Das Bundesumweltministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:
Die Umweltminister der Europäischen Union treffen sich vom 2. bis 4. März 1997 in Brüssel zu ihrer ersten Ratstagung unter niederländischer Präsidentschaft. Der Rat wird eine Reihe von Beschlüssen zu globalen und europäischen Umweltthemen fassen. Im Mittelpunkt der Sitzung stehen die Bemühungen um die Festlegung einer gemeinschaftlichen Verhandlungsposition für die Klimaschutzkonferenz in Kyoto. Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel wird auf eine anspruchsvolle Haltung der Europäischen Union für eine weltweite Reduzierung der klimarelevanten Gase drängen.
1. Gemeinschaftsstrategie zum Klimaschutz
Nach den gescheiterten Verhandlungen auf dem letzten EU-Umweltministerrat plant die Präsidentschaft nunmehr erneut die Verabschiedung von Schlußfolgerungen zur Festlegung einer gemeinschaftlichen Verhandlungsposition für die vom 1. bis 12. Dezember 1997 in Kyoto stattfindende 3. Vertragsstaatenkonferenz des Klimarahmenübereinkommens. Deutschland setzt sich für eine weltweite Reduzierung der CO2-Emissionen von 10 % bis 2005 und von 15 - 20 % bis 2010 jeweils bezogen auf das Basisjahr 1990 ein. Die niederländische Präsidentschaft schlägt in ihrem Entwurf der Schlußfolgerungen die Festlegung von Reduzierungszielen für 2005 und 2010 jeweils für einen Korb von Treibhausgasen vor (Multigasansatz). Zusätzlich soll innerhalb dieses übergreifenden Ansatzes ein Teilziel für CO2 vorgesehen werden. Für den Multigasansatz wird eine Reduktion von 10 % bis 2005 und von 15 % bis 2010 vorgeschlagen. Darin soll eine Senkung von CO2 von mindestens 8 % bis 2005 und von 13 % bis 2010 enthalten sein. Ferner hat die Präsidentschaft Vorschläge für ein EU-internes "burden sharing" vorgelegt, worin der jeweilige Anteil der einzelnen Mitgliedstaaten an der Umsetzung der vorgeschlagenen Reduktionsziele durch die EU festgelegt ist.
Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Die Einigung auf eine gemeinsame Verhandlungsposition ist sehr dringlich. Bis zum 1. Juni muß ein Textentwurf für ein Klimaschutzprotokoll vorgelegt werden. Wenn die EU weiterhin eine führende Rolle bei den Klimaprotokollverhandlungen spielen will, muß sie frühzeitig auf den Protokolltext Einfluß nehmen. Der von der Präsidentschaft vorgelegte Entwurf ist eine gute Verhandlungsgrundlage für die Ratstagung. Allerdings liegen die vorgelegten Reduktionsziele am unteren Rand dessen, was ich mittragen kann. Im Rahmen des internen burden sharing muß jeder Mitgliedstaat einen angemessenen Beitrag leisten. Es geht nicht an, daß Deutschland diese Last praktisch allein trägt."
Die bisherigen Vorverhandlungen haben gezeigt, daß die Debatte im Rat äußerst schwierig werden dürfte und das Ergebnis völlig offen ist. Auf dem letzten Ministerrat im Dezember 1996 scheiterte die Verabschiedung der geplanten Schlußfolgerungen zur Konkretisierung der Verhandlungsziele der EU für ein Klimaschutzprotokoll an der Frage der Definition von Reduktionsverpflichtungen für Industriestaaten. Deutschland und andere Staaten treten für eine einheitliche prozentuale Reduktionsverpflichtung für die Industriestaaten ein (flat rate). Eine kleine Gruppe um Frankreich präferiert eine differenzierte Aufteilung der Reduktionsverpflichtung auf der Grundlage eines Pro-Kopf-Emissionsansatzes.
2. Beschluß über ein Aktionsprogramm für die Förderung der im Umweltschutz tätigen Nichtregierungsorganisationen
Der Rat plant die Verabschiedung eines gemeinsamen Standpunktes zu dem Aktionsprogramm für die Förderung von Nichtregierungsorganisationen, die im Umweltschutz tätig sind. Das von deutscher Seite unterstützte Aktionsprogramm sichert für den Zeitraum von 1998 bis 2001 die finanzielle Unterstützung der Aktivitäten europäischer Nichtregierungsorganisationen in Höhe von 10,6 Mio. ECU. Wegen der bisher fehlenden Rechtsgrundlage war diese Förderung in den Verhandlungen zum EU-Haushalt in den vergangenen Jahren immer wieder in Frage gestellt worden. Der angestrebte Beschluß soll nun einen klaren Rahmen für die Vergabe der Fördermittel durch die Europäische Kommission und eine kalkulierbare Grundlage für die Arbeit der Nichtregierungsorganisationen schaffen.
