Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:
Das Bundeskabinett hat heute der Unterzeichnung des Protokolls vom 7. November 1996 zum Übereinkommen über die Verhütung der Meersverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen von 1972 zugestimmt. Durch diesen völkerrechtlichen Vertrag wird das London-Übereinkommen von 1972 novelliert. Aus der allgemeinen Erlaubnis zur Müllentsorgung auf See mit Verbotsmöglichkeit wird durch die neuen Bestimmungen ein allgemeines Verbot mit begrenzten Ausnahmen. Auf deutsche Initiative wurde überdies ein generelles weltweites Verbot der Abfallverbrennung auf See erreicht, das ausnahmslos gilt. Nicht von dem Übereinkommen erfaßt sind bestimmte Abfälle, wie z. B. Fischereiabfälle, Schiffe, Plattformen und sonstige auf See errichtete Bauwerke.
Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Deutschland konnte sich bei einem generellen Einbringungsverbot für Schiffe und Plattformen nicht durchsetzen. Trotzdem sind die Ergebnisse eine entscheidende Verbesserung der bisherigen weltweiten Vereinbarungen. Wir werden uns weiterhin für Fortschritte in diesem Bereich einsetzen. Am ehesten kommen wir voran, wenn wir entsprechende Entsorgungsalternativen aufzeigen können. Allein in der Nordsee und im Nordostatlantik stehen über 400 Offshore-Anlagen, für die die Landentsorgung den Regelfall darstellen muß. Einen ersten Erfolg konnten wir bei der letzten Nordseeschutzkonferenz erzielen. Die Mehrheit der Umweltminister hat sich dort für die Bevorzugung der Landentsorgung ausgesprochen. Die zuständigen Gremien im Rahmen des Oslo-Paris-Übereinkommens zum Schutz des Nordostatlantiks wurden gebeten, diese Übereinkunft umzusetzen. Im September werden wir über den Entscheidungsvorschlag abstimmen."
Das Protokoll 1996 zum London-Übereinkommen ist das Ergebnis von langwierigen Verhandlungen seit 1989, an denen zuletzt 59 Staaten, darunter alle großen Schiffahrtsnationen, teilgenommen haben. Das in dem novellierten Übereinkommen gewählte Regelungssystem mit den für die Ausnahmen vom Einbringungsverbot vorgeschriebenen Abfallbeurteilungsrichtlinien erlaubt es, Schritt um Schritt die Inanspruchnahme der Ausnahmen zu reduzieren. Erforderlich dazu ist das Aufzeigen konkret machbarer und wirtschaftlich sinnvoller landseitiger Alternativen. Hier wird Deutschland sich besonders engagieren. Wird beispielsweise dargetan, daß es auch ökonomisch sinnvoller ist, Schiffe abzuwracken und den Großteil der wiedergewonnenen Materialien einer sinnvollen Verwendung zuzuführen, dann entfällt das heute noch praktizierte Versenken von ganzen Schiffen zu ihrer Beseitigung.