Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Entwicklung in Deutschland gesetzt

19.02.1997
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 4/97
Thema: Nachhaltigkeit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Kabinett beschließt den Bericht der Bundesregierung "Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung in Deutschland"

Kabinett beschließt den Bericht der Bundesregierung "Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung in Deutschland"

Das Bundeskabinett hat heute den Bericht der Bundesregierung "Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung in Deutschland" beschlossen. Der Bericht enthält eine aktuelle Darstellung der Handlungsstrategie der Bundesregierung zur nachhaltigen Entwicklung in Deutschland. Er wird anläßlich der Sondergeneralversammlung der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung vorgelegt, die vom 23. bis 27. Juni 1997 in New York stattfindet. Fünf Jahre nach der Konferenz in Rio de Janeiro soll hier eine Bilanz des Rio-Prozesses gezogen werden.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Der Bericht zeigt, daß die Bundesregierung in vielen Politikbereichen Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Entwicklung in Deutschland gesetzt hat. Er macht auch deutlich, wo weiterer Handlungsbedarf besteht. Während z. B. die Artenvielfalt im Rhein wieder dem Niveau der 20er Jahre entspricht und selbst in Großstädten und Industrieregionen Wintersmog nicht mehr vorkommt, werden noch erhebliche Anstrengungen erforderlich sein, um z. B. eine Senkung der Stickstoffoxidemissionen oder das CO2-Minderungsziel der Bundesregierung zu erreichen. Für eine nachhaltige Entwicklung in Deutschland ist es erforderlich, Wirtschaftswachstum und Ressourcenverbrauch weiter zu entkoppeln, wie dies beim Energieverbrauch bereits gelungen ist. Der technische Fortschritt wird uns dabei helfen. Es wird aber auch um die Frage gehen, wie wir zukünftig Lebensstandard definieren."

Das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung, auf das sich die internationale Staatengemeinschaft 1992 in Rio geeinigt hat, soll die Verbesserung der ökonomischen und sozialen Lebensbedingungen mit der langfristigen Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen in Einklang bringen, um auch künftigen Generationen Entfaltungschancen zu bewahren. In Deutschland wurde das Prinzip der Nachhaltigkeit 1994 im Grundgesetz verankert (Artikel 20 a). Damit wurde gleichzeitig zum Ausdruck gebracht, daß der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen Querschnittsaufgabe allen staatlichen Handelns ist.

Nachhaltigkeit als gesellschaftlicher Prozeß
Das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung wendet sich nicht nur an den Staat. Der Staat kann lediglich die Rahmenbedingungen für nachhaltiges Leben und Wirtschaften setzen. Die Ausfüllung erfolgt durch konkretes Handeln jedes einzelnen. Bund, Länder und Kommunen sind ebenso wie die Europäische Union, die gesellschaftlichen Gruppen, Wirtschaft, Verbraucher und jeder einzelne Bürger eigenverantwortliche Adressaten der Agenda 21 und damit unmittelbar aufgerufen, Beiträge zu ihrer Umsetzung zu leisten. Aufgabe der Bundesregierung ist es in diesem Zusammenhang, die Diskussion zu versachlichen, Verantwortlichkeiten klarer herauszustellen und den Prozeß einer nachhaltigen Entwicklung auf allen Ebenen und im Dialog mit allen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren zu forcieren.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Im Rahmen meiner Initiative "Schritte zu einer nachhaltigen, umweltgerechten Entwicklung" habe ich alle, die in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft Verantwortung für die Umwelt tragen, zu einem Diskussionsprozeß eingeladen, um sich auf die Handlungsschwerpunkte und die nächsten Schritte auf dem Weg zur Nachhaltigkeit zu verständigen und dabei zugleich die von den einzelnen Akteuren zu erbringenden Beiträge klarer herauszuarbeiten. Gerade auch vor dem Hintergrund enger werdender Verteilungsspielräume und eines wachsenden internationalen Konkurrenzdrucks für den Wirtschaftsstandort Deutschland halte ich eine solche Diskussion für geboten. Der Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung, so schwierig er auch sein mag, eröffnet Gestaltungsspielräume, die wir im Sinne von mehr Lebensqualität, aber auch zur Schaffung zukunftssicherer Arbeitsplätze nutzen können."

