Bedeutung einer nachhaltig umweltgerechten Entwicklung in Deutschland unterstrichen

10.09.1997
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 48/97
Thema: Nachhaltigkeit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Bundesumweltministerium und Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände:

Bundesumweltministerium und Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände:

"Die Mitwirkung der Kommunen ist eine entscheidende Voraussetzung für die Verwirklichung einer weltweiten nachhaltig umweltgerechten Entwicklung im Sinne der Agenda 21. Die Kommunalen Spitzenverbände und die Bundesregierung unterstützen die Kommunen bei der Umsetzung dieses globalenAktionsprogramms auf lokaler Ebene. Es ist unser gemeinsames Ziel, alle Kommunen für diesen Prozeß zu gewinnen." Dies erklärten Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel und die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände heute anläßlich ihres Treffens in Bonn.

Oberbürgermeister Hajo Hoffmann, Saarbrücken, als Vizepräsident des Deutschen Städtetages, der Präsident des Deutschen Landkreistages Landrat Axel Endlein, MdL, und der Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes Hans Gottfried Bernrath trafen sich heute mit Bundesumweltministerin Merkel, um aktuelle Fragen der Realisierung einer nachhaltigen Entwicklung (Lokale Agenda 21), der kommunalen Abfallwirtschaft und des Umweltschutzes im Zusammenhang mit nachhaltiger Energieversorgung zu erörtern. Man verabschiedete anliegende "gemeinsame Erklärung" zur stärkeren Zusammenarbeit und gegenseitigen Unterstützung in wichtigen umweltpolitischen Handlungsfeldern. Die "gemeinsame Erklärung steht unter der Überschrift "Klima schützen - Umwelt gestalten - Kosten senken".

Zahlreiche kommunale Gebietskörperschaften Deutschlands haben zur lokalen Umsetzung der Agenda 21 hervorragende Grundlagen geschaffen, die im internationalen Vergleich führend sind. Inhaltliche Schwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Energie, Klimaschutz, Erhalt der biologischen Vielfalt, umweltgerechte Verkehrsplanung und Verkehrswegebau, öffentlicher Personennahverkehr unter Einsatz des besonders emissionsarmen Gasantriebs sowie Lärmschutz und Bauen. Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel und die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände werden den innovativen Prozeß, die verschiedenen Ansätze kommunaler Umwelt- und Entwicklungspolitik verstärkt unter dem Schirm einer Lokalen Agenda zusammenzufassen. weiterhin nach Kräften unterstützen.

Auf dem Weg in eine nachhaltige Entwicklung ist die Effizienz umweltpolitischer Maßnahmen ebenso zu steigern, wie deren Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern. Die Gesprächspartner waren sich einig, dieses Ziel durch die Förderung von mehr Kreativität zu erreichen. Es ist unerläßlich, die Bemühungen zur Dämpfung des Kosten- und Gebührenanstiegs in der kommunalen Ver- und Entsorgungswirtschaft (Wasser, Abwasser, Abfall) verstärkt fortzuführen .

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Die Verwirklichung einer nachhaltigen, umweltgerechten Lebens- und Wirtschaftsweise eröffnet Gestaltungsspielräume, die im Sinne von mehr Lebensqualität, aber auch zur Schaffung zukunftssicherer Arbeitsplätze genutzt werden können. Daher sollte die Chance, im integrierenden Rahmen einer lokalen Agenda 21 eigenverantwortlich über die zukünftige Entwicklung der Kommune zu entscheiden, noch stärker genutzt werden. Durch das Engagement und die Kreativität, die dieser Prozeß freisetzt, können erhebliche Umweltschutzpotentiale erschlossen werden, die sich auch unter wirtschaftlichen, sozial- und entwicklungspolitischen Gesichtspunkten als nachhaltig erweisen."

