Mengenbegrenzung für Konrad im Konsens

01.04.2002
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 079/02
Thema: Nukleare Sicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Genehmigungsantrag basiert auf Zahlen des Bundes

Genehmigungsantrag basiert auf Zahlen des Bundes

Es ist zwischen dem Bund und dem Land Niedersachsen nicht strittig, dass der vor wenigen Tagen vorgelegte Plangenehmigungsentwurf des Landes vorsieht, die in Schacht Konrad bei Salzgittereinzulagernde Atommüllmenge um mehr als die Hälfte zu reduzieren. Darauf hat Bundesumweltminister Jürgen Trittin am Ostermontag hingewiesen. "Mit der Mengenbegrenzung ist klargestellt, dass eine Europäisierung der Endlagerung in Schacht Konrad selbst dann nicht beabsichtigt ist, falls Niedersachsens Genehmigungsentwurf im weiteren Verfahren auch gegenüber denKlagen aus Salzgitter und von Bürgerinitiativen Bestand haben sollte", erklärte Trittin.

Der Bundesumweltminister verwies darauf, dass die Berechnungen für die nach dem Ausstieg aus der Atomenergie in Deutschland anfallenden Mengen schwach- und mittelaktiver radioaktiverAbfälle vom Bundesamt für Strahlenschutz im Auftrage des Bundesumweltministeriums erstellt wurden. Mit dem Ausstiegsbeschluss und durch Weiterentwicklungen haben sich die zu erwartendenMengen drastisch reduziert. Von daher sei es sachgerecht, wenn dieses in den Genehmigungsentwurf übernommen wurde. "Ich freue mich, dass die Anregungen von Bundesseite in Niedersachsen offeneOhren fanden und wir so zu einem Konsens zu Konrad finden können", betonte der Bundesumweltminister.

01.04.2002 | Pressemitteilung 079/02 | Nukleare Sicherheit
https://www.bmuv.de/PM1474
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