Nachhaltige Entwicklung als Aufgabe aller Politikbereiche

Das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung durchzieht als übergreifendes Leitbild die gesamte Politik der Bundesregierung. Über den Bereich der klassischen Umweltpolitik hinaus sind - wie in dem Bericht dargestellt wird - wichtige Weichenstellungen in allen Bereichen erfolgt:

Wirtschaft: Die Erfolge in der Luftreinhaltung und im Gewässerschutz sind Ergebnis strenger Grenzwerte für den Schadstoffausstoß aus Anlagen und für die Einleitung von Schadstoffen in Gewässer. Wirtschaft und Staat investieren jährlich Milliardenbeträge (1993 43 Milliarden DM) in den Umweltschutz. Deutschland repräsentiert damit einen der größten Umweltschutzmärkte der Welt und ist zugleich einer der größten Exporteure von Umwelttechnik. Zahlen über den Weltmarktanteil bei Umweltschutzgütern und über die Beschäftigungsentwicklung im Umweltschutz belegen die positiven wirtschaftlichen Wirkungen des Umweltschutzes. Die Managementstrukturen sind traditionell nicht darauf gerichtet, ökologische Qualität in Produktion und Produktdesign zu optimieren. Durch Umweltmanagementsysteme können diese Defizite abgebaut werden. Die Bundesregierung hat mit der Umsetzung der europäischen Umweltaudit-Verordnung in nationales Recht den Aufbau von Umweltmanagementsystemen unterstützt. Die Teilnahmebereitschaft deutscher Unternehmen beim Umweltaudit ist mit 400 auditierten Unternehmensstandorten höher als in allen Mitgliedstaaten der EU zusammen. Die deutsche Wirtschaft hat hierbei nicht nur die von der Teilnahme ausgehenden positiven Imagewirkungen erkannt, sondern auch die sich hieraus ergebenden Kostensenkungspotentiale im Wasser-, Entsorgungs- und Energiebereich. Merkel: "Weitere Belege dafür, daß die Wirtschaft ihre Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung anerkennt, sind zahlreiche Selbstverpflichtungserkärungen, wie die Zusage zur CO2-Minderung aus dem März 1995, die bereits im März 1996 verbessert wurde, weil die Industrie weitere Einsparpotentiale erkannt und in Angriff genommen hat. Selbstverpflichtungserklärungen können ordnungsrechtliches Handeln des Staates nicht in jedem Fall ersetzen. Sie sind aber ein wesentliches Instrument auf dem Weg zum nachhaltigen Handeln aller Akteure."

Energie: Die größte ökologische Herausforderung an die Energieversorgung stellt gegenwärtig die Verringerung der Emissionen von Treibhausgasen dar. Kohlendioxid ist das bedeutendste Klimagas, das zu rund 40 Prozent (neben Methan, Lachgas und FCKW) zur Erwärmung der Erdatmosphäre beiträgt. Ziel der Bundesregierung ist es, die CO2-Emissionen in Deutschland, die zu 97,5 Prozent energetisch bedingt sind, im Zeitraum von 1990 bis 2005 um 25 Prozent zu verringern. Bis Ende 1995 wurden im Vergleich zu 1990 bereits rund 12 Prozent CO2 weniger emittiert. Daher sind Maßnahmen zu ergreifen, die über das 100-Punkte-Programm der Bundesregierung zur CO2-Minderung und die Selbstverpflichtung der Wirtschaft hinausreichen. Vor allem kommt es darauf an, den Energieeinsatz in allen Bereichen von Technik und Technologie weiter zu verringern, den gegenwärtigen Energiemix auf CO2-ärmere fossile Energie, wie z. B. Gas, umzustellen und die Wirkungsgrade bei ihrer Nutzung zu erhöhen, z. B. durch Kraft-Wärme-Kopplung. Desweiteren sollen die erneuerbaren Energien stärker gefördert und die friedliche Nutzung der Kernenergie, die in Deutschland bis zu 150 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr vermeidet, weitergeführt werden. Nach verschiedenen Schätzungen können in Deutschland langfristig rund 50 Prozent der Energieversorgung aus erneuerbaren Quellen bereitgestellt werden. Das Stromeinspeisungsgesetz von 1991 ist ein Beispiel dafür, wie die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für eine Entwicklung dieses Marktes gesetzt hat.

