Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:
Das Bundesumweltministerium weist die Vorwürfe des hessischen Umweltministeriums, daß der Versicherungsschutz beim Abtransport des Plutoniums aus dem stillgelegten Brennelementewerk in Hanau nicht ausreiche, zurück. Mit der Weisung des Bundesumweltministeriums werde lediglich der geltenden Praxis bei der Versicherung kerntechnischer Anlagen in Deutschland entsprochen. Demgegenüber strebte das hessische Umweltministerium eine Sonderregelung an. Für diese wollte das Bundesumweltministerium vom Land Hessen einen Nachweis erbracht haben, ob dieser Sachverhalt überhaupt versicherbar ist. Diesen Nachweis ist das Land Hessen bis heute schuldig geblieben.
Irreführend ist auch der Eindruck, daß für potentielle Opfer eines Unfalls dadurch Nachteile entstehen könnten. Richtig ist vielmehr, daß der Staat im Schadensfall für nicht durch die Versicherung abgedeckte Schäden eintritt.