Merkel: Deutschland nimmt aktive Rolle im internationalen Meeresumweltschutz wahr - Handlungsbedarf weiterhin erheblich
Die Meeresökosysteme werden durch den Eintrag von Schad- und Nährstoffen sowie durch die Seeschiffahrt, die Erdöl- und Erdgasförderung und die Fischerei belastet. Für Fortschritte im Meeresumweltschutz sind ähnlich der Klimaschutzpolitik nationale Anstrengungen, vor allem aber internationale Absprachen erforderlich. Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Deutschland ist nicht nur frühzeitig allen wesentlichen internationalen Meeresschutzübereinkommen beigetreten, sondern hat bei der Ausgestaltung der Beschlüsse eine aktive Rolle übernommen. Bei den in diesem Jahr anstehenden Verhandlungen in der Helsinki- und der OSPAR-Kommission im März bzw. im September, dem Ministertreffen "Umwelt und Fischerei" am 13. und 14. März in Bergen sowie dem Kongreß zur Regelung der Schiffsentsorgung in den europäischen Häfen am 04./05. März 1997 in Hamburg wird es darum gehen, weitere notwendige Schritte im Meeresumweltschutz zu gehen. Die Bundesregierung wird sich darüber hinaus bei der Sondergeneralversammlung der Vereinten Nationen dafür einsetzen, das Seerechtsübereinkommen, das Washingtoner Globale Aktionsprogramm zur Verhütung der Meeresverschmutzung vom Lande aus sowie das Abkommen zu den gebietsübergreifenden und weitwandernden Fischarten rasch umzusetzen und mit Blick auf die zunehmende Überfischung der Meere die Erarbeitung weiterer Regelungen für eine nachhaltige Fischereiwirtschaft anzustoßen."
Etappenziel im Kampf gegen illegale Öleinleitungen
Deutscher Vorschlag zu Schiffsentsorgung in Nord- und Ostsee liegt vor
Ölverschmutzungen, bedingt durch legale und illegale Öleinleitungen, sind nach wie vor ein schwerwiegendes Problem des internationalen Meeresumweltschutzes. Legale wie illegale Einleitungen gilt es daher zu reduzieren.
Die von der 4. Nordseeschutzkonferenz (INK) angemahnte und von Deutschland im Namen aller Nordseeanrainerstaaten bei der Internationalen Seeschiffahrts-Organisation (IMO) eingebrachte Forderung nach der Ausweisung der Nordsee als Sondergebiet gemäß Anlage I des Übereinkommens von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe in der Fassung des Protokolls von 1978 (MARPOL 73/78) ist bisher nicht vorangekommen. Im März diesen Jahres wird im Rahmen erneuter Verhandlungen ein weiterer Vorstoß, die Nordsee als Sondergebiet auszuweisen, unternommen. Gelingt dies, kommt dies einem Einleitungsverbot von Öl gleich.
Deutschland hat sich auf die Sondergebietsausweisung bereits eingestellt. Von Mitte 1988 bis Mitte 1991 wurden im Rahmen eines Forschungs- und Demonstrationsvorhabens "Kostenlose Schiffsentsorgung" ausreichende Auffangkapazitäten für die Entsorgung von Ölrückständen von Schiffen in deutschen Häfen geschaffen.
Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Die Ausweisung der Nordsee als Sondergebiet nach MARPOL ist längst überfällig. Für die Ostsee ist dies bereits gelungen. Die derzeitige Situation ist nicht länger hinnehmbar. Ich werde mich daher dafür einsetzen, daß anläßlich der im März stattfindenden Sitzung des zuständigen IMO-Gremiums ein entsprechender Beschluß gefaßt wird."
Hinsichtlich der Reduzierung illegaler Öleinleitungen ist im Rahmen der Helsinki-Kommission zum Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebietes (HELCOM) im März 1996 eine wesentliche Voraussetzung geschaffen worden. Mit der Empfehlung zu Hafenauffanganlagen wird die Einführung eines sogenannten no-special-fee-Systems vorgeschlagen, d.h. eine Umlegung der Entsorgungskosten z. B. auf die Hafengebühr unabhängig vom konkreten Entsorgungsvorgang.
