Bundeskabinett verabschiedet Verordnung zur Umsetzung der Grundwasserrichtllinie

04.02.1997
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 8/97 S
Thema: Binnengewässer
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Das Bundeskabinett hat heute die von Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel vorgelegte Verordnung zur Umsetzung der EG-Grundwasserrichtlinie verabschiedet. Damit hat die Bundesregierung einen wichtigen Schritt getan, um eine Verurteilung des Europäischen Gerichtshofes zur Zahlung eines Zwangsgeldes wegen Nichtbeachtung von EU-Recht abzuwenden.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Bundestag und Bundesrat müssen die ordnungsgemäße Umsetzung der Grundwasserrichtlinie jetzt so schnell wie möglich vorantreiben. Denn es geht in diesem Fall nicht nur um das Ansehen der deutschen Umweltpolitik, sondern um die Glaubwürdigkeit Deutschlands in der EU. Der schnelle und erfolgreiche Abschluß des Verfahrens würde überdies auch eine Schubwirkung für die beiden anderen Verfahren haben, in denen die Kommission ein Zwangsgeld beantragt hat. In diesen Fällen sind die Länder bei der Umsetzung gefordert. Nur bei raschem und entschlossenem Vorgehen aller Beteiligten werden Strafgelder vermieden werden können."

Die Grundwasserverordnung dient dazu, die inhaltlich bisher nur durch Verwaltungsvorschriften der Länder umgesetzte Grundwasserrichtlinie von 1979 bundeseinheitlich durch eine Rechtsvorschrift in deutsches Recht zu überführen. Der EuGH hatte 1991 Deutschland wegen eines entsprechenden formalen Defizits verurteilt. Die Verordnung hat deshalb nur formale Bedeutung und verändert die bisherige Rechtslage zum Grundwasserschutz nicht. Inhaltlich werden jetzt durch Rechtsvorschrift Einleitungsverbote, Anforderungen an die Einleitung bestimmter Stoffe im Rahmen von Erlaubnissen und Genehmigungen sowie Überwachungs- und Untersuchungspflichten geregelt.

Die Verordnung ergeht auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes in der Fassung vom 12. November 1996. Bundestag und Bundesrat werden voraussichtlich am 20. oder 21. Februar bzw. 14. März im Plenum über den Verordnungsentwurf beschließen. Es ist deshalb davon auszugehen, daß die Verordnung bereits im März 1997 in Kraft treten kann. Damit wird in dieser Sache ein Zwangsgeld nicht in Betracht kommen. Die EU-Kommission hatte am 29.01.1997 ein Zwangsgeld für den Fall beantragt, daß Deutschland bis zu einer etwaigen zweiten Verurteilung wegen fehlerhafter Umsetzung der Grundwasserrichtlinie immer noch säumig sein sollte. Die Höhe des Zwangsgeldes sollte 264.000 ECU (ca. 500.000 DM) pro Tag (ab Bekanntgabe des zweiten Urteils) betragen.

04.02.1997 | Pressemitteilung 8/97 S | Binnengewässer
https://www.bmuv.de/PM1401
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