Partnerschaftsprojekt mit der Slowakei im Abfallbereich erfolgreich abgeschlossen

05.02.2002
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 021/02
Thema: Kreislaufwirtschaft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002

Das Bundesumweltministerium hat die ersten Partnerschaftsprojekte, die sogenannten "Twinning-Projekte" mit mittel- und osteuropäischen Beitrittsstaaten im Umweltbereich erfolgreich abgeschlossen. "Twinning-Projekte" dienen dazu, in den Beitrittsstaaten die Voraussetzungen für die Übernahme der EU-Vorschriften und den Vollzug vor allem in den Bereichen Gewässerschutz, Luftreinhaltung, Abfallwirtschaft und Naturschutz zu schaffen. Dazu arbeiten Mitarbeiter aus Verwaltungen und Institutionen der Mitgliedsstaaten und der Beitrittsländer in einzelnen Projekten zusammen. Die Partnerschaftsprojekte werden mit EU-Mitteln finanziert. Die Bundesrepublik arbeitet an 29 von bisher 55 ausgeschriebenen Umweltprojekten mit.

Zu den ersten abgeschlossenen Projekten zählt ein einjähriges Abfallwirtschaftsprojekt mit der Slowakei. Experten der Umweltministerien von Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen erarbeiteten gemeinsam mit slowakischen Kollegen einen Abfallwirtschaftsplan für die Slowakei. Die Abfallwirtschaftsplanung erforderte umfangreiche Vorarbeiten, bei denen die deutschen Experten ihr Wissen und ihre Erfahrungen aus der ökologischen Sanierung der neuen Bundesländer einbrachten. In gemeinsamer Kooperation wurden eine Abfallmengenprognose erstellt, eine Methodik zur Erfassung abfallrelevanter Daten entwickelt und ein Konzept zur Trennung von Haushaltsabfällen erarbeitet. Darüber hinaus wurden Voraussetzungen für die Anwendung der EU-Deponierichtlinie geschaffen.

Damit die Arbeitsergebnisse des "Twinning-Projekts" in möglichst vollem Umfang umgesetzt werden können, müssen in der Slowakei noch einige Voraussetzungen geschaffen werden. Dazu gehören effektive und stabile Verwaltungsstrukturen mit klar geregelten Zuständigkeiten, eine finanzielle Absicherung sowie eine hinreichende Qualifizierung des Personals.

Ziel des Bundesumweltministeriums ist es, dass die Beitrittsstaaten den umweltrechtlichen Besitzstand zum Zeitpunkt des Beitritts möglichst vollständig übernommen haben. Übergangsvorschriften sollten, soweit sie notwendig sind, möglichst kurz gehalten werden. Die Slowakei konnte Ende des letzten Jahres die Beitrittsverhandlungen zum Umweltkapitel vorläufig abschließen.

05.02.2002 | Pressemitteilung 021/02 | Kreislaufwirtschaft
https://www.bmuv.de/PM1389
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