Deutschland verstärkt Klimavorsorge

06.11.1997
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 61/97
Thema: Klimaschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Vierter Bericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe "CO2-Reduktion" vom Kabinett beschlossen

Vierter Bericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe "CO2-Reduktion" vom Kabinett beschlossen

Merkel:
- Bundesregierung unterstreicht CO2-Minderungsziel
- Wichtiges Signal an die internationale Staatengemeinschaft

"Die Bundesregierung hat erneut ihr Ziel unterstrichen, die CO2-Emissionen bis 2005 um 25 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Die heute verabschiedete Fortschreibung des nationalen Klimaschutzprogramms sieht Maßnahmen vor, mit denen wir unser Ziel auch erreichen können. Dies ist ein wichtiges Signal an die internationale Staatengemeinschaft. Auch in Zukunft werden wir die bisher beschlossenen Maßnahmen ständig auf ihre Wirksamkeit hin überprüfen und im Jahr 2000 eine weitere Zwischenbilanz vorlegen," erklärt Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel anläßlich des heute vom Kabinett beschlossenen Vierten Berichts der Interministeriellen Arbeitsgruppe "CO2-Reduktion".

Zwischen 1990 und 1996 sanken die CO2-Emissionen in Deutschland um 10,3 Prozent (104 Millionen Tonnen). Dabei wurde der kontinuierliche Rückgang zwischen 1990 und 1995 (minus 11,8 Prozent, also 119 Millionen Tonnen) aufgrund der ungewöhnlich kalten Winter 1995/1996 bzw. 1996/1997 durch einen temperaturbedingten Anstieg der CO2-Emissionen unterbrochen.

Zwischen 1990 und 1996 ist zudem das Verhältnis der energiebedingten CO2-Emissionen zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Deutschland um rund 19 Prozent gesunken. Dies zeigt, daß sich die Entkopplung von Wirtschaftswachstum und CO2-Emissionen fortgesetzt hat. Zwischen 1990 und 1996 haben sich die CO2-Emissionen pro Einwohner um 13,3 Prozent vermindert.

Um die Auswirkungen durch das bislang verabschiedete Maßnahmenbündel bis zum Jahre 2005 zu bestimmen, hatte die Bundesregierung zwei Studien in Auftrag gegeben, die vom Forschungszentrum Jülich, Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung, Berlin, Fraunhofer Institut für Systemtechnik und Innovationsforschung, Karlsruhe, Öko-Institut, Berlin ("Politikszenarien für den Klimaschutz") sowie vom Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung, Essen, und dem ifo-Institut für Wirtschaftsforschung, München ("Gesamtwirtschaftliche Beurteilung von CO2-Minderungstrategien") vorgelegt wurden.

Beide Studien kommen übereinstimmend zu dem Ergebnis, daß mit dem von der Bundesregierung bereits bisher beschlossenen Maßnahmenbündel (Beschlüsse vom 13. Juni 1990, 7. November 1990, 11. Dezember 1991, 29. September 1994) eine Minderung der energiebedingten CO2-Emissionen um 15 - 17 Prozent (150 - 170 Millionen Tonnen) bis zum Jahr 2005 verwirklicht werden wird. Nach diesen Ergebnissen sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich, um das CO2-Minderungsziel der Bundesregierung zu erreichen.

Beide Studien konnten allerdings einige maßgebliche, mittlerweile wirksame Maßnahmen noch nicht berücksichtigen. Hierbei geht es vor allem um die Auswirkungen

  • der verminderten Subventionierung inländischer Steinkohle (das Minderungspotential hängt von der zukünftig jeweils eingesetzten Substitutionsenergie ab),
  • des Konzepts zur Verstetigung beschäftigungsfördernder Investitionen (Minderungspotential rund 5,5 Millionen Tonnen bis 2005),
  • der Novellierung der Kfz-Steuer, die zu einer beschleunigten Erneuerung der heutigen Kfz-Flotte führen dürfte und
  • der Eigenheimzulage für Niedrigenergiehäuser und die Nutzung energieeffizienter Techniken im Rahmen der Wohnungsbauförderung (Minderungspotential rund 0,4 Millionen Tonnen bis 2005).

Schließlich sind die CO2-Minderungspotentiale zu berücksichtigen, die durch die Abfallpolitik der Bundesregierung erschlossen werden. Sie werden auf 15 - 24 Millionen Tonnen geschätzt.

