Hirche: Regelungen des Stromeinspeisungsgesetzes erhalten

10.03.1997
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 22/97 S
Thema: Energieeffizienz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

"Die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien wie der Windkraft ist eine zentrale Aufgabe der Energie- und Umweltpolitik der Bundesregierung. Ohne sie würde das CO2-Minderungsziel der Bundesregierung - 25 Prozent weniger CO2-Emissionen bis zum Jahre 2005 gegenüber 1990 - äußerst schwer zu erreichen sein. Die Regelungen des Stromeinspeisungsgesetzes als politische Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien müssen deshalb erhalten bleiben", erklärte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesumweltministerium Walter Hirche anläßlich der Jahrestagung des Wirtschaftsverband Windkraftwerke e.V. (WVW) in Hamburg.

Nach dem Umsatzeinbruch der Windindustrie 1996 in Höhe von 15 Prozent gegenüber dem Vorjahr gibt es auch 1997 keine Entwarnung: War es 1996 insbesondere die fehlende Regelung einer Privilegierung von Windkraftanlagen beim Bauen im Außenbereich, so ist es derzeit die anhaltende Unsicherheit über das Fortbestehen des Stromeinspeisungsgesetzes selbst, auf die Investoren mit dem Bau von Windkraftanlagen zurückhaltend reagieren. 1996 hat der Deutsche Bundestag durch eine Änderung des Baugesetzbuchs für Rechtsklarheit gesorgt: Danach sind Windkraftanlagen beim Bauen im Außenbereich sog. privilegierte Vorhaben, wobei den Gemeinden die Möglichkeit offen steht, durch entsprechende Planungen die Ansiedlung von Windkraftanlagen im Gemeindebereich zu steuern.

Parlamentarischer Staatssekretär Walter Hirche: "Um die heute bestehende Unsicherheit auszuräumen, muß der derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindliche Antrag des Bundesrates auf Änderung des Stromeinspeisungsgesetzes schnellstmöglich einer Entscheidung zugeführt werden. Bei dieser Gelegenheit sollten Verbesserungen des Stromeinspeisungsgesetzes vorgenommen werden: So könnte eine Präzisierung der sogenannten Härteklausel zu einem Abbau des regionalen Ungleichgewichts der Belastungen durch das Stromeinspeisungsgesetz führen. Weiterhin sollte die Höhe der Vergütung sich künftig nach einem festen Pfennigsatz und nicht mehr nach einem Prozentsatz des Durchschnittserlöses richten. Dies hätte insbesondere für Investoren den Vorteil, daß die notwendige Planungssicherheit hergestellt wird."

Um EU-beihilferechtlichen Bedenken Rechnung zu tragen, könnte die erhöhte Vergütung auf eine bestimmte Vollaststundenzahl begrenzt werden. Der Vorschlag des Bundesumweltministeriums dazu lautet, daß bis zu einem Umfang von 35.000 Vollaststunden eine erhöhte Vergütung nach Stromeinspeisungsgesetz bezahlt wird, für darüber hinausgehende Mengen ein reduzierter Satz.

Nach Vorstellungen des Bundesumweltministeriums ist beim Stromeinspeisungsgesetz in drei Stufen vorzugehen:

· In einer ersten Stufe sollte eine kleine, schnelle Novelle des Stromeinspeisungsgesetzes für die erforderliche Klarheit und Planungssicherheit sorgen.

· Im Rahmen der Beratungen der Energiewirtschaftsreform kann über zusätzliche Anpassungen der Regelungen des Stromeinspeisungsgesetzes an einen liberalisierten Energiemarkt geredet werden.

· In der nächsten Legislaturperiode sind die Regelungen des Stromeinspeisungsgesetzes auch hinsichtlich der Vergütungshöhe zu überprüfen.

Parlamentarischer Staatssekretär Hirche: "Eine Verschlechterung der Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien darf es jedenfalls nicht geben!"

10.03.1997 | Pressemitteilung 22/97 S | Energieeffizienz
https://www.bmuv.de/PM1423
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