Oberverwaltungsgericht Berlin macht Weg für die Pfandpflicht frei

22.02.2002
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 045/02
Thema: Kreislaufwirtschaft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002

Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin im Beschwerdeverfahren gegen das Dosenpfand begrüßt. "Dieser Erfolg vor Gericht macht denWeg für das Inkrafttreten einer Pfandpflicht auf bestimmte Einwegverpackungen frei. Das Gericht bestätigt den Kurs des Bundesumweltministeriums beim Schutz ökologisch vorteilhafterMehrweg-Systeme. Die Einwände der Dosenlobby gegen den Vollzug geltenden Rechts wurden klar zurückgewiesen", unterstrich der Bundesumweltminister.

Das Gericht entschied in letzter Instanz, dass die Bundesregierung das Ergebnis einer Nacherhebung über den Mehrweg-Anteil bei Getränkeverpackungen bekannt geben darf. Das Gerichtbestätigt damit entsprechende Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin vom August 2001.

Nach den Worten Trittins fällt das Urteil in eine Zeit, in der eine Flut von Dosen und Einweg-Plasteflaschen nicht nur die großen Getränkemärkte, sondern auch dieStraßen und Landschaften überschwemmt. In dem gesteuerten Verdrängungswettbewerb der Dosen und Einwegflaschen gegen Mehrweg sorge das Pfand für ein StückWettbewerbsgleichheit.

Die Nacherhebung für den Zeitraum von Februar 1999 bis Januar 2000 bestätigt die Unterschreitung der 72-Prozent-Mehrweg-Quote. Sechs Monate nach der Veröffentlichung muss fürEinweg-Getränkeverpackungen ein Pfand in Höhe von 0,25 Euro, bei einem Volumen über 1,5 Liter in Höhe von 0,50 Euro, erhoben werden. Die Pfandpflicht erfasst zunächst nurDosen und Einweg-Flaschen bei Bier und Mineralwasser. In Kürze wird jedoch schon eine weitere Nacherhebung - für den Zeitraum von Mai 2000 bis April 2001 - vorliegen. DasBundesumweltministerium schließt nicht aus, dass dann auch die Einweg-Verpackungen von kohlensäurehaltigen Erfrischungsgetränken der Pfandpflicht unterliegen werden.

22.02.2002 | Pressemitteilung 045/02 | Kreislaufwirtschaft
https://www.bmuv.de/PM1433
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