KLIMA SCHÜTZEN - UMWELT GESTALTEN - KOSTEN SENKEN

Gemeinsame Erklärung der Bundesministerin
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

und der Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände
(Deutscher Städtetag; Deutscher Landkreistag; Deutscher Städte- und Gemeindebund)

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel und die Präsidenten des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes haben anläßlich eines Gesprächs über die weitere Zusammenarbeit am 10. September 1997 folgende gemeinsame Erklärung verabschiedet:

"Im Interesse eines nachhaltigen Schutzes der Umwelt haben die deutschen Städte, Gemeinden und Kreise in den vergangenen Jahrzehnten erhebliche Anstrengungen auf allen Gebieten des Umweltschutzes unternommen. Ohne diese Beiträge wäre es nicht möglich gewesen, die Qualität der Umwelt auf das erreichte Niveau zu verbessern. Die Städte, Gemeinden und Kreise und die Bundesumweltministerin unterstreichen die Bedeutung des Ziels einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Agenda 21. Sie sehen in deren Umsetzung einen wesentlichen Eckpfeiler für die künftige Entwicklung der Lebensbedingungen in Deutschland.

Die Bundesumweltministerin und die Präsidenten der Kommunalen Spitzenverbände betonen die Notwendigkeit einer engeren Zusammenarbeit und gegenseitigen Unterstützung insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Klima schützen
  • Lokaler Klimaschutz

Städte und Gemeinden sind für den globalen Klimaschutz unverzichtbar. Bereits heute stellt der Klimaschutz in vielen Städten und Gemeinden einen kommunalen Handlungsschwerpunkt dar. Vor Ort muß wesentliche Infrastruktur bereitgestellt werden, damit Maßnahmen zur Klimavorsorge nachhaltig umgesetzt werden können.

Zahlreiche der über 130 Einzelmaßnahmen, die die Bundesregierung in ihren bislang vier Beschlüssen zur Verminderung von CO2-Emissionen und anderen Treibhausgasen in Deutschland verabschiedet hat, sind entsprechend von Akteuren vor Ort umzusetzen. Auch die kommunalen Gebietskörperschaften leisten einen Beitrag zur Verbesserung der lokalen Lebensbedingungen. Sie tragen mit ihren Maßnahmen zu den weltweiten Anstrengungen bei, den durch den Menschen verursachten Treibhauseffekt zu bekämpfen.

Die kommunalen Spitzenverbände und die Bundesumweltministerin werden die begonnene enge Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Klimaschutzes weiter vertiefen. Sie sind sich darüber einig, daß es notwendig ist, den Kommunen die nötigen Freiräume zu erhalten, um die Ziele des Klimaschutzes mit seinen vielfältigen Handlungsfeldern erreichen zu können. Sie sind sich dabei bewußt, daß lokale Klimaschutzmaßnahmen nicht nur eine Herausforderung für Städte und Gemeinden sind, sondern auch Chancen zur Verbesserung des Lebensumfelds ihrer Bürger und für die Produktionsmöglichkeiten der lokalen Wirtschaft bieten.

  • Nachhaltige Energieversorgung

Eine nachhaltige Energieversorgung muß sich an den vier grundlegenden Zielen : Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit, Schonung der Ressourcen sowie Umwelt- und Klimaverträglichkeit orientieren.

Im Hinblick auf die Liberalisierung des Strommarktes sind die Vorgaben und Optionen der EU-Binnenmarktrichtlinie Strom, gerade auch bezogen auf die Umweltschutzziele, konsequent ins nationale Recht umzusetzen. Gestaltungsspielräume für den Ausbau der umweltfreundlichen Kraft-Wärme-Kopplung und der Nutzung erneuerbarer Energien sind dabei von zentraler Bedeutung.

  • Umwelt gestalten
  • Die Realisierung der Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene (Lokale Agenda 21)

Kommunen haben auf Grund ihrer unmittelbaren Bürgernähe eine Schlüsselstellung auf dem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung. Zahlreiche kommunale Gebietskörperschaften sind dabei, die Beschlüsse der VN-Umweltkonferenz von Rio de Janeiro 1992 zur dauerhaft umweltgerechten Entwicklung umzusetzen. In Deutschland liegen die inhaltlichen Schwerpunkte in den Bereichen Energie, Klimaschutz, Verkehr, Natur- und Landschaftsschutz sowie Bauen und Flächennutzung. Dabei können die Kommunen auf die Erfolge des in den vergangenen Jahrzehnten entwickelten kommunalen Umweltschutzes aufbauen.

