Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:
Vom 12.-14.November 1997 findet erstmals in Wien eine internationale Konferenz der UN-Wirtschafts-Kommission für Europa (ECE) zum Thema "Umwelt und Verkehr" statt. Vertreter der Umwelt- und Verkehrsminister aller europäischen Staaten beraten über eine umweltgerechtere Ausgestaltung des Verkehrs. "Deutschland hat als Transitland im Herzen Europas ein besonderes Interesse daran, die mit wachsendem Verkehr einhergehende Luftverschmutzung und Lärmbelastung ebenso wie die Auswirkungen des Flächenverbrauchs so weit wie möglich zu minimieren. Es geht deshalb darum, europaweit Strategien zu entwickeln und umzusetzen, die die technischen Möglichkeiten der Schadstoffreduktion und der Vermeidung und Verlagerung von Verkehr auf umweltverträglichere Verkehrsträger ausschöpfen," erklärt der Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Erhard Jauck, anläßlich der Konferenz.
Konferenzziel ist die Zeichnung eines Abkommens, das Lkw und Bussen über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht nur dann die Teilnahme am internationalen Straßenverkehr gestattet, wenn sie über eine jährlich durchzuführende Umweltuntersuchung verfügen, die Abgas, Lärm und Öl- und andere Leckagen prüft. Das entsprechende Zertifikat darf nur erteilt werden, wenn das Neufahrzeug die neuesten ECE-Regelungen über Abgas und Lärm einhält, die weitgehend den EG-Bestimmungen entsprechen. Dies bedeutet für die Zukunft, daß alle am internationalen Verkehr teilnehmenden Nutzfahrzeuge den gleichen Umweltauflagen unterliegen. Dies dient nicht nur der Umwelt, sondern sichert auch die Chancengleichheit der Fuhrunternehmen im zunehmenden internationalen Wettbewerb.
Die Konferenz spricht sich nicht nur für verbesserte Umweltstandards bei Kraftfahrzeugen aus, sondern auch für die Festlegung internationaler Standards für die von Schienenfahrzeugen ausgehenden Lärm- und Schadstoffbelastungen sowie für eine Verschärfung der für Flugzeuge geltenden Lärm- und Stickoxidstandards. Die Anlastung der externen Kosten des Verkehrs soll ebenso gefördert werden wie die Verlagerung des Straßen- und Kurzstreckenflugverkehrs auf die Schiene und Wasserstraße. Ein Bekenntnis zur Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs und eines sicheren Fahrrad- und Fußgängerverkehrs ist ebenso Gegenstand der gemeinsamen Erklärung wie die allmähliche Außerbetriebnahme der besonders umweltbelastenden Fahrzeuge und Motoren und ihre Verschrottung unter Verwendung umweltschonender Verfahren.