Dosenpfand ist ökologisch notwendig, wirtschaftlich verträglich und rechtlich sicher

14.04.2002
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 088/02
Thema: Kreislaufwirtschaft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002

Zu Äußerungen seitens der Handelsverbände zur Pfandpflicht auf Einweg-Getränkeverpackungen erklärt eine Sprecherin des Bundesumweltministeriums:

"Die Einwegwirtschaft wäre gut beraten, zur Kenntnis zu nehmen, dass die Bundesregierung über die Einführung der Pfandpflicht abschließend entschieden hat. Statt über eine selbstverschuldete Entwicklung zu klagen, sollte die Einwegwirtschaft die Zeit bis zum 1. Januar nutzen, um die notwendigen Vorbereitungen zur Pfanderhebung zu treffen. Das geltende Recht verlangt, ab Januar 2003 ein Pfand auf Einwegverpackungen für Bier, Mineralwasser und kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke von 25 Cent (50 Cent bei einem Füllvolumen über1,5 Liter) zu erheben.

Das von der Einweg-Getränkeindustrie und dem Handel zu verantwortende rasante Anwachsen von Dosen und Einwegflaschen hat dazu geführt, dass der Anteil der ökologisch vorteilhaften Mehrweg-Getränkeverpackungen dramatisch zurückgedrängt wurde. Mit dem Pfand auf Einwegverpackungen wird dieser Entwicklung wirkungsvoll entgegengewirkt. Das Pfand bringt Wettbewerbsgleichheit im Getränkemarkt. Es bereitet dem "Ex und Hopp" ein Ende und stoppt endlich die Vermüllung der Landschaft.

Das OVG Berlin hat im Februar 2002 Klagen der Einweg-Getränkeindustrie und des Handels klar und deutlich abgewiesen. Das OVG Berlin hat in seiner Entscheidung überzeugend begründet, dass die Mehrwegschutz-Regelung ihre ökologische Zielsetzung erreichen sowie wirtschaftlich verträglich umgesetzt werden kann und weder Verfassungsrecht noch europäisches Recht verletzt. Die Aufwendungen zur Umsetzung der Pfandpflicht sind verhältnismäßig und verkraftbar. Nach Berechnungen des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesumweltministeriums belaufen sich die zusätzlichen jährlichen Kosten auf rd. 135 Mio. Euro, das sind pro pfandpflichtiger Getränkeverpackung weniger als 1 Cent. Das Pfand benachteiligt auch nicht die Importeure von Getränken. Diese können weiterhin Getränke in Einwegverpackungen in Deutschland verkaufen, ohne die leere Verpackung an den Abfüllort zurückführen zumüssen."

14.04.2002 | Pressemitteilung 088/02 | Kreislaufwirtschaft
https://www.bmuv.de/PM1483
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