3. Mitteilung der Kommission über Umweltvereinbarungen
Die Kommission wird im Rat eine Mitteilung vorstellen, in der sie Anforderungen und Kriterien für die Ausgestaltung von Umweltvereinbarungen mit der Wirtschaft entwickelt hat. Im Vordergrund steht dabei die Frage, unter welchen Bedingungen, solche Vereinbarungen auch als Maßnahmen der EU-Mitgliedstaaten zur Umsetzung von Gemeinschaftsrecht anerkannt werden könnten. Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Ich begrüße, daß sich die Kommission dieser zunehmend wichtiger werdenden Thematik gestellt hat. Umweltvereinbarungen zwischen Regierung und Wirtschaft sind wichtige Instrumente, um die Industrie besser in die Verantwortung für den Umweltschutz einzubinden. Ich teile allerdings die Auffassung der Kommission, wonach Umweltvereinbarungen mit der Wirtschaft nur bei Einhaltung gewisser Grundvoraussetzungen akzeptabel sind. Dazu gehört die Festlegung eindeutiger Zielvorgaben, die Ausgestaltung eines strengen Monitorings, Tranzparenz und Information für die Öffentlichkeit sowie die Vereinbarkeit mit wettbewerbs- und handelsrechtlichen Regelungen."
4. Orientierungsaussprachen
Der Rat wird Orientierungsaussprachen zu folgenden Tagesordnungspunkten führen.
a) Ratsentschließung über die Durchführung des Umweltrechts der Gemeinschaft
Zur Verbesserung der Durchführung des Gemeinschaftsrechts schlägt die Kommission u. a. die Entwicklung von Mindestanforderungen für den Vollzug in den Mitgliedstaaten, die Schaffung neuer zusätzlicher Beschwerdeinstanzen in den Mitgliedstaaten sowie die Ausweitung von Klagemöglichkeiten (Popular- und Verbandsklage ) vor. Aus deutscher Sicht sind die Kommissionsvorschläge teilweise nicht zielführend. Deutschland setzt sich für eine umsetzungs- und vollzugsfreundlichere Formulierung der EG-Rechtsakte ein, insbesondere durch eine intensivere Analyse und Berücksichtigung der unterschiedlichen Strukturen in den Mitgliedstaaten. Notwendig ist auch die Beseitigung von Inkonsistenzen zwischen verschiedenen EG-Regelungen, die den einheitlichen Vollzug in den Mitgliedstaaten erschweren.
b) Auto-Öl-Programm
Die Kommission hat im letzten Jahr Vorschläge zur Verbesserung der Kraftstoffqualität und zur Reduzierung der Kfz-Emissionen vorgelegt. Deutschland begrüßt diese Vorschläge im Grundsatz, hält es aber für erforderlich, daß bereits jetzt schon die Festlegung für eine weitere Verbesserung der Kraftstoffqualität sowie zur Reduzierung der Kfz-Emissionen in einer zweiten Stufe erfolgt. Einige Mitgliedstaaten wollen diese Festlegung erst zu einem späteren Zeitpunkt vornehmen.
c) Vorschlag für eine Richtlinie über die Begrenzung von VOC-Emissionen bei der Lösemittelanwendung in Industrieanlagen
Die Kommission hat einen Richtlinienvorschlag vorgelegt, mit der die Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC), die bei der Verwendung von organischen Lösemitteln in Industrieanlagen entstehen, begrenzt werden sollen. Dazu gehören u. a. Lackieranlagen für diverse Produkte, Ölflächenreinigungsanlagen, Druckanlagen, Anlagen zur Herstellung von Klebstoffen und Lacken, Schuhherstellung, Gewinnung von Pflanzenöl, Herstellung von Arzneimitteln. Der Vorschlag wird als wichtiger Beitrag zur europaweiten Bekämpfung des Sommersmogs von der deutschen Seite grundsätzlich begrüßt.