Verkehr: Das Mobilitätsbedürfnis der Menschen nimmt weltweit zu. Damit sind positive wirtschaftliche Effekte, aber auch negative Umweltfolgen, z. B. Waldschäden, Sommersmog und Lärm verbunden. Ziele einer umweltschonenden Mobilität sind, Verkehrs- und Wirtschaftswachstum zu entkoppeln, weniger transportintensive Wirtschaftsstrukturen zu schaffen sowie Wohnen und Arbeiten wieder stärker zusammenzuführen. Neben dieser Verkehrsvermeidung gilt es, umweltschonende Verkehrsmittel wie Schiene, Wasserstraßen und den öffentlichen Personennahverkehr (43 Milliarden DM Bundesmittel von 1967 bis 1995) zu fördern. In dem 1992 beschlossenen Bundesverkehrswegeplan steht die Stärkung der Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße im Vordergrund. Über die generelle Verringerung des Kraftstoffverbrauchs beim Pkw hinaus sollen europaweit ab dem Jahr 2000 für sämtliche Pkw Grenzwerte eingeführt werden, die nur mit einem geregelten Drei-Wege-Katalysator oder gleichwertiger Technik eingehalten werden können. Bereits heute läßt sich feststellen, daß sich der Zuwachs an Verkehrsinfrastruktur - abgesehen von den neuen Bundesländern - deutlich verlangsamt hat und geringer ausfällt, als das Verkehrswachstum. Die Bundesregierung strebt an, die vorhandenen Verkehrskapazitäten insbesondere durch den Einsatz der elektronischen Verkehrslenkung (Telematik) besser zu nutzen.

Landwirtschaft: Etwa 55 Prozent der Gesamtfläche Deutschlands wird landwirtschaftlich genutzt. Ziel der Bundesregierung ist es, die landwirtschaftliche Nutzung und den Schutz von Lebensräumen besser als bisher miteinander in Einklang zu bringen. Politische Schwerpunkte sind die weitere flächendeckende Verminderung der stofflichen Belastungen, die schonende Bearbeitung des Bodens zur Vermeidung von Bodenverdichtungen und von Bodenerosion sowie der Erhalt und die ausreichende Vernetzung natürlicher und naturnaher Landschaftsbestandteile unter Einbeziehung extensiv genutzter landwirtschaftlicher Flächen. Der Novellierung des Bundes-Naturschutzgesetzes kommt hier ebenso wie dem Bundes-Bodenschutzgesetz besondere Bedeutung zu. Beide Gesetze verweisen auf die "Regeln der guten fachlichen Praxis", die in der Düngemittelverordnung definiert ist. So darf die Menge der Düngemittel nur dem Nährstoffbedarf der Pflanzen entsprechen. In den letzten Jahren ist ein erheblicher Rückgang des Absatzes von Handelsdünger zu verzeichnen. Die Absatzmenge ist im Zeitraum von 1988/89 bis 1995/96 bei Phosphat um rund 60 und bei Stickstoff um rund 25 Prozent zurückgegangen. Auch die Zahl der gebräuchlichen Pflanzenschutzmittel ist von über 300 Mitte der 80er Jahre auf unter 100 zurückgegangen.
Raum- und Siedlungsentwicklung: Das Prinzip der nachhaltigen Entwicklung bildet die Richtschnur für die Erarbeitung von Raumordnungsplänen, die von den Ländern und Regionen aufgestellt und umgesetzt werden. Eine hohe Siedlungsdichte, die Durchmischung der Funktionen Wohnen, Arbeiten, Erholen und Versorgen sowie die Herausbildung mehrerer Zentren werden als räumliche Ordnungsprinzipien einer nachhaltigen Stadtentwicklung angestrebt. Die Vitalisierung der Städte hat Vorrang vor der Stadterweiterung.

Tourismus: Der deutliche Trend zur Ausübung von Freizeitaktivitäten in der freien Natur führt zu einer zunehmenden Urbanisierung attraktiver Natur- und Kulturräume. Besonders betroffen sind das Hochgebirge und die Küsten. Die Bundesregierung unterstützt Bemühungen der Reiseveranstalter, Hotels und Fremdenverkehrsgemeinden um einen sanften Tourismus, der neben den Umweltbelangen auch wirtschaftliche und soziale Aspekte umfaßt. In wenigen Wochen ist Deutschland Gastgeber einer internationalen Konferenz zum Thema nachhaltiger Tourismus.

