Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:
"Die Bundesregierung hat sich von Anfang an maßgeblich für den Schutz und Erhalt wertvoller und zum Teil einmaliger Natur und Landschaft in den neuen Bundesländern engagiert. Sie hat nicht nur die praktische Umsetzung des Nationalparkprogramms im Zuge des Einigungsprozesses erheblich unterstützt, sondern stellte von Anfang an Finanzmittel für den Schutz und die Entwicklung eines Teils dieser Gebiete zur Verfügung. Zwischen 1990 und 1997 wurde allein ein Viertel der insgesamt in Deutschland für Naturschutzgroßprojekte zur Verfügung stehenden Mittel in den neuen Bundesländern bereitgestellt. Im laufenden Haushaltsjahr beträgt der Anteil sogar knapp 50 Prozent. Die gegenwärtig beabsichtigten oder bereits erfolgten Verkäufe von Flächen in Schutzgebieten durch die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH , die nach Recht und Gesetz abgewickelt werden, stehen dazu nicht im Widerspruch. Der Schutzstatus der Flächen wird vom Eigentümerwechsel nicht berührt. Darüber hinaus hat das Bundesumweltministerium in Verhandlungen mit dem Bundesfinanzministerium erreicht, daß nach der Flächenerwerbsverordnung BVVG-Flächen, die im Rahmen der Bundesförderung zum Schutz gesamtstaatlich repräsentativer Teile von Natur und Landschaft benötigt werden, auch an deren Träger veräußert werden können." Dies erklärte Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel heute in Bonn zu Vorwürfen des Naturschutzbundes Deutschland. Sie wies zugleich darauf hin, daß eine kostenlose Abgabe der Flächen an die Länder bzw. an Naturschutzverbände oder Projektträger aus rechtlichen Gründen nicht möglich sei. Vielmehr sollten die Länder von dem Angebot der BVVG, Flächen zu tauschen, weitaus mehr Gebrauch machen als bisher.
Grundlage für den Verkauf land- und forstwirtschaftlicher Flächen durch die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH ist die Flächenerwerbsverordnung. Sie regelt den Verkauf dieser Flächen an den nach Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz definierten Kreis der Berechtigten. Nicht zu diesem Kreis gehören die Träger von Naturschutzprojekten. Dem Bundesumweltministerium ist es allerdings gelungen, im § 17 Flächenerwerbsverordnung, der den Verkauf an Nichtberechtigte regelt, festzuschreiben, daß BVVG-Flächen, die im Rahmen der Bundesförderung benötigt werden, an die Träger verkauft werden können. Auf dieser Grundlage konnte zum Beispiel bei Verhandlungen zwischen der BVVG, einem Alteigentümer und dem Projektträger "Unteres Odertal" erreicht werden, daß erhebliche Flächen im Nationalpark vom Projektträger übernommen werden konnten.
In der kommenden Woche wird sich der Staatssekretär im Bundesumweltministerium Erhard Jauck bei einem Gespräch mit der BVVG-Geschäftsführung über den Stand der Flächenverkäufe informieren.