Vor diesem Hintergrund war es Aufgabe der Interministeriellen Arbeitsgruppe "CO2-Reduktion", in ihrem 4. Bericht Empfehlungen für weitere Maßnahmen zu geben und damit einen wichtigen Schritt zur Verwirklichung des nationalen Klimaschutzziels zu unternehmen. Die nachfolgenden Maßnahmen können nicht ohne weiteres summiert werden, da zwischen den einzelnen Maßnahmen Überschneidungen nicht auszuschließen sind. Sie zeigen jedoch, daß die noch ausstehende Reduzierungssumme von 80 bis 100 Millionen Tonnen CO2 erreicht werden kann.

Folgende zusätzliche Maßnahmen stehen nach diesen Empfehlungen im Zentrum des heutigen Kabinettbeschlusses:

  • Weiterentwicklung der "Erklärung der deutschen Wirtschaft zur Klimavorsorge" (zusätzliche CO2-Minderung 10 - 20 Millionen Tonnen CO2),
  • Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien (zusätzliche CO2-Minderung 5 - 7 Millionen Tonnen CO2),
  • Novellierung der Wärmeschutzverordnung und der Heizungsanlagen-Verordnung mit dem Ziel einer Energieeinsparverordnung, Verbesserung des Vollzugs von Vorschriften für den Gebäudebestand sowie Fortführung und ggf. Aufstockung von Förderungsprogrammen im Gebäudebereich (zusätzliche CO2-Minderung 16 - 24 Millionen Tonnen CO2),
  • Verstärkte Nutzung der industriellen und kommunalen Kraft-Wärme-Kopplung (30 - 60 Millionen Tonnen CO2),
  • Fortbildungsprogramme, Beratungs- und Informationskampagnen (4 Millionen Tonnen),
  • Verstärkte Information und Aufklärung zu kraftstoffsparendem Fahren (3 - 5 Millionen Tonnen CO2).

Die Bundesregierung hält darüber hinaus die Einführung einer zumindest EU-weiten, aufkommens- und wettbewerbsneutralen CO2-/Energiesteuer oder eines vergleichbaren steuerlichen Instruments unter Nutzung der vorhandenen Verbrauchssteuerstrukturen für erforderlich; dies sowohl, um das nationale Klimaschutzprogramm umzusetzen, als auch um zur Verwirklichung der europäischen Klimaschutzstrategie beizutragen. Bei der weiteren Diskussion steuerlicher Regelungen (Vorschlag der EU für eine "Richtlinie des Rates zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften für die Besteuerung von Energieerzeugnissen" bzw. dritter erhöhter Mehrwertsteuersatz auf den Energieverbrauch) sind die Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft, insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, zu berücksichtigen. Die Aufkommensneutralität im Steuersystem insgesamt muß durch Entlastungen bei den direkten Steuern sichergestellt werden.

Ferner prüft die Bundesregierung derzeit die Einführung von streckenbezogenen Straßenbenutzungsgebühren für Lkw auch mit den Zielen, die Wegekosten umweltgerechter anzulasten sowie Verkehr stärker zu vermeiden und auf umweltverträglichere Transportmittel zu verlagern.

Zur weiteren Senkung des Treibstoffverbrauchs von Kraftfahrzeugen setzt die Bundesregierung auf die Selbstverpflichtung des Verbandes der deutschen Automobilindustrie (VDA) aus dem Jahre 1995.

Über diese Schwerpunktmaßnahmen hinaus schlägt die IMA "CO2-Reduktion" weitere Maßnahmen vor, die ebenfalls CO2-Minderungspotentiale erschließen. Hierbei geht es jeweils um Minderungsvolumina zwischen 0,5 und 3 Millionen Tonnen CO2.

Die Maßnahmen der Bundesregierung werden durch die Aktivitäten der Länder und der Kommunen sowie anderer gesellschaftlicher Gruppen zum Klimaschutz in Deutschland ergänzt.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Globale Klimavorsorge ist ein wichtiger Schwerpunkt der deutschen Umweltpolitik. Die Bundesregierung hat heute zusätzliche Maßnahmen verabschiedet, um das Klimaschutzziel zu verwirklichen. Ich bin überzeugt davon, daß von der Umsetzung einer zukunftsfähigen Klima- und Umweltschutzpolitik auch wichtige Impulse für den Wirtschaftsstandort Deutschland ausgehen werden."

06.11.1997 | Pressemitteilung 61/97 | Klimaschutz
https://www.bmuv.de/PM1317
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