Gesundheit: Die umweltpolitischen Maßnahmen haben zu einem hohen Schutzniveau für die menschliche Gesundheit geführt. Neue Erkenntnisse wie die vermuteten Wirkungen bestimmter Substanzen auf den menschlichen Hormonhaushalt geben dem Thema Umwelt und Gesundheit anhaltende Aktualität. Mit dem Aktionsprogramm "Umwelt und Gesundheit", das zur Zeit gemeinsam von Bundesgesundheitsministerium und Bundesumweltministerium erarbeitet wird, soll der Bereich des gesundheitlichen Umweltschutzes und der Umweltmedizin im Rahmen einer Gesamtstrategie auf eine breitere Basis gestellt werden. Erkenntnisse über die Belastung der Bevölkerung durch chemische Stoffe gewinnt die Bundesregierung seit 1985 durch die Einrichtung einer Umweltprobenbank sowie die Durchführung dreier sogenannter Umweltsurveys. 1994 wurde das Gesetz zum Aufbau eines Krebsregisters verabschiedet, von denen zusätzliche Erkenntisse auch im Bereich der gesundheitlichen Umweltbelastungen erwartet werden.
Forschung und technologische Entwicklung: Politik für eine nachhaltige Entwicklung bedarf der wissenschaftlichen Vorbereitung und Absicherung. Bei der Definition von Nachhaltigkeitszielen fällt der Wissenschaft die Aufgabe zu, Erkenntnisse über den Zustand und die Belastbarkeit der Umwelt beizusteuern und Handlungsoptionen für Lösungsstrategien aufzuzeigen. Deutschland wird im Hinblick auf Forschung und Entwicklung im Umweltbereich eine international führende Position zugemessen. Die Bundesregierung wendet jährlich über eine Milliarde DM für Umweltforschung auf. Ein gemeinsames Umweltforschungsprogramm der Bundesregierung, das die nachhaltige Entwicklung in den Mittelpunkt stellt, wird zur Zeit vorbereitet.

Umweltbildung: Insgesamt ist das Umweltbewußtsein in Deutschland hoch. Zwei Drittel der Deutschen sind von der Notwendigkeit überzeugt, daß sich die Konsumgewohnheiten in den Industrieländern ändern müssen, wenn eine nachhaltige Entwicklung verwirklicht werden soll. Gefördert werden muß daher das umweltgerechte Verhalten des Bürgers bei seinen Einkaufsgewohnheiten und beim Umgang mit Produkten, beim Bauen und Wohnen, als Verkehrsteilnehmer und in der Freizeit. Außer materiellen Anreizen ist für den Wandel in den individuellen Werthaltungen eine Stärkung der Umweltethik ein vorrangiges Bildungsziel.

Öffentliche Verwaltung und Streitkräfte: Das Nachfragepotential der öffentlichen Hand auf Kommunal-, Länder- und Bundesebene beträgt in Deutschland insgesamt mehr als 150 Milliarden DM. Indem die öffentliche Hand beim Einkauf von Produkten (Beschaffungswesen), bei der Unterhaltung von Gebäuden und dem Betrieb von Anlagen ökologisch mit gutem Beispiel vorangeht, kann sie für private Käufer eine Signalfunktion übernehmen. Vor allem die Bundeswehr zeichnet sich durch hohe Umweltschutzaktivitäten aus. Dies reicht vom Einsatz von Simulatoren bei der Ausbildung über eine energiesparende und ressourcenschonende Gebäudebewirtschaftung bis hin zur Verlagerung von Transporten gepanzerter Verbände auf die Bahn. Darüber hinaus sind die Übungsplätze der Bundeswehr ökologisch wertvolle Landschaftsräume mit wichtigen Funktionen für den Artenschutz.

Internationale Zusammenarbeit: Nachhaltige Entwicklung setzt eine weltweite Entwicklungs- und Umweltpartnerschaft voraus. Die internationale Zusammenarbeit im Umweltschutz hat auch angesichts der fortschreitenden Globalisierung von Märkten stetig an Bedeutung gewonnen und nimmt einen hohen Stellenwert in der Politik der Bundesregierung ein. Die Entwicklungszusammenarbeit trägt dazu bei, förderliche Rahmenbedingungen zur Umsetzung globaler umwelt- und entwicklungspolitischer Ziele zu schaffen und unterstützt die Anstrengungen der Entwicklungsländer, aber auch der Staaten Mittel- und Osteuropas und der Neuen Unabhängigen Staaten bei der schrittweisen Umsetzung des Leitbildes der nachhaltigen Entwicklung. Deutschland hat sich besonders aktiv an der Einrichtung und Neustrukturierung der globalen Umweltfazilität (GEF) beteiligt. Sie dient der Finanzierung von zusätzlichen Kosten, die den Entwicklungsländern bei Umweltschutzmaßnahmen mit globalem Nutzen entstehen.

19.02.1997 | Pressemitteilung 4/97 | Nachhaltigkeit
https://www.bmuv.de/PM1447
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