Novelle der Altölverordnung beschlossen
Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin eine Novelle der Altölverordnung beschlossen. Dem vorliegenden Entwurf hatte der Bundesrat im Dezember letzten Jahres mit der Maßgabe einiger Änderungen zugestimmt. Die Novelle sichert das hohe Niveau der umweltverträglichen Altölentsorgung in Deutschland und bringt die Kreislaufwirtschaft in diesem Bereich noch stärker voran. "In der Verordnung wird klar festgeschrieben, dass Altöl vorrangig zu Basisöl aufgearbeitet werden soll. Andere Verwertungswege - wie etwa die energetische Nutzung - sind künftig nur eingeschränkt möglich. Das ist ein Beitrag zur Ressourcenschonung", sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin.
Mit der Verordnung wird die Altölverordnung von 1987 neu gefasst und die EG-Altölrichtlinie von 1975 vollständig in nationales Recht umgesetzt. In Deutschland fallen jährlich rund 480 000 Tonnen Altöl an. Mehr als die Hälfte davon wird bereits aufgearbeitet, u.a. zu Basisöl, das zur Herstellung hochwertiger Schmierstoffe dient. Nach einer von der EU-Kommission in Auftrag gegebenen und veröffentlichten Studie nahm Deutschland 1999 beim Aufarbeiten von Altöl gemeinsam mit Italien Platz 1 ein. Beim Sammeln erreichte die Bundesrepublik die zweithöchste Quote in Europa.
Um die Aufarbeitung von Altöl zu Basisöl weiter zu stärken, wurde in der Novelle festgeschrieben, dass Erzeuger, Einsammler und Transporteure verpflichtet sind, aufarbeitbare Altöle gesondert aufzubewahren. Zur klaren Unterscheidung wurden vier Kategorien von Altölen entsprechend ihrer Eignung zur Aufarbeitung definiert, die im Grundsatz untereinander nicht vermischt werden dürfen. Zusätzlich wurden moderne und kostengünstige Analyseverfahren in die Verordnung aufgenommen.
Mit der Novelle der Altölverordnung, die nunmehr dem Bundestag zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt wird, sowie mit der Richtlinie zur Förderung der Aufarbeitung von Altöl zu Basisöl vom Oktober 2001 wird europäisches Abfallrecht konsequent umgesetzt.