Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel fordert beschleunigte Umsetzung von EU-Richtlinien

30.01.1997
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 6/97 S
Thema: Europa
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Verordnung zur Umsetzung der Grundwasserrichtlinie am 04. Februar im Kabinett

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel fordert Bundestag, Bundesrat und die zuständigen Ländergremien zu einer beschleunigten Umsetzung von EU-Richtlinien auf. Gestern hatte die EU-Kommission beim Europäischen Gerichtshof in drei Fällen ein Zwangsgeld gegen Deutschland wegen Nichtbeachtung von drei EuGH-Urteilen beantragt.

Von den drei Fällen, in denen die EU-Kommission eine erneute Anrufung des EuGH beschlossen hat, richtet sich nur ein Vorwurf gegen den Bund. In zwei Fällen sind dagegen die Länder betroffen. So sind für die Umsetzung der Richtlinie über Oberflächengewässer zur Trinkwassergewinnung und die Vogelschutzrichtlinie nur die Bundesländer gefordert. Im ersten Fall hat bisher lediglich Bayern die erforderlichen Verordnungen verabschiedet, alle anderen Länder sind in der Pflicht. Im zweiten Fall ist das Saarland noch säumig. Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel hat ihre betroffenen Länderkollegen bereits Ende des letzten Jahres in einem Schreiben aufgefordert, die Umsetzung der Richtlinien zu beschleunigen und kurzfristig eine aktuelle Umsetzungsplanung an die Europäische Kommission weiterzuleiten. Der Bund behält sich ferner vor zu prüfen, im Falle der Festsetzung eines Zwangsgeldes bei den Ländern Regreß zu nehmen, wenn eine weitere Verurteilung auf ein Länderverschulden zurückzuführen ist.

Die Umsetzung der Grundwasserrichtlinie fällt in die Zuständigkeit des Bundes. Allerdings ist auch diese Umsetzung zustimmungspflichtig. 1991 wurde vom EuGH nur ein formaler Rechtsverstoß gerügt. Materiell war den Anforderungen der Richtlinie durch entsprechende Verwaltungsvorschriften schon damals Genüge getan. Der Vorwurf des Gerichtshofes wird in Kürze mit der Verabschiedung der Grundwasserverordnung ausgeräumt. Es ist davon auszugehen, daß die Verordnung bereits im März 1997 in Kraft treten kann. Am 04. Februar 1997 wird das Kabinett den Verordnungsentwurf annehmen. Bundestag und Bundesrat werden voraussichtlich am 20. oder 21. Februar bzw. 14. März 1997 im Plenum beschließen. Wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen, wird ein Zwangsgeld in dieser Sache vermieden werden können.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Ich bitte Bundestag, Bundesrat und die zuständigen Ländergremien, die noch ausstehenden Umsetzungen von EU-Richtlinien so schnell wie möglich voranzutreiben. Eine erneute Verurteilung würde dem deutschen Ansehen in Europa erheblich schaden und die Glaubwürdigkeit der deutschen Bemühungen für eine anspruchsvolle Umweltolitik der EU untergraben."

30.01.1997 | Pressemitteilung 6/97 S | Europa
https://www.bmuv.de/PM1344
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