Öffentlicher Erörterungstermin zu Temelin am 11. April in Passau

22.03.2002
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 074/02
Thema: Nukleare Sicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002

Unter Leitung der tschechischen Umweltbehörde findet am 11. April in Passau eine öffentliche Erörterung zum tschechischen Atomkraftwerk Temelin statt. Dabei haben Bürgerinnen und Bürger aus Deutschland Gelegenheit, ihre gegen das Atomkraftwerk erhobenen Einwände mit Vertretern der tschechischen Behörden zu diskutieren. Bundesumweltminister Jürgen Trittin hatte eine Beteiligung der deutschen Öffentlichkeit durchgesetzt. Der Erörterungstermin findet im Rahmen einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) von Bauänderungen in Temelin statt.

Das Tschechische Obergericht in Prag hatte den Betreiber verpflichtet, für diejenigen Bauänderungen an dem Atomkraftwerk ein UVP-Verfahren durchzuführen, die nach Inkrafttreten des tschechischen UVP-Gesetzes von 1992 beantragt worden waren. Die UVP-Unterlagen waren im Dezember 2000 auch in Deutschland offen ausgelegt worden. Das tschechische UVP-Gesetz sieht vor, dass ein Gutachter anschließend das Vorhaben unter Berücksichtigung der Prüfunterlagen sowie der dazu eingegangenen Stellungnahmen bewertet. Dieses Gutachten liegt jetzt in seinen wesentlichen Teilen in deutscher Sprache vor und wurde durch das Bundesumweltministerium öffentlich bekannt gemacht.

Bei dem Erörterungstermin, der im Medienzentrum der Passauer Neuen Presse stattfindet, kann die beteiligte deutsche Öffentlichkeit das UVP-Gutachten zu Temelin mit Vertretern des tschechischen Umweltministeriums, dem Gutachter, der Leiterin der tschechischen Atomaufsichtsbehörde sowie leitenden Mitarbeitern des Betreibers erörtern. Zu dem Erörterungstermin werden auch Bürgerinnen und Bürger aus Österreich erwartet.

Das Bundesumweltministerium wird sich nach dem Erörterungstermin nochmals im UVP-Verfahren äußern. Bundesumweltminister Jürgen Trittin kritisierte erneut, dass die von tschechischer Seite im UVP-Verfahren zur Verfügung gestellten Unterlagen für eine Prüfung der Auswirkungen der beantragten Bauänderungen auf die Sicherheit des Atomkraftwerks nicht ausreichen. Ebenso beanstandete Trittin, dass die Maßnahmen, die Gegenstand der UVP sind, aufgrund vorläufiger Genehmigungen bereits abgeschlossen und zum Teil nicht mehr zu korrigieren sind.

Bundesumweltminister Trittin: "Unabhängig von den dürftigen Prüfunterlagen haben wir Informationen über zahlreiche Sicherheitsmängel in Temelin. Entscheidende Sicherheitsmängel z. B. an den Sicherungen der Hauptdampf- und Speisewasserleitungen und an einzelnen Sicherheitsventilen sind noch nicht behoben. Die Ursachen der Ereignisse, die Anfang Februar zu zahlreichen Fehlfunktionen betrieblicher und sicherheitstechnischer Systeme geführt haben, sind weiterhin nicht vollständig geklärt. Der Vorfall hat gezeigt, dass einzelne eingesetzte technische Einrichtungen nicht auslegungsgemäß gearbeitet haben. Temelin wäre in Deutschland nicht genehmigungsfähig. Die Stilllegung des Reaktors wäre nach wie vor die beste Lösung."

Die Bundesregierung hatte im November 2001 dem vorläufigen Abschluss der EU-Beitrittsverhandlungen über das Energiekapitel zugestimmt, nachdem Tschechien die Forderungen der EU, Nachbesserungen vorzunehmen, grundsätzlich akzeptiert hatte. Mit diesen Forderungen wird den von deutscher Seite erhobenen Sicherheitsbedenken Rechnung getragen. Es wird jetzt darauf zu achten sein, dass diese Forderungen auch tatsächlich erfüllt werden.

22.03.2002 | Pressemitteilung 074/02 | Nukleare Sicherheit
https://www.bmuv.de/PM1469
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