Umweltzeichen "Blauer Engel" für Fernsehgeräte und Folien-Milchverpackung

23.12.1997
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 127/97 S
Thema: Konsum und Produkte
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Die Jury Umweltzeichen hat in ihrer Dezember-Sitzung in Bonn beschlossen, Fernsehgeräte und Schlauchverpackungen für Frischmilch mit dem "Blauen Engel" auszuzeichnen. Außerdem hat sie die Anforderungen an Kopiergeräte erweitert und verschärft.

Der Vorsitzende der Jury Umweltzeichen, Prof. Dr. Kurt Oeser, sagte hierzu: "Der Blaue Engel hat u.a. im Bereich der Heizungsanlagen oder der modernen Bürogeräte wichtige Akzente für den Umweltschutz gesetzt. Es ist zu hoffen, daß ihm dies auch in dem unter Umweltgesichtspunkten wichtigen Produktbereich der Unterhaltungselektronik gelingt. Das Umweltzeichen für Fernsehgeräte ist hier ein erster Schritt".

Die Anforderungen an Fernsehgeräte mit dem Umweltzeichen lauten "Recyclinggerecht - Energiesparend - Wenig Bildschirmabstrahlung". Drei bis Vier Millionen Fernsehgeräte müssen jedes Jahr entsorgt werden. Sie landen auf Deponien oder in Müll-Verbrennungsanlagen. Eine recyclinggerechte Konstruktion und Rücknahme durch geeignete Annahmestellen soll dies ändern. Außerdem müssen die Fernsehgeräte im Stand-by-Betrieb besonders energiesparend sein. Diese Forderung nimmt Rücksicht auf noch immer übliche Verbrauchergewohnheiten. Zukunftsweisend ist, daß die Fernsehgeräte mit Bildschirmen ausgestattet sein müssen, die strahlungsarm nach MPR 2 sind. Damit folgt die Jury schwedischen Empfehlungen, die sehr niedrige Grenzwerte für elektrische und magnetische Felder vorsehen.

Auch Schlauchverpackungen für Frischmilch können künftig den "Blauen Engel" erhalten. Damit wird den Ergebnissen einer Ökobilanz des Umweltbundesamtes Rechnung getragen. Die konkurrierenden Mehrwegflaschen zeigten sich bei diesem Vergleich nicht überlegen. Durch Aufdruck des Abfüllortes auf den Folienschlauch, kann der Verbraucher selbst entscheiden, welche Transportentfernungen er noch tolerieren möchte. Diese Kennzeichnungspflicht gilt im übrigen künftig auch für Mehrwegflaschen.

Weitere Beschlüsse der Jury betreffen u.a. die Einbeziehung von Straßenfertigern und Schweißstromerzeugern in die Gruppe "Lärmarme Baumaschinen" sowie die Ausdehnung des Kriterienkataloges für Mehrwegflaschen auch auf Mehrweggläser.

Prüfaufträge hinsichtlich einer Eignung für den "Blauen Engel" erteilt die Jury dem Umweltbundesamt für:

Car-Sharing, Naßreinigungsanlagen für Textilien, Klein-Blockheizkraftwerke, Gebäudesystemtechnik, Multifunktionsgeräte/Bürokommunikation und Heizöladditive.

Insgesamt existieren jetzt für 79 verschiedene Produktgruppen Umweltzeichen-Anforderungen. Ca. 4.400 Produkte sind derzeit mit dem Umweltzeichen gekennzeichnet.

23.12.1997 | Pressemitteilung 127/97 S | Konsum und Produkte
https://www.bmuv.de/PM1303
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