19. Verwaltungsratssitzung des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) vom 27. Januar bis 07. Februar 1997 in Nairobi

04.02.1997
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 9/97 S
Thema: Internationales
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Vorbereitung der Sondergeneralversammlung der Vereinten Nationen vom 23. bis 27. Juni 1997 in New York - Verabschiedung einer politischen Erklärung über die künftige Rolle von UNEP

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel nimmt heute am Ministertreffen der 19. Verwaltungsratssitzung des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) in Nairobi teil. Der Verwaltungsratssitzung kommt entscheidende Bedeutung für die Vorbereitung der Sondergeneralversammlung der Vereinten Nationen sowie für die Bestimmung der künftigen Rolle von UNEP zu.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Ich fliege heute nach Nairobi, weil ich die UNEP-Sitzung nutzen will, auf Ministerebene mit Kollegen aus aller Welt die Weichen für eine erfolgreiche Sondergeneralversammlung in New York zu stellen. Aufgabe der Sondergeneralversammlung wird es sein, die 1992 in Rio eingegangenen Verpflichtungen zu bekräftigen sowie Fortschritte und Defizite in der Umsetzung der Rio-Beschlüsse zu identifizieren. Ferner geht es darum, die inhaltlichen Prioritäten und den institutionellen Rahmen für den weiteren Folgeprozeß festzulegen."

Nach den Vorstellungen des Bundesumweltministeriums sollte Deutschland bei der Sondergeneralversammlung u.a. folgende Ziele verfolgen:

  • der dritten Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention im Dezember 1997 in Kyoto (Japan) ein klares politisches Signal zu geben; Ziel der Bundesrepublik ist ein anspruchsvolles Protokoll mit rechtsverbindlichen Verpflichtungen der Industrieländer für eine signifikante Reduktion von Treibhausgasemissionen, insbesondere bei CO2 um zehn Prozent bis 2005 und 15 bis 20 Prozent bis 2010, sowie für konkrete Politik und Maßnahmen;
  • alle Staaten zur raschen Umsetzung und - soweit sie noch nicht Vertragspartei sind - zügigen Ratifkation der Konvention zur biologischen Vielfalt aufzurufen sowie einen politischen Impuls für die Verhandlungen des Protokolls über Sicherheit in der Biotechnologie zu geben; darüber hinaus eine weltweite Ausweisung von besonders bedeutsamen Schutzgebieten anzustoßen;
  • die Notwendigkeit zu unterstreichen, die im Dezember 1996 in Kraft getretene Konvention zur Bekämpfung der Wüstenbildung schnellstmöglich umzusetzen;
  • einen weltweiten Verhandlungsprozeß über eine völkerrechtlich verbindliche Konvention zur Bewirtschaftung, Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Wälder in Gang zu setzen;
  • darauf hinzuwirken, daß Umwelt- und Handelspolitik sich im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung gegenseitig unterstützen, WTO-Regeln und mulitlaterale Umweltübereinkommen sowie Umweltkennzeichnungssysteme sich ergänzen und Verhandlungen in der OECD oder der WTO zum Thema Investitionen Umweltbelange berücksichtigen;
  • zur Gewährleistung der Ernährungssicherheit der Menschheit den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Böden als ein prioritäres Thema für die weitere Arbeit der CSD festzulegen;
  • ein weiteres Absinken der öffentlichen Entwicklungshilfeleistungen zu verhindern, den bisherigen Trend umzukehren und in diesem Zusammenhang das 0,7 Prozent-Ziel zu bestätigen;
  • die zunehmende Bedeutung des privaten Sektors sowie neuer innovativer Finanzquellen zu unterstreichen sowie ein klares politisches Signal für eine angemessene Wiederauffüllung der globalen Umweltfazilität (GEF) zu geben.


Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Ich möchte die Reise nach Nairobi ferner dazu nutzen, um aktiv an dem Reformprozeß von UNEP mitzuwirken. Als einzige ausschließlich Umweltbelange vertretende Institution im VN-System muß UNEP weiterhin eine wichtige Rolle in der internationalen Umweltpolitik spielen. Angesichts rückläufiger finanzieller Ressourcen sollte sich das Umweltprogramm dabei noch stärker auf seine katalytische und koordinierende Rolle besinnen. Deshalb muß das Mandat von UNEP klar und zeitgemäß sein. Es sollte Umweltprobleme regionaler und globaler Bedeutung erkennen und Lösungen anstoßen sowie organisatorisch und finanziell in die Lage versetzt werden, effektiv und effizient arbeiten zu können. Nur so wird UNEP wieder zu einer Organisation werden, an deren Bedeutung keine Zweifel bestehen. Ich werde mich dafür einsetzen, daß der Verwaltungsrat mit der Verabschiedung einer politischen Erklärung die künftige Rolle des Umweltprogramms neu definieren und damit aufwerten wird."

Das Umweltprogramm hat in den letzten Jahren zunehmend an Glaubwürdigkeit und politischem Profil verloren. UNEP steht als die für den Umweltbereich koordinierende Institution im VN-System vor Anforderungen, die seit Gründung des Umweltprogramms 1972 ständig gewachsen sind. Eine Vielzahl von VN-Institutionen und anderen Organisationen (UNDP, WHO, FAO, WMO, UNCTAD etc) agieren mittlerweile im Umweltbereich und verfügen teilweise über ein Vielfaches der finanziellen und personellen Mittel. Den sich daraus ergebenden gestiegenen Anforderungen steht mit UNEP eine Institution gegenüber, die in einem seit Jahren andauernden stagnierenden Reformprozeß steckt, der zwar dringend erforderlich ist, dessen erfolgreicher Abschluß jedoch bis heute nicht in Sicht ist.

Mit dem Verlust an Glaubwürdigkeit ging auch ein drastischer Rückgang der finanziellen Ressourcen einher, der über das Maß hinausgeht, mit dem andere VN-Institutionen konfrontiert sind. Deutschland ist mit 6,8 Mio US$ nach den USA (7 Mio US$) der größte Beitragszahler und hat sich als verläßlicher Beitragszahler stets für die Belange UNEPs eingesetzt.

Das Umweltprogramm hat sich auf dem Gebiet der Umweltbeobachtung und -abschätzung (Assessment and Monitoring) große Verdienste erworben. Eine wichtige Rolle soll UNEP weiterhin auch bei der Weiterentwicklung und Umsetzung des internationalen Umweltrechts spielen. Besondere Bedeutung kommt derzeit UNEP’s Aktivitäten in den Bereichen PIC-Verfahren für potentiell gefährliche Chemikalien, Persistent Organic Pollutants (POPs), Wasser- und Meeresumweltschutz zu.

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04.02.1997 | Pressemitteilung 9/97 S | Internationales
https://www.bmuv.de/PM1410
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