Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates über die Substitution teilhalogenierter FCKW

14.01.1997
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 2/97 S
Thema: Chemikaliensicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Merkel: Forderungen des Bundesrates sind ungeeignet, den Schutz der Ozonschicht zu verbessern

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Das Kabinett hat heute die Entschließung des Bundesrates über die Substitution von teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffen (H-FCKW) vom 5. Juli 1996 zurückgewiesen. Der Bundesrat hatte die Bundesregierung aufgefordert, bis zum 01.01.1997 in der deutschen FCKW-Halon-Verbots-Verordnung ergänzende Regelungen zum Verzicht auf den Einsatz von teilhalogenierten FCKW vorzusehen. Gleichzeitig wurde die Bundesregierung aufgefordert, sich dafür einzusetzen, die bestehenden EG-Regelungen über den Ausstieg aus der Verwendung von H-FCKW von 2015 auf das Jahr 2003 vorzuziehen.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Es kann nicht Ziel einer vernünftigen Umweltpolitik sein, in Deutschland die Regelungen über den Ausstieg aus der Verwendung teilhalogenierter Fluorchlorkohlenwasserstoffe auszuweiten, gleichzeitig aber zuzulassen, daß die hier dann nicht verbrauchten H-FCKW-Mengen in anderen EU-Staaten weiter verwendet werden dürfen. Nur eine Verschärfung der EG-Regelung gewährleistet eine nachhaltige Verringerung des H-FCKW-Einsatzes. Aus diesem Grund wird die Bundesregierung sich im Laufe der anstehenden Verhandlungen auf EU-Ebene für eine ehrgeizige Position einsetzen, die über die Anforderungen hinausgeht, die der Bundesrat in seiner Entschließung stellt. Wir müssen erreichen, daß der Ausstiegstermin für den Einsatz von H-FCKW auf das Jahr 2000 vorgezogen wird."

Die Bundesrepublik Deutschland hatte mit dem im Jahre 1991 erlassenen Verbot der Verwendung des teilhalogenierten FCKW R 22 ab dem 1. Januar 2000 eine international anerkannte Führungsrolle beim Verzicht auf den Einsatz von H-FCKW übernommen. Diese frühzeitige Regelung und das Verbot der Verwendung von H-FCKW als Lösungs- und Reinigungsmittel in den entsprechenden Anlagen führte dazu, daß diese Stoffe in der Bundesrepublik Deutschland in einem wesentlich geringerem Umfang als in anderen Staaten der Europäischen Union verwendet werden. Jüngstes Beispiel für den beschleunigten Ausstieg in Deutschland sind der von mehreren Firmen erklärte vorzeitige Verzicht auf H-FCKW bei der Herstellung bestimmter Dämmstoffe zur Verarbeitung im Hochbau. Die EG-Verordnung läßt dagegen in Teilbereichen eine H-FCKW-Verwendung noch bis zum Jahre 2015 zu.

14.01.1997 | Pressemitteilung 2/97 S | Chemikaliensicherheit
https://www.bmuv.de/PM1341
  • Fotogalerie Videogalerie

    Mediathek

    Das Ministerium in Bildern

  • Fotogalerie Videogalerie Interviews

    Online-Tagebuch

    Aus der täglichen Arbeit des Ministeriums

  • Newsletter

    Newsletter

    Meldungen per E-Mail empfangen

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.