AKW Brunsbüttel wird nur mit Zustimmung der Atomaufsicht wieder ans Netz gehen

04.03.2002
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 050/02
Thema: Nukleare Sicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Bundesumweltministerium begrüßt Erklärung des Betreibers

Bundesumweltministerium begrüßt Erklärung des Betreibers

Auf gemeinsamen Druck der Landes- und Bundesaufsicht hat der Betreiber des Atomkraftwerkes Brunsbüttel heute erklärt, das wegen eines Vorfalls vom Netz genommene AKW nicht ohneZustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde wieder anzufahren. Damit ist eine einstweilige Anordnung auf Stillegung nicht mehr erforderlich.<br/>Das Bundesumweltministerium begrüßte die Erklärung des Betreibers, weil damit sichergestellt ist, dass das Atomkraftwerk Brunsbüttel erst wieder in Betrieb geht, wenn alle ausSicht der Atomaufsicht erforderlichen Maßnahmen durchgeführt sind. Dazu gehört auch, dass alle Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betreibers ausgeräumt sind, bevor derReaktor wieder angefahren wird.

Die Frage nach der Zuverlässigkeit des Betreibers stellt sich deshalb, weil der Betreiber ca 2 Monate nicht bereit war, die Anlage für eine Inspektion herunterzufahren. Der Betreiber hatauch den Verdacht auszuräumen, dass er Wirtschaftlichkeit vor Sicherheit gehen ließ.

04.03.2002 | Pressemitteilung 050/02 | Nukleare Sicherheit
https://www.bmuv.de/PM1439
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