Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:
Das Bundeskabinett hat inseiner heutigen Sitzung die vom Bundesrat im Oktober dieses Jahres gebilligte Verordnung über die Rücknahme und Entsorgunggebrauchter Batterien und Akkumulatoren verabschiedet. Damit hatsie die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen, die überwiegend klarstellenden und konkretisierenden Charakter haben, angenommen.
Parlamentarischer Staatssekretär Walter Hirche: "Mit der Batterieverordnung wird ein weiterer Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft und Umsetzung der Produktverantwortung unternommen. In der Bundesrepublik Deutschland werden bei steigender Tendenz jährlich rund 857 Millionen Batterien und Akkumulatoren in Verkehr gebracht. Eine große Zahl dieser zumTeil schadstoffhaltigen Batterien landet trotz freiwilliger Rücknahmeangebote der Industrie immer noch im Hausmüll. Daher waren verbindliche Regelungen erforderlich, die künftig sicherstellen, daß gebrauchte Batterien umweltverträglichverwertet bzw. beseitigt werden. Dank der Zustimmung im Bundesrat kann nunmehr das Konzept der Bundesregierung zur Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien zügig verwirklicht werden."
Die Batterieverordnung verpflichtet den Handel, gebrauchte Batterien vom Verbraucher unentgeltlich zurückzunehmen und einem Rücknahmesystem der Hersteller zu überlassen. Der Händler hat den Verbraucher in der Verkaufsstelle über die Rückgabemöglichkeiten zuinformieren. Der Verbraucher ist zur Rückgabe an den Handel oderan Rückgabestellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (z. B. Schadstoffmobile und Recyclinghöfe) verpflichtet.
Die Hersteller richten eingemeinsames Rücknahmesystem ein und übernehmen die vom Handel und den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zurückgenommenen Batterien. Die Batterien sind nach den Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes zuverwerten und nicht verwertbare Batterien umweltverträglich zubeseitigen. In der Verordnung wird nunmehr klargestellt, daß auch Hersteller von fest in Geräte eingebauten schadstoffarmen Batterien hinsichtlich der - ausgebauten - Batterien den Rücknahme- und Entsorgungspflichten unterliegen, nicht aber hinsichtlich der Geräte selbst.
Die Batterieverordnung setztu.a. mit folgenden Regelungen zwei Batterierichtlinien der EU um;
- Verbot von Alkali-Mangan Batterien mit mehr als 0,025 Gewichtsprozent Quecksilber,
- Kennzeichnung schadstoffhaltiger Batterien und Akkumulatoren,
- Batterien und Akkumulatoren dürfen nur dann in Geräte eingebaut werden, wenn sie nach Ende ihrer Lebensdauer vom Verbraucher mühelos entfernt werden können.
Die EU-Batterierichtlinieläßt auch Pfandregelungen zu. Die Verordnung sieht dieses Instrument zunächst nur für Starterbatterien vor (15 DM bei Neukauf ohne Rückgabe einer gebrauchten Batterie). Vonweitergehenden Pfandregelungen wird in Deutschland derzeit abgesehen, da EU-Nachbarstaaten davon bislang keinen Gebrauch machen.
Industrie und Handel haben 1995 in Ergänzung zu früheren Selbstbindungen freiwillige Maßnahmen zur Rücknahme, Verwertung und Beseitigung "sonstiger" Batterien vorgeschlagen. Die EU-Batterierichtlinien können formal nur durch gesetzliche Regelungen umgesetzt werden.
Die Verordnung bedarf noch der abschließenden Billigung durch den Bundestag und kann dannin der ersten Jahreshälfte 1998 in Kraft treten.