Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:
Der von der Bundesregierung auf der Grundlage der EU-Batterierichtlinie erarbeitete Entwurf einer Verordnung zur Verwertung und Beseitigung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren wurde im Juni dieses Jahres vom Bundestag mit den Stimmen der Opposition verabschiedet. In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat diesen Verordnungsentwurf entgegen den erheblichen Bedenken der Bundesregierung mit einer gravierenden Änderung verabschiedet. So will der Bundesrat die Verordnung auf Geräte mit fest eingebauten schadstoffarmen Batterien mit einer entsprechenden Rücknahmeverpflichtung auch für diese Geräte ausdehnen.
Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Die vom Bundesrat beschlossene gravierende Änderung erlaubt es nicht, die Verordnung umgehend in Kraft zu setzen. Damit wird die Ausdehnung der Kreislaufwirtschaft auf einen weiteren wichtigen Produktbereich verzögert. Dies ist umso unverständlicher, da die Industrie angeboten hat, ihrer Produktverantwortung gerecht zu werden und bereits mit dem Aufbau der entsprechenden Rücknahme - und Verwertungslogistik begonnen hat. Die Bundesregierung wird die Änderung des Bundesrates u.a. auch im Hinblick auf geltendes EU-Recht prüfen."
Darüber hinaus hat der Bundesrat die von der Bundesregierung vorgelegte Erweiterungs-Verordnung für das Umweltauditgesetz, das die Ausdehnung des freiwilligen Öko-Audits auf nichtgewerbliche Bereiche vorsieht, mit Maßgaben verabschiedet, die nunmehr ebenfalls von der Bundesregierung zu prüfen sind.