Viele Städte, Gemeinden und Landkreise sind somit auch Vorreiter im Umweltschutz geworden. Fortschrittliche Verfahren und Methoden der Abfall - und Wasserwirtschaft werden zuerst von Städten und Landkreisen erprobt. Bei der Verkehrsberuhigung und der Förderung des Fahrradverkehrs spielen die Gemeinden eine führende Rolle. Diese und viele andere Maßnahmen sind Bausteine für ein übergreifendes Nachhaltigkeitskonzept. Die deutschen Kommunen haben hervorragende Grundlagen auf dem Weg zu einer Lokalen Agenda 21 geschaffen. Ihre weitere Umsetzung wird von den kommunalen Spitzenverbänden und dem Bundesumweltministerium nachdrücklich unterstützt. Es ist gemeinsames Ziel, alle Kommunen in Deutschland für den Lokalen-Agenda-Prozeß zu gewinnen.

  • Kommunale Eigenverantwortung stärken

Die kommunalen Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden, Landkreise) haben beim Vollzug des Umweltrechts von Bund und Ländern, vor allem aber auch im Rahmen ihrer grundgesetzlich garantierten Selbstverwaltung, wichtige Aufgaben im Umweltschutz zu erfüllen. Diese Aufgabe kann nur wahrgenommen werden, wenn die eigene Handlungsfähigkeit erhalten bleibt. Deshalb gilt es, im Spannungsfeld zwischen politischen Rahmensetzungen und kommunaler Selbstverwaltung den Blick für die kommunale Eigenverantwortung zu stärken. Die Bundesumweltministerin sagt eine frühzeitige Beteiligung der Kommunalen Spitzenverbände bei der Erstellung von Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften zu.

  • Kosten senken
  • Effizienz steigern, Kreativität fördern, Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger erhalten

Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung geht es darum, bestimmte umwelt-politische Ziele mit einem Minimum an finanziellem Aufwand und einem Maximum an Kreativität zu erreichen. Nur so kann die Akzeptanz für die Weiterentwicklung des Umweltschutzes gesichert werden.

Bei einer Überprüfung des Ordnungsrechtes gilt es, den Vollzug so klar, einfach, überschaubar und bürgernah wie möglich zu gestalten. Zunehmend müssen aber auch Instrumente, die stärker auf die Aktivierung der ökologischen Eigenverantwortung der Wirtschaftsakteure setzen, das Ordnungsrecht ergänzen.

  • Umweltgerechte und kostengünstige Abfall- und Wasserwirtschaft sicherstellen

Die Kommunen haben im Rahmen ihrer Funktionen der Daseinsvorsorge zentrale Aufgaben der Abfall- und Abwasserbeseitigung wahrzunehmen. Angesichts des weiterhin notwendigen enormen Investitionsbedarfs, insbesondere im Bereich der Abfall- und Abwasserwirtschaft, ist es unerläßlich, die Bemühungen zur Dämpfung des Kosten- und Gebührenanstiegs fortzuführen. Die kommunale Abfall- und Abwasserwirtschaft darf in dem Konflikt zwischen weiter steigenden Anforderungen einerseits und einem die Bürgerinnen und Bürger belastendem Gebührenanstieg andererseits ihre Akzeptanz als eine bedeutende Umweltvorsorgemaßnahme nicht verlieren. Um die Planungs- und Investitionssicherheit zu gewährleisten, halten Bundesumweltministerium und die kommunalen Spitzenverbände an der Technischen Anleitung Siedlungsabfall (TASI) fest."

10.09.1997 | Pressemitteilung 48/97 | Nachhaltigkeit
https://www.bmuv.de/PM1302
  • Fotogalerie Videogalerie

    Mediathek

    Das Ministerium in Bildern

  • Fotogalerie Videogalerie Interviews

    Online-Tagebuch

    Aus der täglichen Arbeit des Ministeriums

  • Newsletter

    Newsletter

    Meldungen per E-Mail empfangen

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.