Mehrweganteile bei Getränken 1996 weiterhin stabil Anstieg bei Getränkedosen gestoppt

30.09.1997
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 53/97
Thema: Kreislaufwirtschaft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998

Der Anteil der Mehrwegverpackungen im Getränkebereich bewegt sich auch im Jahre 1996 mit 72,03 Prozent bundesweit nach wie vor auf einem hohem Niveau. Damit lag der Mehrweganteil auch 1996 noch über der entsprechenden Quote von 1991 (71,69 Prozent), dem Jahr des Inkrafttretens der Verpackungsverordnung. Es kann insgesamt von einer stabilen Situation gesprochen werden, auch wenn die 72 Prozent-Marke nur knapp gehalten worden ist. Gegenüber dem Jahr 1995 (72,20 Prozent) ist nur ein leichter Rückgang zu verzeichnen.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Die Mehrwegschutzregelung in der Verpackungsverordnung wirkt auch weiterhin stabilisierend. Allerdings konnte 1996 die 72 Prozent-Marke nur knapp gehalten werden. Es muß daher weiterhin ernsthaft mit einer Pfandpflicht für Einweg-Getränkeverpackungen gerechnet werden, bringt man Einweg-Getränke künftig verstärkt in den Markt. Bei einem Unterschreiten wird die in der Verpackungsverordnung angelegte Pfandpflicht für Einweg-Getränkeverpackungen wirksam."

Bei Getränkedosen ist erstmals seit 1992 ein Rückgang um 3 Prozent gegenüber 1995 festzustellen. Zwar erfolgte bei Bier nochmals ein Zuwachs des Dosenanteils. Dieser wurde jedoch durch einen Rückgang bei Einwegglas ausgeglichen, so daß die Bier-Mehrwegquote stabil geblieben ist. Bei Erfrischungsgetränken mit CO2 ging der Dosenverbrauch um 9 Prozent gegenüber 1995 zurück, und es ist ein deutlicher Anstieg von Mehrweg zu verzeichnen. In den anderen Getränkebereichen ist ein leichter Abwärtstrend von Mehrweg zu beobachten. Ein Grund für den leichten Gesamtrückgang der Mehrweganteile gegenüber 1995 ist der Anstieg des Anteils von überwiegend in Einweg verpackten Fruchtsäften und Eistee am Gesamtverbrauch.

Nach der Verpackungsverordnung sind Einweg-Getränkeverpackungen im Rahmen des Dualen Systems nur solange von der Pfandpflicht befreit, wie bundesweit ein Anteil von 72 Prozent gehalten bzw. die Mehrwegquote des Jahres 1991 in den Ländern nicht unterschritten werden. Diese Befreiung kann nach den vorgelegten Zahlen auch für das Jahr 1996 aufrechterhalten werden.

Erfreulich stellt sich das Ergebnis für die neuen Bundesländer dar. Insgesamt konnte dort ein Anstieg des Mehrweganteils von 1,6 Prozent-Punkten gegenüber dem Vorjahr erzielt werden, in Sachsen-Anhalt sogar von 4 Prozent-Punkten. Im Westen ist dagegen ein leichter Abwärtstrend zu verzeichnen.

Grundsätzlich zeigt sich die Situation jedoch in allen Ländern stabil. Es ergeben sich zwar in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bayern, Saarland und Thüringen nominal leichte Rückgänge gegenüber dem Jahr 1991. Diese Reduzierung bewegt sich jedoch innerhalb der nicht zu vermeidenden statistischen Fehlerbandbreite. In all diesen Ländern ist überdies ein hohes Mehrwegniveau zu verzeichnen. Spitzenreiter bei den Mehrweganteilen sind weiterhin die Länder Baden-Württemberg (84,65 Prozent) und Bayern (82,13 Prozent) sowie Rheinland-Pfalz (79,23 Prozent) und das Saarland (79,12 Prozent).

Mehrweg-Quoten für 1991 bis 1996 im Überblick
Mehrwegquoten 1991 1992 1993 1994 1995 1996
alle Getränke 71,69 73,54 73,55 72,87 72,20 72,03
Mineralwasser 91,33 90,25 90,89 89,53 89,03 88,73
Getränke ohne CO2 34,56 38,98 39,57 38,76 38,24 37,19
Erfrischungsgetränke mit CO2 73,72 76,54 76,67 76,66 75,31 77,39
Bier 82,16 82,37 82,25 81,03 78,82 78,81
Wein 28,63 26,37 28,90 28,54 30,42 29,24

Mehrweganteile vom Getränkeverbrauch (ohne Milch)in der Bundesrepublik Deutschland
insgesamt sowie in den einzelnen Bundesländern in den Jahren 1991 - 1996 (in %)

Getränke (ohne Milch)
Einzugsgebiet 1991 1992 1993 1994 1995 1996 Fehlermarge 1991 92-96
Schleswig-Holstein 64,82 66,86 68,93 67,61 66,57 65,54 3,0 3,0
Hamburg 63,00 65,56 64,08 66,71 66,67 65,74 3,5 3,5
Niedersachsen 65,89 67,05 69,32 68,00 66,63 65,92 3,0 3,0
Bremen 65,18 66,33 68,08 67,57 66,73 66,04 3,5 3,5
Nordrhein-Westfalen 72,75 74,92 74,59 73,01 73,10 72,31 2,2 2,2
Hessen 77,71 78,80 77,75 77,52 76,57 76,11 2,2 2,2
Rheinland-Pfalz 80,06 80,71 80,82 81,23 80,09 79,23 3,0 3,0
Baden-Württemberg 83,69 86,68 86,25 86,60 85,14 84,65 2,2 2,2
Bayern 83,09 85,49 84,36 84,46 82,22 82,13 2,2 2,2
Saarland 80,24 82,16 80,82 81,28 79,97 79,12 3,5 3,5
Berlin 37,24 37,74 43,53 44,47 45,97 46,60 4,0 3,0
Brandenburg 46,95 52,78 53,85 51,66 51,92 54,22 3,5 2,5
Mecklenburg-Vorpommern 45,96 39,48 44,53 48,83 56,60 58,85 4,0 3,0
Sachsen 63,17 65,71 65,47 64,05 65,12 65,10 3,5 2,5
Sachsen-Anhalt 55,84 56,98 57,33 55,69 55,42 59,48 3,5 2,5
Thüringen 63,90 68,28 66,55 62,28 63,01 62,75 3,5 2,8
Bundesgebiet insgesamt 71,69 73,54 73,55 72,87 72,20 72,03 1,0 1,0
30.09.1997 | Pressemitteilung Nr. 53/97 | Kreislaufwirtschaft
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