Eine auf Initiative des Bundesumweltministeriums ins Leben gerufene Bund/Länderarbeits-gruppe hat sich nach kurzer Beratungszeit Ende Januar auf ein Umsetzungsmodell für dieses System geeinigt.
Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Endlich ist es gelungen, eine abgestimmte Haltung des Bundes und der Küstenländer in diesem wichtigen Bereich des Meeresschutzes zu finden. Ausgehend von diesem für die Ostsee und den Nordseebereich entwickelten deutschen Vorschlag werde ich die internationale Diskussion, auch mit Blick auf eine dringend notwendige EU-weite Regelung vorantreiben."
Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen in die Meere
Das sogenannte London-Übereinkommen regelt seit 1972 Einbringungsverbote für bestimmte Abfälle und Stoffe zur Verhütung der Meeresverschmutzung. Im November 1996 konnten grundsätzliche Verbesserungen durch ein Änderungsprotokoll erreicht werden. So wurde auf deutsche Initiative ein generelles weltweites Verbot der Abfallverbrennung auf See erreicht. Auch für alle übrigen Stoffe und Abfälle wurde ein generelles Einbringungsverbot verabschiedet. Ausnahmen bestehen allerdings noch für bestimmte Abfälle, wie z. B. Fischereiabfälle aber auch Schiffe, Plattformen und sonstige auf See errichtete Bauwerke.
Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Deutschland konnte sich bei einem generellen Einbringungsverbot für Schiffe und Plattformen nicht durchsetzen. Trotzdem sind die Ergebnisse eine entscheidende Verbesserung der bisherigen weltweiten Vereinbarungen. Wir werden uns weiterhin für Fortschritte in diesem Bereich einsetzen. Am ehestens kommen wir voran, wenn wir entsprechende Entsorgungsalternativen aufzeigen können. Allein in der Nordsee und im Nordostatlantik stehen über 400 Offshore-Anlagen, für die die Landentsorgung den Regelfall darstellen muß. Einen ersten Erfolg konnten wir bei der letzten Nordseeschutzkonferenz erzielen. Die Mehrheit der Umweltminister hat sich dort für die Bevorzugung der Landentsorgung ausgesprochen. OSPAR wurde gebeten, diese Übereinkunft umzusetzen. Im September werden wir über den Entscheidungsvorschlag abstimmen."
Eintrag gefährlicher Stoffe
Die 4. INK hat sich für das Jahr 2020 zum Ziel gesetzt, die Einleitungen gefährlicher Stoffe so weit zu reduzieren, daß die Konzentrationen von industriell hergestellten/synthetischen Stoffen in der Nordsee gegen Null tendieren und die natürlich vorkommender gefährlicher Stoffe den Hintergrundwerten nahekommen. Der Zeitrahmen bis 2020 soll der Industrie Planungssicherheit und die notwendige Zeit für technische Anpassungen geben.
Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Deutschland gehört heute schon zu den Nordseestaaten mit den geringsten Pro-Kopf-Einträgen von gefährlichen Schwermetallen. Die von der 3. INK beschlossenen 50 Prozent bzw. 70 Prozent-Minderungsziele für gefährliche Stoffe für den Zeitraum 1985 bis 1995 konnten wir zumeist erreichen und teilweise sogar übertreffen. So konnten z. B. die atmosphärischen Emissionen von Dioxinen aus Müllverbrennungsanlagen um 99 Prozent gesenkt werden. Für besonders gefährliche Stoffe wie Cadmium, Quecksilber und Blei wurden nach ersten Schätzungen Emissionsminderungen zwischen 67 und 71 Prozent erreicht. Für 13 weitere Stoffe wurde das 50 Prozent-Ziel erreicht. Die Strategien zur weiteren Reduzierung von gefährlichen Stoffen werden in den nächsten Monaten national wie international unter Beteiligung von Experten aus Industrie, Landwirtschaft, des Meeresschutzes und der Umweltverbände erarbeitet. Erste Entscheidungen sollen im Herbst anläßlich der Ministerkonferenz zu OSPAR getroffen werden. Die Zielsetzung der 4. INK soll in den HELCOM- und OSPAR-Rahmen übertragen werden und wird den Meeresumweltschutz der Ostsee und des Nordostatlantiks weiter voranbringen."
