Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat heute im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit dem Umweltministerium des Landes Sachsen-Anhalt erklärt, das Endlager für radioaktive Abfälle in Morsleben zukünftig stillegen zu wollen. Auf den weiteren Ausbau als drittes Endlager neben den Vorhaben Konrad und Gorleben soll damit verzichtet werden. Das BfS hat seinen am 13.10.1992 gestellten Planfeststellungsantrag zum Weiterbetrieb des Endlagers auf Stillegung beschränkt. Der derzeit laufende Einlagerungsbetrieb bleibt hiervon unberührt.
Dies stützt sich auf folgende Erwägungen:
- In das Endlager in Morsleben können nur niedrig- und mittelaktive Abfälle mit überwiegend kurzlebigen Radionukliden verbracht werden. Etwa die Hälfte der bis heute angefallenen gering kontaminierten Abfälle sind bereits in Morsleben endgelagert. Die jüngste Datenerhebung ergab, daß in den kommenden Jahren nur noch geringe Mengen morslebengängiger Abfälle anfallen werden (3000-4000 Kubikmeter pro Jahr). Aus diesem Grund ist ein langfristiger Weiterbetrieb nicht zweckmäßig.
- Das geplante Endlager Konrad bzw. - seine Eignung vorausgesetzt - der Salzstock Gorleben bieten ausreichend Kapazitäten - für Abfallgebindevolumen bis zu etwa 650.000 Kubikmeter bzw. 1 Million Kubikmeter. Dies reicht aus, um den gesamten in Zukunft in Deutschland endzulagernden niedrig- und mittelaktiven Abfall aufzunehmen. Für den Betrieb eines zusätzlichen Endlagers besteht vor diesem Hintergrund kein Bedarf.
Das auf die Stillegung des Endlagers Morsleben beschränkte Planfeststellungsverfahren wird nun folgenden Fortgang nehmen: Dem Umweltministerium des Landes Sachsen-Anhalt als zuständiger Planfeststellungsbehörde werden in Kürze die für die Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlichen Unterlagen übergeben. Bis Ende 1998 sollen der Planfeststellungsbehörde alle übrigen für das Verfahren relevanten Unterlagen vorliegen.
Mit einem Abschluß des Verfahrens ist nach der Planung des Umweltministeriums Sachsen-Anhalt im Jahr 2003 zu rechnen. Für die nach dem Einigungsvertrag zum 30. Juni 2000 auslaufende Betriebsgenehmigung für das ERAM ist daher im Rahmen der angestrebten Verständigung über energiepolitische Fragen eine gesetzliche Verlängerung der Übergangsfrist des Einigungsvertrages vorgesehen, um Rechtsunsicherheit zu vermeiden.
Die Arbeiten zur Erstellung der Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren für den Weiterbetrieb umfassen auch die Stillegung, so daß keine zusätzlichen Untersuchungen erforderlich werden. In der Vergangenheit wurden umfangreiche geowissenschaftliche Standorterkundungen durchgeführt, die die Grundlage unter anderem für den Nachweis der Langzeitsicherheit des Endlagers bilden. Die Erarbeitung eines Konzepts für die erforderlichen Verfüll- und Verschließmaßnahmen insbesondere zur Gewährleistung einer langfristigen Stabilisierung des Grubengebäudes sowie eines sicheren Einschlusses der Abfälle durch abdichtende geotechnische Barrieren steht kurz vor dem Abschluß.
Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Die Beschränkung des Planfeststellungs-verfahrens für das Endlager Morsleben auf Stillegung stellt eine Optimierung der deutschen Entsorgungskonzeption dar. Aufgrund der geringeren Menge und der Art der in absehbarer Zeit anfallenden radioaktiven Abfälle ist ein langfristiger Weiterbetrieb des Endlagers Morsleben nicht sinnvoll, da mit den Vorhaben Konrad und Gorleben ausreichende Kapazitäten vorgesehen sind. Die Entsorgung aller in den nächsten Jahrzehnten in Deutschland anfallenden radioaktiven Abfälle ist damit sichergestellt. Ich betone, daß für diese Entscheidung keine sicherheitsrelevanten Überlegungen ausschlaggebend waren. Der Betrieb des Endlagers Morsleben war und ist sicher und verantwortbar."