9. Vertragsstaatenkonferenz des Protokolls zum Schutz der Ozonschicht vom 9. - 17. September 1997 in Montreal

11.09.1997
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 49/97
Thema: Klimaschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
10. Jahrestag der Unterzeichnung des Montrealer Protokolls - Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel für weitergehendere Maßnahmen zum Ausstieg aus H-FCKW und Methylbromid

10. Jahrestag der Unterzeichnung des Montrealer Protokolls - Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel für weitergehendere Maßnahmen zum Ausstieg aus H-FCKW und Methylbromid

Vom 9. - 17. September 1997 findet in Montreal die 9. Vertragsstaatenkonferenz des Montrealer Protokolls zum Schutz der Ozonschicht statt. Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel setzt sich im Rahmen der Europäischen Union für eine Verkürzung der Ausstiegsfristen der Industrieländer aus der Verwendung von H-FCKW und Methylbromid ein. Ferner sollen Maßnahmen gegen den illegalen Handel mit ozonschichtschädigenden Stoffen beschlossen werden.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Die bevorstehende 9. Vertragsstaatenkonferenz des Montrealer Protokolls zum Schutz der Ozonschicht steht im Zeichen des 10. Jahrestages des Übereinkommens. Am 16. September 1987 zeichneten 24 Staaten und die Europäische Gemeinschaft das Abkommen in Montreal. Inzwischen haben 163 Staaten das Übereinkommen ratifiziert. Das Montrealer Protokoll ist als globales Umweltschutzabkommen mit umfassenden Regelungen zur Beschränkung aller wichtigen ozonschichtschädigenden Stoffe vorbildlich. Es zeigt, wie globale Umweltprobleme in enger internationaler Kooperation unter Einbindung der Entwicklungsländer gelöst werden können. Dieses erfolgreiche Beispiel internationaler Umweltzusammenarbeit weckt in mir die Hoffnung, daß sich die Völkergemeinschaft im Dezember in Kyoto auf ein ebenso zukunftsfähiges Vertragswerk zum Schutz des Klimas einigen wird."

Auf der Tagesordnung der 9. Vertragsstaatenkonferenz des Montrealer Protokolls zum Schutz der Ozonschicht steht u.a. die Verkürzung der Fristen für den Ausstieg der Industrieländer aus der Verwendung der teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffe (H-FCKW) und des Bodenbegasungsmittels Methylbromid. Die Europäische Union strebt für Methylbromid ein Vorziehen des Ausstiegs von 2010 auf 2005 und für H-FCKW von 2030 auf 2015 an. Ausnahmen sollen lediglich für kritische Anwendungen (sog. "critical uses") vorgesehen werden. Ferner schlägt die Europäische Union die Einführung eines praktikablen Lizensierungs-, Monitoring- und Datenberichterstattungssystems für alle Stoffe des Montrealer Protokolls vor, um dem illegalen Handel mit ozonschichtschädigenden Stoffen entgegenzuwirken.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Die Position der Europäischen Union für Montreal ist anspruchsvoll, aber vielleicht im Laufe der Verhandlungen noch ausbaufähig. Aus deutscher Sicht dürfte beispielsweise ein schnellerer Ausstieg aus der Verwendung von Methylbromid noch möglich sein, obwohl die Interessen hier weit auseinanderfallen. Deutschland hatte sich bei der Abstimmung der EU-Position vergeblich für die Vorverlegung des Ausstiegsdatums auf das Jahr 2001 eingesetzt. Der beschleunigte Ausstieg aus den teilhalogenierten H-FCKW dürfte sich besonders schwierig gestalten. Bisher sind beispielsweise USA und Japan noch sehr ablehnend. Sie weigern sich, das H-FCKW-Ausstiegsdatum um 15 Jahre vorzuziehen, wie es in der EU bereits geltendes Recht ist. Hier bedarf es noch großer Überzeugungsarbeit. Deutschland kann auf diesem Gebiet wieder beispielgebend sein; wird doch das wichtigste H-FCKW, R 22, bereits zum 01.01.2000 verboten."

Entwicklung der Maßnahmen zum Schutz der Ozonschicht

Seit Mitte der achtziger Jahre werden Maßnahmen zum Schutz der Ozonschicht ergriffen. Sie fanden ihren Ausgangspunkt in dem Wiener Übereinkommen zum Schutz der Ozonschicht vom 22.03.1985. Dieses Übereinkommen ist ein Rahmenübereinkommen und wird näher ausgestaltet durch einzelne Protokolle, wie z. B. das Montrealer Protokoll zum Schutz der Ozonschicht, das durch die Beschlüsse von London (1990), Kopenhagen (1992) und Wien (1995) ständig verbessert wurde. Inzwischen gibt es ein dichtes Regelwerk aus Maßnahmen auf nationaler, europäischer und globaler Ebene, die vor allem den Ausstieg aus Produktion, Verbrauch und Verwendung von ozonschichtschädigenden Stoffen regeln (vgl. dazu im einzelnen die als Anlage beigefügte Übersicht). Die vergleichsweise strengsten Bestimmungen enthält die deutsche FCKW-Halon-Verbots-Verordnung. Sie geht zurück auf die vom Deutschen Bundestag eingesetzte Enquete-Kommission "Vorsorge zum Schutz der Erdatmosphäre", die von 1987 - 1989 Untersuchungen durchgeführt und konkrete Maßnahmen vorgeschlagen hat. Von der 1991 verabschiedeten FCKW-Halon-Verbotsverordnung gingen wichtige Impulse zur Fortentwicklung des Montrealer Protokolls und der entsprechenden EG-Verordnung aus.

