Bundesumweltminister Jürgen Trittin begrüßt EU-Entscheidung zu Ökosteuer

13.02.2002
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 034/02
Thema: Europa
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002

Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat die heutige Entscheidung der EU-Kommission begrüßt, die Sonderregelungen der ökologischen Steuerreform in den wesentlichen Teilen bis2012 zu genehmigen. "Mit der Genehmigung bestätigt die Kommission, dass Deutschland mit der ökologischen Steuerreform den richtigen Weg eingeschlagen hat", sagte Trittin. "Insbesondere dieumfangreiche Förderung von Umweltmaßnahmen durch Steuerermäßigungen ist als zentraler Bestandteil der ökologischen Steuerreform anerkannt worden. Faktisch werden so rund20-30 Prozent des Aufkommens für die Umwelt zur Verfügung gestellt."

Von überragender Bedeutung ist, dass die effiziente Erzeugung von Strom und Wärme in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) nicht nur von der Ökosteuer, sondern von derbestehenden Mineralölsteuer befreit wird. Dies schafft steuerliche Wettbewerbsgleichheit mit kohlegefeuerten KWK-Anlagen.

Der umweltfreundliche Schienenverkehr profitiert von einem auf 50 Prozent reduzierten Stromsteuersatz. Außerdem muss er nur die Hälfte des normalen Ökosteuersatzes auf Kraftstoffezahlen. "Mit dieser Förderung des umweltverträglichen Verkehrs setzen wir die richtigen Anreize zum Umsteigen. Klare Anzeichen, dass diese auch wirken, liefern die Zuwächse bei denöffentlichen Verkehrsunternehmen und dem Schienenverkehr", sagte Bundesumweltminister Trittin. Zudem sei es zum ersten Mal seit vielen Jahren gelungen, den Kraftstoffverbrauch in den Jahren 2000und 2001 und die damit verbundenen klimaschädlichen Kohlendioxidemissionen zu senken.

Der Wettbewerbsfähigkeit des produzierenden Gewerbes wird durch den auf 20 Prozent reduzierten Steuersatz ausreichend Rechnung getragen. Darüber hinaus besteht für energieintensiveUnternehmen der sogenannte Spitzenausgleich (bezogen auf die Rentenversicherungsbeiträge), der auf Verlangen der Kommission mit einem Sanktionsmechanismus flankiert werden muss. Der Ausgleichsoll wegfallen, wenn die Unternehmen ihre Klimaschutzziele nicht einhalten. So wird sichergestellt, dass die Bundesregierung auch verlässliche Gegenleistungen für dieseSteuerermäßigung erhält.

13.02.2002 | Pressemitteilung 034/02 | Europa
https://www.bmuv.de/PM1413
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