Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:
Am 16./17. Dezember 1997 findet der zweite EU-Umweltministerrat unter luxemburgischer Präsidentschaft in Brüssel statt. Schwerpunkte der Ratstagung sind Beschlüsse in den Bereichen Luft-reinhaltung und Abfallwirtschaft. Die deutsche Delegation leitet Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel.
Gemeinschaftsstrategie zur Reduzierung der Emissionen im Straßenverkehr (Auto-Öl-Programm)
a) Richtlinienvorschlag über leichte Nutzfahrzeuge
Der Umweltministerrat strebt ein politisches Einvernehmen zum Richtlinienvorschlag über leichte Nutzfahrzeuge an. Zu den leichten Nutzfahrzeugen gehören Kleinlastwagen bis zu 3,5 Tonnen Gewicht, Pkws mit einem Gewicht von über 2,5 Tonnen oder mehr als sechs Sitzen sowie Geländefahrzeuge. Der vorgelegte Vorschlag soll zu einer Änderung der entsprechenden Richtlinie aus dem Jahre 1996 führen. So sollen für Dieselfahrzeuge die geltenden Emissionsgrenzwerte für Stickstoffoxid und Kohlenwasserstoff in einem ersten Schritt bis zum Jahre 2000 verschärft werden: Von 0,7 auf 0,56 g/km für Fahrzeuge unter 1,25 Tonnen Leergewicht, von 1,0 auf 0,72 g/km für Fahrzeuge von 1,25 - 1,7 Tonnen Leergewicht sowie von 1,2 auf 0,86 g/km für Fahrzeuge über 1,7 Tonnen Leergewicht. Für die gleichen Gewichtsklassen ist auch eine Verschärfung der geltenden Partikelgrenzwerte vorgesehen: Von 0,08 auf 0,05 g/km (Fahrzeuge unter 1,25 Tonnen), von 0,12 auf 0,08 g/km (Fahrzeuge zwischen 1,25 - 1,7 Tonnen) sowie von 0,17 auf 0,11 g/km (Fahrzeuge über 1,7 Tonnen). In einem zweiten Schritt sollen die Grenzwerte bis zum Jahre 2005 dann noch einmal halbiert werden. Allerdings wird nur eine indikative Festlegung der zweiten Stufe erfolgen, d.h. die vereinbarten Grenzwerte werden noch einmal überprüft.
b) Richtlinienvorschlag über schwere Nutzfahrzeuge
Die Kommission wird auf der heutigen Ratstagung ihren Richtlinienvorschlag für schwere Nutzfahrzeuge (über 3,5 Tonnen) vorstellen. Danach sollen die Emissionen von Dieselmotoren für Partikel, Stickstoffoxid, Kohlenwasserstoff und Ruß bis zum Jahre 2001 um etwa 30 Prozent reduziert werden. Der Vorschlag wird darüber hinaus auch Regelungen für gasbetriebene Lkw enthalten.
Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Ich begrüße die Vorschläge der Kommission zur Reduzierung der Abgasemissionen für leichte und schwere Nutzfahrzeuge als zielführenden Beitrag im Bereich der Luftreinhaltung. Sie werden zu einer Vervollständigung der geltenden EU-Regelungen zur Begrenzung der Kfz-Abgasemissionen führen. Die Bestimmungen für leichte Nutzfahrzeuge folgen dabei dem bereits für Pkw beschlossenen zweistufigen Konzept von Euro III und IV. Der Vorschlag für schwere Nutzfahrzeuge enttäuscht demgegenüber, weil er nur eine Stufe regelt. Ich hätte mir auch hier ein zweistufiges Konzept gewünscht und werde mich im Rahmen der kommenden Verhandlungen für dieses Vorgehen einsetzen."
Reduktion von CO2-Emissionen durch Pkw
Der Rat wird über die Begrenzung von CO2-Emissionen durch Pkw diskutieren. Im letzten Jahr hatte der Rat beschlossen, den Kraftstoffverbrauch in der EU bis spätestens zum Jahre 2010 auf 120 g/km zu begrenzen (Mittelwert für alle in Europa neu zugelassenen Pkw). Der Umweltministerrat hatte die Kommission gebeten, auf der Basis des Ratsbeschlusses Verhandlungen mit der europäischen Automobilindustrie zu führen. Die Vorschläge der Automobilindustrie blieben aber bisher hinter den Erwartungen zurück. Sie sind weniger anspruchsvoll als die Selbstverpflichtung der deutschen Automobilindustrie zur Minderung des Kraftstoffverbrauchs, die eine Reduzierung um 25 Prozent bis zum Jahre 2005 gegenüber 1990 vorsieht. Der Rat wird sich vor diesem Hintergrund dafür einsetzen, daß die Verhandlungen fortgeführt werden. Im März 1998 werden die EU-Umweltminister dann über das weitere Vorgehen beschließen.
