Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH), Kassel, hat heute mit Entscheidungen die Anträge von Privatpersonen sowie der Stadt Darmstadt und mehrerer Landkreise auf Einstellung des Betriebs des Kernkraftwerks Biblis A abgelehnt. Im übrigen wurde das hessische Umweltministerium verpflichtet, über die Anträge auf Aufhebung der Genehmigung für Biblis A unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu entscheiden. Für diese Entscheidung des hessischen Umweltministeriums hat das Gericht rechtliche Vorgaben gemacht, die im Einklang mit den bundesaufsichtlichen Weisungen vom August 1996 und März 1997 zu Biblis A stehen.
Mit den heutigen Entscheidungen des VGH Kassel sieht sich das Bundesumweltministerium in seiner Auffassung bestätigt, daß vom Betrieb des Kernkraftwerks Biblis, Block A, keine Gefahren ausgehen, die eine Betriebseinstellung erforderlich machen würden. Insbesondere hat der VGH Kassel in seinen heutigen Entscheidungen die Rechtsauffassung der Bundesaufsicht zu den Voraussetzungen für die Annahme einer Gefahr bestätigt und diese Rechtsauffassung zugleich für die Neubescheidung der Anträge auf Aufhebung der Genehmigung durch das hessische Umweltministerium verbindlich gemacht.
Mit den Entscheidungen des VGH Kassel steht fest, daß der noch Anfang dieses Monats vom hessischen Umweltministerium der Bundesaufsicht vorgelegte Bescheidentwurf zur sofortigen Betriebseinstellung und zum Genehmigungswiderruf für das Kernkraftwerk Biblis, Block A, keine Rechtsgrundlage hat. Zugleich ist damit festgestellt, daß entgegen der Auffassung des Landes Hessen die beantragten Sicherheitsverbesserungen der Anlage zügig genehmigt werden können.
Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Das Gericht hat die Auffassung des Bundes bestätigt. Es besteht derzeit kein Gefahrenverdacht, der eine Schließung von Biblis A rechtfertigen würde. Ich fordere Frau Nimsch erneut auf, jetzt endlich die seit Jahren beantragten sicherheitstechnischen Verbesserungen zügig zu genehmigen. Es darf nicht sein, daß durch gezielte Verfahrensverzögerungen das Unterbleiben von Sicherheitsverbesserungen bewußt in Kauf genommen wird."