Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:
Am 1. Dezember 1997 beginnt in Kyoto (Japan) die 3. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention, an der Delegationen aus über 170 Ländern, internationalen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen teilnehmen werden. Die deutsche Delegation leitet Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel. Ziel der Konferenz ist die Unterzeichnung eines Abkommens zum Schutz des Weltklimas. Der Vertragsstaatenkonferenz liegt ein Entwurf für einen Protokolltext vor, der noch sehr viele streitige Punkte umfaßt. Hierzu zählen insbesondere die Festlegung von Minderungszeiträumen für Treibhausgase sowie Möglichkeiten der Flexibilität (z. B. Joint Implementation oder Handel mit Emissionsrechten), die Frage der Einbeziehung von Entwicklungsländern in die Reduzierungspflichten oder die Anzahl der zu regelnden Treibhausgase.
Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Die Verhandlungen in Kyoto werden zur Nagelprobe für den globalen Klimaschutz. Es wird sehr schwer werden, über 170 Länder unter einen Hut zu bekommen, die alle vor dem Hintergrund von unterschiedlichen wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und ökologischen Gegebenheiten verhandeln. Wir werden in Japan voraussichtlich mit den schwierigsten internationalen Verhandlungen im Umweltbereich konfrontiert werden, die wir je hatten. Ich werde mich weiter nachdrücklich im Rahmen der Europäischen Union für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen von Industrieländern um mindestens 7,5 Prozent bis 2005 und um 15 Prozent bis 2010, jeweils gegenüber 1990, einsetzen. Dieser Vorschlag ist ehrgeizig, anspruchsvoll, aber auch realistisch. Kein anderes Industrieland hat derart weitgehende Vorschläge vorgelegt. Deshalb freue ich mich, daß die EU-Position im Grundsatz von den Entwicklungsländern unterstützt wird. Das wird den Druck auf die übrigen Industrieländer erhöhen, die bisher eher enttäuschende Verhandlungspositionen vorgelegt haben. Ich hoffe, daß die Bremser sich noch erheblich bewegen werden. Es geht doch nicht bloß darum zu verhindern, daß es auf der Welt um 2 ° C wärmer wird. Eine Verschiebung von Klimazonen, ein Anstieg des Meeresspiegels und ein unumkehrbarer Verbrauch von endlichen Ressourcen stehen auf dem Spiel. Die Konsequenzen sind verheerend, wenn wir überhaupt nichts tun. Deshalb kommt es jetzt darauf an, daß wir in Kyoto den Grundstein legen für kontinuierliche Reduktion der weltweiten Treibhausgase."
Die 3. Vertragsstaatenkonferenz beginnt am 01. Dezember 1997 auf Beamtenebene. Vom 08. - 10. Dezember 1997 tagen die Vertragsstaaten auf Ministerebene (sog. Minister-Segment). Der Vertragsstaatenkonferenz ist am 30. November 1997 eine Sondersitzung der Ad-Hoc-Gruppe Berliner Mandat vorgeschaltet, in der der Entwurf für einen Protokolltext noch einmal auf Beamtenebene weiter verhandelt wird.
Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel. "Wir müssen in Kyoto unbedingt einen substantiellen Erfolg für den globalen Klimaschutz erreichen. Ein Ergebnis um jeden Preis kann es aber auf dem Klimagipfel in Japan nicht geben. Es gibt Schmerzgrenzen bzw. Situationen, in denen man besser mit erhobenem Haupt aus der Verhandlung geht, als einen schlechten Kompromiß beschlossen zu haben. In jedem Fall wird das Verhandlungsergebnis von Kyoto aber keinen Einfluß auf unser nationales Reduktionsziel haben. Ich werde mich weiter dafür einsetzen, die nationalen CO2-Emissionen bis zum Jahre 2005 um 25 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Ich halte es für einen ganz schlechten Stil, wenn von Seiten der Opposition die Erreichbarkeit unseres Ziels immer wieder mit fadenscheinigen Argumenten in Frage gestellt wird. Dies ist unseriös und kontraproduktiv im Hinblick auf die laufenden Verhandlungen."
Das "Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen" wurde auf dem Erdgipfel in Rio de Janeiro im Juni 1992 unterzeichnet. Es trat am 21.03.1994 nach Hinterlegung der 50. Ratifikationsurkunde in Kraft. Inzwischen haben 165 Staaten und die Europäische Gemeinschaft das Abkommen ratifiziert (Stand: Juni 1997). Hauptziel der Konvention ist es, die Treibhausgasemissionen in der Erdatmosphäre auf einem Niveau zu stabilisieren, das eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems verhindert. Alle Vertragsstaaten haben sich in der Konvention zu nationalen Programmen zur Bekämpfung von Klimaänderungen verpflichtet. Ein besonderes Reduktionsziel wurde den Industrieländern vorgegeben. Sie müssen ihre Emissionen der Treibhausgase bis zum Jahr 2000 auf das Niveau von 1990 zurückführen.
Höchstes Gremium der Klimarahmenkonvention ist die Vertragsstaatenkonferenz, die alle Entscheidungen im Zusammenhang mit der Konvention trifft. Die Vertragsstaatenkonferenz tagt jährlich. Vom 28. März bis 07. April 1995 fand die erste Sitzung in Berlin statt, die zweite Vertragsstaatenkonferenz tagte vom 08. - 18. Juli 1996 in Genf.