Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung die von Bundesumweltminister Jürgen Trittin vorgelegte Verordnung zur Privilegierung von Unternehmen beschlossen, die freiwillig ameuropäischen Umweltmanagementsystem Öko-Audit (EMAS) teilnehmen. Dabei wurden eine Reihe von Änderungswünschen des Bundesrats vom Dezember vorigen Jahres berücksichtigt."Oberstes Ziel bleibt es, das Öko-Audit attraktiver zu machen und seine hohe Qualität zu wahren. Gleichzeitig wird den Unternehmen ein zusätzlicher Anreiz gegeben, sich an diesembewährten Umweltmanagementsystem zu beteiligen", sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin.
Mit der Privilegierungsverordnung werden ordnungsrechtliche Erleichterungen für Betriebe geschaffen, die am EG-Öko-Audit (EMAS) teilnehmen. EMAS steht für "Eco Management and AuditScheme". Mit der Teilnahme an EMAS verbessern die Betriebe freiwillig ihren betrieblichen Umweltschutz und legen der Öffentlichkeit eine geprüfte Umwelterklärung vor. DiesesUmweltengagement soll nun durch Entlastung der Unternehmen stärker honoriert werden.
Nach dem Verordnungsentwurf werden bestimmte Anzeige- und Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation entbehrlich werden, da die Festlegung und Dokumentation der verantwortlichenAnlagenbetreiber bereits im Rahmen des Umweltmanagementsystems erfolgt. Erleichterungen sind ferner bei der Bestellung von Betriebsbeauftragten, bei der Ermittlung von Emissionen sowie beiwiederkehrenden Messungen vorgesehen. Darüber hinaus sollen die zuständigen Behörden im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren verpflichtet sein, die Umwelterklärungbzw. den Umweltbetriebsprüfungsbericht, die aus der Teilnahme am Öko-Audit resultieren, zu berücksichtigen. Dies kann zu einem Verzicht auf die Anforderung umfangreicherAntragsunterlagen führen, wenn diese Dokumente dem erforderlichen Inhalt der Anträge entsprechen. "Damit können Doppelarbeit in Unternehmen und Behörden vermieden und Kostengespart werden. Das wird auch zu mehr Wettbewerbsfähigkeit führen", sagte Jürgen Trittin.
In Deutschland haben sich bislang über 2640 Unternehmensstandorte am Öko-Audit beteiligt. Das sind rund drei Viertel aller in Europa registrierten Standorte.
Der Bundesrat muss sich noch einmal mit der Privilegierungsordnung befassen, da die Bundesregierung nicht in allen Punkten seinem Votum gefolgt ist.