Merkel: Kreislaufwirtschaft in einem weiteren Produktbereich gestärkt - Kostenlose Rücknahme von Altbatterien durch Handel und Industrie
Die Bundesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung in Bonn den Entwurf einer Verordnung zur Verwertung und Beseitigung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren beschlossen. Die Verordnung wird Hersteller und Handel zur kostenlosen Rücknahme, Verwertung bzw. Entsorgung schadstoffhaltiger Batterien, sechs Monate nach Inkrafttreten auch sonstiger, das heißt schadstoffarmer Batterien, verpflichten. Der Endverbraucher soll zur Rückgabe gebrauchter Batterien verpflichtet werden. Dies kann direkt beim Handel bzw. an Rückgabestellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger erfolgen. Der Handel hat den Verbraucher über Rückgabemöglichkeiten in der Verkaufsstelle zu informieren.
Eine Pfandpflicht für Starterbatterien ist dann vorgesehen, wenn beim Kauf keine Altbatterie zurückgegeben wird.
Wegen der besonderen Struktur des Batteriemarktes sieht der Verordnungsentwurf grundsätzlich vor, daß die Hersteller ihre Verwertungs- und Beseitigungspflichten in einem gemeinsam betriebenen Rücknahmesystem erfüllen.
Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Mit dem vorliegenden Entwurf der Batterieverordnung wird die Kreislaufwirtschaft in einem weiteren Produktbereich gestärkt. Damit werden die im Kreislaufwirtschaftsgesetz festgeschriebene Verantwortung von Herstellern und Handel für ihre Produkte umgesetzt und ein Beitrag zur Entlastung des Hausmülls von Schadstoffen geleistet."
In der Bundesrepublik werden jährlich rund 857 Millionen Batterien und Akkumulatoren verkauft, darunter rund 140 Millionen schadstoffhaltige Batterien, die vor allem Schwermetalle wie Quecksilber und Cadmium aufweisen. Darüber hinaus fallen jährlich rund 12 bis 14 Millionen Starterbatterien an, die insgesamt rund 180 000 Tonnen Blei enthalten. Sie gehören damit ebenfalls zu den schadstoffhaltigen Batterien.
Mit der vorgelegten Batterieverordnung sollen auch zwei EU-Batterie-Richtlinien umgesetzt werden. Auf der Grundlage dieser EU-Vorschriften werden ein Verbot von Alkali-Mangan-Batterien mit mehr als 0,025 Gewichtsprozent Quecksilber und eine Kennzeichnung schadstoffhaltiger Batterien eingeführt. Ferner sollen der Schwermetallanteil in Batterien weiter gesenkt und nur dann Batterien und Akkumulatoren in Geräte eingebaut werden dürfen, wenn sie nach Ende ihrer Lebensdauer vom Verbraucher mühelos entfernt werden können.
Um die Umweltbelastungen durch Altbatterien zu reduzieren, sind Industrie und Handel bereits 1988 eine freiwillige Selbstverpflichtung mit dem Ziel eingegangen, den Quecksilberanteil zu senken sowie eine Kennzeichnung, Rücknahme und Verwertung schadstoffhaltiger Batterien zu realisieren. Zwar konnte der Quecksilberanteil in den folgenden Jahren schrittweise deutlich reduziert werden, aber die Ergebnisse blieben - vor allem in puncto Rücknahme - trotz erheblicher Anstrengungen der Industrie insgesamt unbefriedigend. Auch das Verbraucherverhalten war zum Teil enttäuschend. Vielfach wurde dort, wo eine Rücknahme möglich war, nur wenig von diesem Angebot Gebrauch gemacht. Nach Erhebungen der Universität Dortmund im Auftrag des Umweltbundesamtes sind je nach Batterieart nur bis zu 36 Prozent der schadstoffhaltigen Batterien zurückgegeben worden.
Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Der Verordnungsentwurf ist das Ergebnis einer intensiven Diskussion mit den betroffenen Wirtschaftskreisen, Umwelt- und Verbraucherverbänden, kommunalen Spitzenverbänden und den Ländern. Ich hoffe, daß dieses Vorhaben nunmehr zügig und konstruktiv von Bundestag und Bundesrat behandelt wird, damit wir auch auf diesem Gebiet einen weiteren Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft vorankommen."