Aufgrund neuerer besorgniserregender Messungen über den verstärkten Abbau der Ozonschicht in der Antarktis und auch der Arktis verschärften die Vertragsstaaten des Montrealer Protokolls dessen Bestimmungen zu Beginn der 90iger Jahre in mehreren Schritten drastisch und beschlossen eine weltweite Einstellung der Produktion von FCKW (Stoffe mit einem besonders hohem Ozonabbaupotential) in den Industriestaaten zum 1. Januar 1996. Im Jahr 1987 war eine Reduzierung von Produktion und Verbrauch der FCKW um nur 50 Prozent bis zum Jahre 2000 noch als ausreichend angesehen worden.

Für die weniger verbrauchsintensiven Entwicklungsländer errichteten die Industrieländer einen Multilateralen Fonds, um diesen Vertragsstaaten bis zum 1. Januar 2010 den Ausstieg aus Produktion und Verwendung von FCKW zu ermöglichen. Dieser Multilaterale Fonds hat sich zu einem wichtigen Instrument beim weltweiten FCKW-Ausstieg entwickelt. Er dient zur Finanzierung der Kosten der Entwicklungsländer, die diesen Ländern durch ihre nationale Umsetzung der FCKW-Substitutionsziele des Protokolls zusätzlich entstehen. Die Gesamtausstattung des Fonds beläuft sich mittlerweile auf insgesamt 1,161 Milliarden US-Dollar für die Jahre 1991 bis 1999. Entsprechend dem jährlich angepaßten Beitragsschlüssel entfiel auf Deutschland ein Gesamtbeitrag von ca. 123 Millionen US-Dollar.

Wichtiger Anreiz zur Unterstützung des Transfers FCKW-freier Technologien in die Entwicklungsländer ist die Möglichkeit, 20 Prozent des nationalen Beitrags zum Fonds im Rahmen bilateraler Maßnahmen vergeben zu können. Hiervon wird die Bundesregierung künftig verstärkt Gebrauch machen. Ein gelungenes Beispiel einer bilateralen Unterstützung ist die Umrüstung von Kühlschrankproduktionsanlagen in China auf die in Deutschland wieder entdeckte Kohlenwasserstofftechnologie. Hier werden als Kälte- und Treibmittel umweltfreundliche Naturstoffe eingesetzt.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Die Bundesregierung wird die Entwicklungsländer bei ihrem Ausstieg aus den ozonschichtschädigenden Stoffen mit einem gezielten Technologietransfer weiter unterstützen. Bilaterale Projekte in China und Indien bedürfen der Fortführung und Erweiterung auch auf andere Entwicklungsländer. Von der von mir angestrebten Einbindung des Leipziger Internationalen Transferzentrums für Umwelttechnik (ITUT) gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) in den Technologietransfer erwarte ich einen noch besseren Zugang zu zukunftsträchtigen deutschen FCKW-Ersatztechnologien."

Der Ausstieg aus den ozonschichtschädigenden Stoffen war nicht ohne wirtschaftliche Einschnitte möglich. Die deutsche Industrie hat die mit dem Ausstieg aus den vollhalogenierten FCKW verbundenen Herausforderungen frühzeitig angenommen und sich durch mehrere, die nationale Regelung ergänzende, Selbstverpflichtungen zu ihrer Verantwortung für den Schutz der Umwelt im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung bekannt und die FCKW-Verwendung im wesentlichen bis Ende 1993 und die FCKW-Produktion im Frühjahr 1994 eingestellt . FCKW werden hier nur noch ausnahmsweise - im wesentlichen zu medizinischen Zwecken - verwendet. In den Ländern der EU wurde die Produktion zum 01.01.1995 eingestellt. Bei der 7. Vertragsstaatenkonferenz im Dezember 1995 in Wien vereinbarten die Vertragsstaaten des Montrealer Protokolls, Produktion und Verbrauch der FCKW auch in den Entwicklungsländern bis zum Jahre 2010 vollständig einzustellen. Derzeit werden weltweit immer noch rund 240.000 t FCKW produziert. Sie werden im Bereich der Kälte- und Klimatechnik, zur Herstellung von Dämmstoffen und in Spraydosen eingesetzt.

11.09.1997 | Pressemitteilung 49/97 | Klimaschutz
https://www.bmuv.de/PM1301
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