Bundesverwaltungsgericht entscheidet zu Endlager Morsleben

21.05.1997
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 39/97 S
Thema: Endlagerprojekte
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998

Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin hat heute zwei Verfahren, mit denen die Einstellung des Endlagerbetriebes verlangt wird, an die Vorinstanz - das Oberverwaltungsgericht Magdeburg - zur weiteren Verhandlung zurückverwiesen. Das Bundesverwaltungsgericht ist im Gegensatz zur vorherigen Instanz der Auffassung, daß die als Planfeststellungsbeschluß fortgeltende Dauerbetriebsgenehmigung von 1986 für den Endlagerbetrieb vom Umweltministerium des Landes Sachsen-Anhalt grundsätzlich widerrufbar ist. Über Sicherheitsfragen hat das Gericht damit nicht verhandelt.

Der Bund hatte die Auffassung vertreten, er sei als Hoheitsträger verpflichtet, das Endlager nach Recht und Gesetz sicher zu betreiben und bei Gefahrenlagen zu reagieren. Daher sei direkt gegenüber dem Bund als Betreiber zu klagen statt erst gegen das Land vorzugehen.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: " Das Bundesverwaltungsgericht hat heute nicht über die Sicherheit des Endlagerbetriebs, sondern über eine formale Rechtsfrage entschieden. Damit herrscht Rechtsklarheit über den Verfahrensweg. Die Entscheidung ändert nichts an der Tatsache, daß das Endlager Morsleben sicher betrieben wurde und sicher betrieben wird. Ich werde wie bisher den Endlagerbetrieb auch in Zukunft laufend überwachen, so daß jegliche Gefahrenlagen für Mensch und Umwelt ausgeschlossen werden können. Widerrufsgründe bestehen deshalb nicht. Ich bin sicher, daß die weiteren gerichtlichen Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Magdeburg dies bestätigen werden."

21.05.1997 | Pressemitteilung 39/97 S | Endlagerprojekte
https://www.bmuv.de/PM1375
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