Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung die von Bundesumweltminister Jürgen Trittin vorgelegte Verordnung über Versatz von Abfällen unter Tage (sogenannter Bergversatz) sowie eine entsprechende Verwaltungsvorschrift beschlossen. "Damit werden erstmals bundeseinheitliche, rechtsverbindliche Anforderungen an den umweltgerechten Einsatz von Abfällen als Versatzmaterial unter Tage festgelegt. Missbrauch und Öko-Dumping in diesem Bereich wird so ein Riegel vorgeschoben und Altlasten von morgen werden vermieden. Zugleich wird die Koalitionsvereinbarung in einem weiterem Punkt umgesetzt sowie Rechts- und Investitionssicherheit geschaffen," sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin.
Mit diesen Regelungen zum Bergversatz wird der dauerhafte Abschluss der Abfälle und ihrer Schadstoffe von der Biosphäre in den Bergwerken gewährleistet. Schadstoffhaltige Abfälle können danach nur noch in trockene Salzgesteinsformationen eingebracht werden, die über einen Langzeitsicherheitsnachweis verfügen. Damit werden die gleichen Anforderungen gestellt wie für die Beseitigung von Abfällen in Untertagedeponien. In anderen Standorten, wie z. B. Kohle- und Erzbergwerken, dürfen wegen der geringeren ökologischen Standortqualität nur noch schadstoffarme Abfälle versetzt werden. Darüber hinaus sieht die Verordnung vor, dass metallhaltige Abfälle, wie beispielsweise zinkhaltige Filterstäube, die über Tage recycelt und in den Produktionsprozess zurückgeführt werden können, nicht mehr zur Verfüllung genutzt werden. Damit werden klare gesetzliche Rahmenbedingungen festgelegt und der Vollzug des Abfallrechts deutlich erleichtert.
In Deutschland werden neben Bergematerial und bergbaueigenen Abfällen in rund 20 Bergwerken auch bestimmte bergbaufremde Abfälle als Versatzmaterial genutzt. Dazu gehören u.a. Ofenausbruch, Schlacken, REA-Gips, Giesserei-Altsande, Filterstäube, belastete Böden und Schlämme. Die Einbringung ist vielfach notwendig, um Brände und Explosionen zu verhüten, die Wetterführung zu verbessern und vor allem, um die Standsicherheit des Gebirges zu gewährleisten sowie Absenkungen an der Oberfläche zu vermindern. Soweit die Nutzung der bauphysikalischen Eigenschaften des Abfalls zu bergbaulichen Zwecken das Hauptziel des Versatzes ist, handelt es sich um Abfallverwertung -- im Gegensatz zur Untertagedeponierung, deren vorrangiges Ziel die Nutzung der vorhandenen Hohlräume zur Beseitigung der Abfälle ist.