Eintrag von Nährstoffen
Die INK hat sich auf eine Reduzierung der Nährstoffeinträge (Phosphor und Stickstoff) in der Größenordnung von 50 Prozent für den Zeitraum 1985 bis 1995 geeinigt. Auf der letzten INK wurde vereinbart, OSPAR zu bitten, auf der nächsten Ministersitzung am 03./04. September 1997 in Madrid eine Strategie zur Bekämpfung und Verhütung der Eutrophierung zu verabschieden. Im Rahmen des internationalen Ostseeaktionsprogramms von 1992 wurden 132 Sanierungsschwerpunkte (hot spots) definiert, die ebenfalls zu einer Reduzierung der Nährstoffeinträge führen sollen. Es handelt sich hierbei vornehmlich um die Sanierung kommunaler Kläranlagen. Deutschland hat neun Sanierungsschwerpunkte benannt, von denen drei bereits abgearbeitet sind.
Erhebliche Nährstoffeinträge haben in der Vergangenheit zu einer außergewöhnlichen Phytoplanktonblüte und einer Zunahme von Biomasse in der südlichen und östlichen Nordsee sowie im Skagerrak und Kattegat geführt. Die nachteiligen Wirkungen sind unter den Phänomenen Eurotrophierung und sogenannte Schwarze Flecken bekannt. Ausführungen sind u.a. Sauerstoffzehrung und Fischsterben sowie Schwefel-Wasserstoff-Bildung und Absterben der Bodenfauna. Eine erste Zwischenbilanz über die Bemühungen zur Bekämpfung dieser Phänomene ist durchaus positiv.
In Deutschland wurde bis 1995 eine 50 Prozent-Reduzierung der Phosphoremissionen erreicht. Zu diesem Erfolg trugen maßgeblich die Phosphathöchstmengenverordnung und die flächendeckende Einführung der dritten Reinigungsstufe für kommunale Kläranlagen nach der EG-Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser bei. In den kommunalen Kläranlagen wurden die Phosphoremissionen um etwa 75 Prozent verringert. Bei der dezentralen Abwasserbehandlung sowie bei der Regenwasserbehandlung lag die Reduzierung bei 30 bzw. 40 Prozent, so daß für den kommunalen Bereich insgesamt eine Reduzierung von 70 Prozent zu verzeichnen ist. Die Reduktionen im Bereich der Landwirtschaft als dem zweitgrößten Verursacher erreichten nur etwa 21 Prozent. Bei der Industrie wurde eine Reduzierung von rund 29 Prozent erreicht.
Bei den Stickstoffemissionen (Wasser) konnte für den genannten Zeitraum insgesamt nur eine Reduzierung von 25 Prozent (alte Bundesländer) im Einzugsbereich der Nordsee erreicht werden. Auf Branchen verteilt, lagen die Reduktionen bei der Industrie bei 40 Prozent, bei den Kläranlagen bei 30 - 40 Prozent und bei der Landwirtschaft, dem Hauptverursacher, bei 17 Prozent. Diese vergleichsweise geringe Reduktion ist auch auf die in der Landwirtschaft nur mit Zeitverzögerungen wirkenden Maßnahmen zurückzuführen. Hinsichtlich der Stickstoffemissionen in die Atmosphäre beläuft sich die Reduzierung für das Bundesgebiet insgesamt (d.h. alte und neue Bundesländer) für den angegebenen Zeitraum auf rund 20 Prozent. Im Bereich der Ostsee ist dagegen das Niveau bei den Stickstoffeinträgen gleichbleibend.