Gemeinschaftsstrategie gegen die Versauerung
Die luxemburgische Präsidentschaft setzt sich für die Verabschiedung von Schlußfolgerungen für eine Gemeinschaftsstrategie gegen die Versauerung ein, in denen Vorgaben für die weitere Behandlung des Themas gemacht werden sollen. Als mögliche Bestandteile eines Maßnahmenpakets gegen die Versauerung sind Änderungen der Richtlinie über den Schwefelgehalt bestimmter flüssiger Brennstoffe, der Großfeuerungsanlagen-Richtlinie sowie für eine neue Richtlinie zu Obergrenzen für die nationalen Emissionen von Schwefeldioxid, Stickstoffoxid, Ammoniak und flüchtige organische Verbindungen im Gespräch. Darüber hinaus sollen die beitrittswilligen MOE-Länder und Zypern sowie die anderen Länder Osteuropas in die Strategie mit einbezogen werden. Das 2. Schwefelprotokoll der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa sollte deshalb nicht nur von der Gemeinschaft, sondern auch von diesen Ländern ratifiziert werden.
Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Der Gemeinschaftsstrategie gegen die Versauerung kommt höchste Priorität zu. So sind beispielsweise in Deutschland, Belgien und den Niederlanden etwa 80 Prozent aller Ökosysteme übersauert. In Schweden sind 10 Millionen, in Finnland 5,0 Millionen, in Großbritannien 4,7 Millionen und in Deutschland 6,9 Millionen ha betroffen. In dem gesamten Bereich besteht noch erheblicher Handlungsbedarf. Vor diesem Hintergrund begrüße ich das Maßnahmenpaket, das im Rahmen der weiteren Diskussion im Kampf gegen die Versauerung zum Tragen kommen soll. Die Wirksamkeit dieser Instrumente wird aber insbesondere davon abhängen, welche Grenzwerte die Kommission für die einzelnen Schadstoffe vorlegen wird. Ich werde mich in jedem Fall für ein anspruchsvolles Programm einsetzen. "
Im März 1997 hatte die EU-Kommission den Vorschlag für eine EU-Strategie gegen die Versauerung vorgelegt und dem Umweltministerrat in seiner Sitzung am 19./20. Juni 1997 vorgestellt. Danach sollen die zur Versauerung beitragenden Einträge in den sogenannten Ökosystemflächen der EU langfristig bis zur Erreichung der Unschädlichkeitsgrenze reduziert werden. Als Zwischenziel sollen die Belastungen in den definierten Ökosystemen bis 2010 um 50 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden.
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über Abfalldeponien
Die luxemburgische Präsidentschaft strebt ein politisches Einvernehmen des Rates über den Kommissionsvorschlag für eine Abfalldeponierichtlinie an. Im Jahre 1995 war ein vom Rat akzeptierter Vorschlag bereits am Widerstand des Europäischen Parlaments gescheitert, das das Vorhaben wegen zu weitgehender Ausnahmeregelungen ablehnte.
Im Mittelpunkt des neuen Richtlinienvorschlags steht die Reduktion der biologisch abbaubaren Abfälle auf Deponien. Ziel ist es, die Anzahl reaktionsarmer Deponien zu erhöhen. So soll bis zum Jahre 2016 der Anteil der biologisch abbaubaren Abfälle auf 35 Prozent reduziert werden (Zwischenziele für 2006: 75 Prozent, für 2009: 50 Prozent). Für bestimmte Länder, die derzeit noch eine sehr hohen Deponieanteil für biologisch abbaubare Abfälle haben, gelten jeweils um vier Jahre verlängerte Fristen.
Der Entwurf sieht ein grundsätzliches Vorbehandlungsgebot für alle Abfälle vor, die durch Deponierung entsorgt werden sollen. Weiter stellt der Vorschlag Anforderungen an das Zulassungsverfahren für Deponien, an ihre Kontrolle und Überwachung sowie an Geologie und Abdichtungssysteme auf. Altdeponien sind innerhalb von einer Frist von acht Jahren an die Vorgaben der Richtlinie anzupassen. Für Untertagedeponien hat Deutschland mit Unterstützung von Schweden und Frankreich Regelungen durchsetzen können, die den Besonderheiten dieses Deponietyps angemessen Rechnung tragen, indem bestimmte Anforderungen der Richtlinie (z. B. Abdichtungssysteme, Sickerwasserfassung sowie Standortvoraussetzungen) für Untertagedeponien nicht zur Anwendung kommen. Sie würden dort fachlich keinen Sinn machen.
Verbringung von Grüne-Liste-Abfällen in Nicht-OECD-Staaten
Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der Exporte von sog. Grüne-Liste-Abfällen (ungefährliche Anfälle im Sinne der OECD) zur Verwertung in die Drittländer geregelt werden sollen, die nicht der OECD angehören. Der Kommissionsvorschlag sieht vor, daß für die Empfängerländer, die sich ablehnend gegen die Verbringung äußern, ein Exportverbot gilt. In den anderen Staaten soll ein Export nur nach Zustimmung des Empfangsstaates zulässig sein, also z. B. Genehmigungserfordernis, schriftliche Zustimmung, Notifizierung o.ä.. Es ist beabsichtigt, daß der Rat zu diesem Tagesordnungspunkt einen Gemeinsamen Standpunkt verabschiedet.