8. Sitzung der Ad-hoc-Gruppe Berliner Mandat geht heute in Bonn zu Ende

31.10.1997
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 60/97
Thema: Klima · Energie
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Merkel: Entwurf für ein Klimaschutzprotokoll weiterentwickelt

Merkel: Entwurf für ein Klimaschutzprotokoll weiterentwickelt

Noch erheblicher Verhandlungsbedarf für Kyoto

Positionen wichtiger Industrieländer liegen weit auseinander

"Während der letzten Sitzung der Ad-hoc-Gruppe Berliner Mandat wurde der im August dieses Jahres vorgelegte Entwurf für einen Protokolltext zum weltweiten Klimaschutz weiterentwickelt, aber in den entscheidenden Punkten - etwa bei den Positionen zu Treibhausgasreduzierungen nach 2000 - liegen die Positionen der Staaten sehr weit auseinander. Immerhin haben nach Japan nunmehr auch die USA ihre Vorstellungen auf den Tisch gelegt. Auch wenn diese nur unzureichend sind im Hinblick auf die Gefahren, die von Klimaveränderungen ausgehen, so gibt es jetzt zumindest die Möglichkeit, auch mit diesen Ländern in konkrete Verhandlungen einzusteigen. Die Europäische Union wird an ihren anspruchsvollen Zielen zum Klimaschutz festhalten. Damit besteht für die 3. Vertragsstaatenkonferenz in Kyoto im Dezember noch erheblicher Verhandlungsbedarf. Ich erwarte die bislang schwierigsten internationalen Verhandlungen im Umweltbereich, hoffe aber dennoch, daß in Kyoto substantielle Beschlüsse zum Klimaschutz gefaßt werden." Dies erklärte Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel anläßlich der heute in Bonn zu Ende gehenden 8. Tagung der Ad-hoc-Gruppe Berliner Mandat (AGBM). Die AGBM hat den Auftrag, einen Vertragstext für ein Klimaschutzprotokoll vorzubereiten, das auf der 3. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention vom 01. bis 10. Dezember dieses Jahres in Kyoto (Japan) angenommen werden und insbesondere die bestehenden Verpflichtungen der Industrieländer zur Reduzierung der Treibhausgase verschärfen soll.

Bei dieser Verhandlungsrunde der AGBM (22. bis 31.10.1997) ging es vor allem darum, die vorgelegten Positionen in den vom AGBM-Vorsitzenden Raoul Estrada vorgelegten Textentwurf für ein Protokoll zu integrieren. Dies ist nur teilweise gelungen. Noch sind in den zentralen Themenbereichen die Meinungsunterschiede sehr groß. Die AGBM wird deshalb vom Sonntag, 30. November 1997 (15.00 Uhr) bis Montag, 01.12 (mittags) in Kyoto zu einer abschließenden Tagung zusammentreten. Diese eröffnet die Möglichkeit, in informellen Konsultationen bis zum Beginn der Konferenz die Positionen weiter anzunähern.

Die Vorschläge im einzelnen:

USA

Kernelemente des US-Vorschlags sind:

  • Stabilisierung der Treibhausgasemissionen der Industrieländer erst im Zeitraum von 2008 bis 2012, anschließende Reduzierung (ohne Nennung von Zahlen) im Zeitraum von 2013 bis 2017, jeweils gegenüber 1990.
  • Die Zielvorschläge werden verknüpft mit den Instrumenten "Joint Implementation" und "Emissions Trading" (Handel mit Emissionsrechten). Dabei wollen die USA Joint Implementation mit Entwicklungsländern bereits jetzt im Protokoll zulassen, während die EU dies erst nach positivem Abschluß der bereits laufenden Pilotphase für möglich hält.
  • Die Entwicklungsländer sollen in die Verpflichtungen des Protokolls mit Vorgaben für den Abschluß von Verhandlungen über quantifizierte Begrenzungsziele eingebunden werden.
  • Die US-Vorschläge wurden von Deutschland, der EU, der G 77 und Japan als unzureichend und enttäuschend kritisiert.

G 77

Die gesamte Gruppe der Entwicklungsländer (G 77 und China) hat sich hinter die von der EU für 2005 und 2010 vorgeschlagenen Ziele gestellt und sich für folgende Festlegungen ausgesprochen:

  • Reduktionsziele für die einzelnen Treibhausgase CO2 (Kohlendioxid), CH4 (Methan) und N2O (Distickstoffoxid) von mindestens 7,5% bis 2005 und 15% bis 2010 sowie wie mindestens weitere 20% bis 2020, damit also insgesamt mindestens 35% bis 2020.
  • Einrichtung eines Schadenersatzfonds im Protokoll, aus dem Entwicklungsländer für Schäden durch Klimaveränderungen oder wirtschaftliche Nachteile durch Maßnahmen zum Klimaschutz entschädigt werden sollen.
  • Einrichtung eines "Clean Development Fund", in dem Industrieländer bei Nichterfüllung ihrer Reduktionsziele einzahlen sollen.

Japan

Der am 06.10.1997 vorgelegte japanische Vorschlag enthält folgende Kernelemente:

Ausgangspunkt ist ein Reduktionsziel von 5% für die Gase CO2, CH4 und N2O gegenüber 1990 in der Zielperiode 2008 bis 2012. Allerdings soll es für nahezu alle Industriestaaten Abschwächungen von dieser Reduktionsrate geben. Sie wird um differenzierte Beträge verringert, wenn die Emissionen eines Landes pro Bruttosozialprodukt oder pro Kopf unter dem Durchschnitt aller anderen Industrieländer liegen, bzw. das Land ein überdurchschnittliches Bevölkerungswachstum aufweist. Deshalb bedeutet der Vorschlag im Ergebnis eine Reduktion von wenig über 3% bis zum Jahre 2012. Deutschland müßte nach diesen Vorstellungen bis 2012 seine Emissionen nur um knapp 4% reduzieren. Deutschland hat aber bereits heute seine CO2-Emissionen um knapp 11% verringert und will sie bis 2005 um insgesamt 25% gegenüber 1990 verringern.

EU-Position

  • Reduktion der Treibhausgase CO2, CH4 und N2O zusammen um mindestens 7,5% bis 2005 und um 15% bis 2010, jeweils gegenüber 1990.
  • Möglichkeit gemeinsamer Zielerfüllung ("Bubble") für alle Industrieländer.
  • Festlegung von verbindlichen, zu koordinierenden und sonstigen empfehlenden Politiken und Maßnahmen.
  • Offenheit für Trading, wenn Ziele in der von der EU vorgeschlagenen Höhe sowie verbindliche Politiken und Maßnahmen festgelegt werden und ein effektives Überwachungssystem etabliert wird.
  • Joint Implementation mit der Möglichkeit der Anrechnung von Reduktionen auf nationale Reduktionsverpflichtung nur zwischen Industrieländern.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Die Mehrheit aller Staaten ist sich inzwischen einig, daß wir in Kyoto verbindliche, anspruchsvolle Reduktionsziele für die Industrieländer nach 2000 vereinbaren müssen. Sie müssen in unseren Ländern zu tatsächlichen, beträchtlichen Reduktionen führen. Nur dann nehmen wir Industrieländer glaubwürdig unsere besondere Verantwortung für den Klimaschutz wahr. Ein Scheitern der Konferenz in Kyoto können wir uns nicht leisten."

31.10.1997 | Pressemitteilung Nr. 60/97 | Klima · Energie
https://www.bmuv.de/PM1316
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