Aus diesen Daten ergibt sich Handlungsbedarf insbesondere für eine weitere Reduzierung der Stickstoffemissionen. Hier sind weitere Anstrengungen bei Kommunen, Landwirtschaft, Industrie und Verkehr gefordert, wie z. B. Maßnahmen zur Förderung der flächengebundenen Tierhaltung, zur Reduzierung der Ammoniakemissionen der Landwirtschaft, zur konsequenten Umsetzung der Düngeverordnung, zur Reduzierung der NOx-Emissionen aus dem Verkehrsbereich sowie die schnellstmögliche Ausrüstung aller kommunalen Kläranlagen im Einzugsgebiet der Nord- und Ostsee mit einer biologischen Abfallbehandlung und Nährstoffentfernung (dritte Reinigungsstufe).
Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Ein großes Potential zur Reduzierung der Nährstoffe sehe ich nach wie vor im Neubau und der Nachrüstung von Kläranlagen. Bei aller Anstrengung zur Kostensenkung ist diese Reduktion natürlich nicht zum Nulltarif zu haben. Aber ich habe kein Verständnis dafür, wenn im Sommer das Phänomen der Schwarzen Flecken angeprangert, gleichzeitig aber nicht die Bereitschaft aufgebracht wird, einen angemessenen Beitrag zur Finanzierung der dritten Reinigungsstufe für kommunale Kläranlagen zu leisten. Ich denke, zur Verbesserung des Meeresumweltschutzes muß jeder ein Stück Verantwortung mittragen."
Meeresumweltschutz und Fischerei
Bei der 4. INK im Juni 1995 in Esbjerg wurde erstmals das Thema Fischerei behandelt. Die auf den deutschen Beitrag zurückgehenden Beschlüsse zielten auf einen ausgewogenen Kompromiß zwischen den Interessen des Meeresumweltschutzes einerseits und einer nachhaltigen Fischerei andererseits. Am 13. und 14. März 1997 findet in Bergen, Norwegen das Ministertreffen "Fischerei und Umwelt" statt. Die Vorbereitung dieser Konferenz läßt befürchten, daß die Ergebnisse hinter den Beschlüssen von Esbjerg zurückbleiben.
Die Situation der Weltfischbestände ist insgesamt besorgniserregend. Wichtige Speisefischbestände sind weiterhin in schlechter Verfassung. Das gilt insbesondere für Kabeljau, Hering, Makrele und Scholle in der Nordsee. Eine Besserung dieser Situation ist langfristig nur dann möglich, wenn es gelingt, die Bestände besser als bisher zu schonen und für einen Wiederaufbau zu sorgen.
Das jetzige Management-System deckt den ökologischen Aspekt einer Bestandsbewirtschaftung nur bedingt ab. Bei einer Übernutzung der Bestände, wie sie zur Zeit erfolgt, sind Störungen am Ökosystem nicht auszuschließen. Eine Einschätzung des Zustandes der für die Bundesrepublik Deutschland wichtigsten Fischbestände durch die Bundesforschungsanstalt für Fischerei ergab, daß die meisten kommerziell genutzten Bestände der Nordsee wachstumsüberfischt sind.
Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "In Esbjerg haben wir uns für eine Verbesserung der Fischereibewirtschaftspolitik ausgesprochen. Es bestand Einigkeit darüber, daß das Ziel dieser Verbesserungen, das Meeresökosystem der Nordsee zu schützen und nachhaltig nutzen zu können, am besten durch Festlegung geeigneter mittel- und langfristiger Ziele und entsprechender Verwirklichungsstrategien erreicht werden kann. Ich habe deshalb die Umweltminister der Nordseeanrainerstaaten in einem Schreiben gebeten, uns in Bergen bei der Festlegung konkreter Aktionen zu unterstützen, um den bisher erfolgreichen Prozeß der Nordseeschutzkonferenzen fortzuführen."
