Kein erhöhtes Strahlenrisiko durch CASTOR-Transporte

28.02.1997
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 6/97
Thema: Strahlenschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Strahlenrisiko liegt innerhalb der Schwankungsbreite der natürlichen Strahlung in Deutschland

Strahlenrisiko liegt innerhalb der Schwankungsbreite der natürlichen Strahlung in Deutschland

Die das Bundesumweltministerium in Strahlenschutzfragen beratende Strahlenschutzkommission (SSK) hat sich gestern unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Christoph Reiners erneut mit der "Strahlung bei Castor-Transporten" befaßt. Sie kam zu dem Ergebnis, daß keine gesundheitsgefährdenden Strahlenbelastungen des Begleitpersonals oder der Bevölkerung durch die Transporte auftreten.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Ich nehme die Sorgen der Bevölkerung und der Polizei über die CASTOR-Behälter ernst. Ich bedauere, daß durch wissenschaftlich nicht begründbare Behauptungen und deren ständige Wiederholungen Ängste geschürt werden. Richtig ist, daß die Strahlendosis für die Polizeieinsatzkräfte für einen Einsatz selbst in unmittelbarer Nähe eines CASTOR-Behälters unterhalb der natürlichen Strahlung pro Jahr liegt. Die Bevölkerung ist von der Strahlung nicht betroffen."

Für die anstehenden Transporte von sechs CASTOR-Behältern nach Gorleben sind die maximalen für die Einsatzkräfte relevanten Dosisleistungen durch Strahlungsmessungen an den Behältern bestimmt worden. Die höchste Dosis beträgt bei einem CASTOR mit Glaskokillen aus La Hague 0,24 MilliSievert pro Stunde (mSv/h) an der Transportabdeckung. Dieser Wert wird von der Polizei bei Einsätzen in einem Umkreis von bis zu drei Metern um die Behälter zugrundegelegt. Durch die Einsatzplanung der Polizei wird sichergestellt, daß eine Dosis von 1mSv im Jahr für das Begleitpersonal nicht überschritten wird. Bei einem zugrundezulegenden Dosisleistungswert von 0,24 mSv/h wird die Einsatzzeit der Polizeikräfte auf vier Stunden begrenzt werden.

Das Strahlenrisiko für Polizeieinsatzkräfte bei einer maximal zulässigen Strahlendosis von einem MilliSievert im Jahr fällt in die Schwankungsbreite der natürlichen Strahlendosis in Deutschland. Eine Dosis von einem MilliSievert ist geringer als die natürliche jährliche Strahlendosis und liegt im Rahmen der Strahlendosen, die bei Anwendungen im Alltag auftreten können.

So liefert die natürliche Umgebungsstrahlung in Deutschland, einschließlich Radon, Dosen zwischen einem und zehn MilliSievert im Jahr, der Mittelwert liegt bei ca. 2,4 MilliSievert im Jahr. Bei einem Nordatlantikflug Frankfurt - New York - Frankfurt ergibt sich durch die kosmische Strahlung eine Dosis von ca. 0,1 MilliSievert. Medizinische Anwendungen erzeugen Strahlendosen zwischen 0,1 bis 1 MilliSievert (typische Röntgenaufnahmen) und bis über 10 MilliSievert (Computertomographie).

Darüber hinaus ist festzuhalten, daß für den gesamten Einsatz der Polizeikräfte der höchste Wert der Strahlung zugrundegelegt wird, der überhaupt an der berührbaren Oberfläche aller sechs CASTOR-Behälter auftritt. Tatsächlich sind die Strahlendosen und damit auch das Risiko noch weit geringer, da die Strahlung mit dem Abstand vom Behälter abnimmt. In fünf Meter Entfernung beträgt die Strahlung nur noch ca. 20% des Wertes im Nahbereich (bei 0,24 mSv/h im Nahbereich bedeutet dies 0,048 mSv/h in fünf Metern Entfernung), in 50 Meter Entfernung ca. 1% und in 150 Meter Entfernung weniger als 0,01 %.

Meß- und Grenzwerte im Strahlenschutz werden nach der Strahlenschutzverordnung in Sievert (Sv), bzw. einem Tausendstel Sievert gleich ein MilliSievert (mSv) angegeben. Diese Dosisgröße berücksichtigt die unterschiedliche strahlenbiologische Wirksamkeit bzw. das unterschiedliche Strahlenrisiko der verschiedenen Strahlenarten für die menschliche Gesundheit.

Prof. Dr. Christoph Reiners: "Auch die von Prof. Kuni immer wieder aufgestellte Behauptung, im Strahlenschutz müsse ein höherer Bewertungsfaktor für Neutronenstrahlung angenommen werden, hält einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht stand. Von gesundheitsgefährdenden Strahlenbelastungen des Begleitpersonals und der Bevölkerung kann nicht die Rede sein."

28.02.1997 | Pressemitteilung 6/97 | Strahlenschutz
https://www.bmuv.de/PM1429
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