für Sommer diesen Jahres zu rechnen sein.