Zu diesen Maßnahmen zählen: 1. Einführung von Moratorien für den Fang gefährdeter und stark dezimierter Fischbestände und konsequente Überwachung der Einhaltung;
2. Verstärkung der Anstrengungen, die Fischerei mit schweren Baumkurren und starker Motorisierung auch außerhalb der Schollenbox durch ökologisch verträglichere Fangtechniken abzulösen;
3. Gesamtfangmengen und Quoten für die Industriefischerei in einer Höhe festzusetzen, die anderen marinen Lebewesen nicht die Nahrungsgrundlage entziehen und
4. Ausweitung von Schutzzonen auch für ökologisch besonders sensible Gebiete, auf der Grundlage des Vorsorgeprinzips, in denen die Industriefischerei grundsätzlich verboten ist.
Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Es muß leider gesagt werden, daß es zur Zeit erhebliche Widerstände von Seiten der Fischerei einiger Nordseeanrainerstaaten gibt, Ziele des Umweltschutzes für das Meeresökosystem Nordsee in die Fischereibewirtschaftungspolitik zu integrieren. Ich denke, daß mit diesem kurzfristigen, rein wirtschaftlichen Denken keine nachhaltige Nutzung der Fischbestände möglich ist."
Maritimer Naturschutz
Naturschutzaktivitäten finden in der Nordsee insbesondere im Bereich der Hoheitsgewässer und somit insbesondere im Wattenmeer statt. Sie werden im Rahmen der trilateralen Zusammenarbeit zum Schutz des Wattenmeeres mit Dänemark und den Niederlanden eng koordiniert.
Darüber hinaus wird im Rahmen des Übereinkommens zum Meeresumweltschutz des Nordostatlantik ("OSPAR-Übereinkommen") derzeit auf internationaler Ebene untersucht, welche Verbesserung des Schutzes von Arten und Lebensräumen außerhalb der Hoheitsgewässer notwendig und welche Schritte erforderlich sind, um die notwendigen Aktivitäten dort mit den entsprechenden Bemühungen innerhalb der Hoheitsgewässer zu koordinieren. Das OSPAR-Übereinkommen soll noch in diesem Jahr um einen Naturschutz-Anhang erweitert werden.
Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Wir arbeiten kontinuierlich daran, den marinen Naturschutz zu verbessern. Anläßlich der im kommenden Oktober stattfindenden nächsten Trilateralen Regierungskonferenz zum Schutz des Wattenmeeres werden wir eine neue Übersicht über den Qualitätszustand des Wattenmeeres bekommen. Wir werden uns bei diesem Anlaß mit Dänemark und den Niederlanden auch über die Durchführung des Trilateralen Überwachungs- und Bewertungsprogramms verständigen. Einer der wichtigsten Schwerpunkte wird es aber sein, Fortschritte hinsichtlich eines Gemeinsamen Managementplans für das Wattenmeer zu erzielen."
Für die Ostsee hat Deutschland im Rahmen der HELCOM-Arbeit begonnen, die bereits genannte Empfehlung zu Baltic Sea Protected Areas umzusetzen. Es hat zwei Nationalparke an der Ostseeküste als Meeres- und Küstenschutzgebiete im Sinne der genannten Empfehlung ausgewiesen. Als einer der ersten HELCOM-Staaten überhaupt ist Deutschland damit der Aufforderung zur endgültigen Benennung mariner Naturschutzgebiete gefolgt.
Bei der Verhandlung des Textes der neuen Helsinki-Konvention von 1992 war Deutschland einer der Staaten, welche sich intensiv für die Aufnahme einer Regelung zum marinen Naturschutz in die Konvention ausgesprochen haben. Aufbauend auf dem entsprechenden Artikel ist eine HELCOM-Arbeitsgruppe (EC Nature) ins Leben gerufen worden, die unter deutschem Vorsitz (Bundesamt für Naturschutz) arbeitet.
Derzeit erarbeitet die Arbeitsgruppe EC Nature eine sog. "Rote Liste Biotope". Deutschland hat "Rote Listen und Artenlisten der Tiere und Pflanzen des deutschen Meeres- und Küstenbereichs der Ostsee" erarbeitet. Das Werk befindet sich derzeit im Druck und erscheint in wenigen Tagen.