Anlagenzulassungsrecht und Umweltverträglichkeitsprüfung werden neu geregelt

22.06.2001
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 119/01
Thema: Wirtschaft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Bürger erhalten mehr Mitspracherechte

Bürger erhalten mehr Mitspracherechte

Bürgerinnen und Bürger bekommen bei der Genehmigung von Industrieanlagen und anderen umweltrelevanten Vorhaben größere Mitspracherechte. Bundestag und Bundesratverabschiedeten heute ein Artikelgesetz, das wichtige umweltrechtliche Vorgaben der EU in deutsches Recht umsetzt. Damit wird erstmals für zahlreiche Arten von Vorhaben die Beteiligung derÖffentlichkeit eingeführt. Auch der Zugang der Bürger zu Umweltinformationen wird erleichtert. Der ganzheitliche Umweltschutz bei der Zulassung von Industrieanlagen und beiInfrastrukturmaßnahmen wird gestärkt.

Das Artikelgesetz ist ein Kompromiss zwischen teilweise sehr gegensätzlichen Interessen. Die jetzt beschlossene Fassung des Gesetzes bestätigt den von Bundesumweltminister JürgenTrittin konzipierten Regierungsentwurf vom Oktober 2000. Schwerpunkte sind die Neuregelung der Umweltverträglichkeitsprüfung und die Neugestaltung des Zulassungsrechts fürIndustrieanlagen und Deponien. "Insgesamt verpflichtet das Gesetz zukünftig zu einer sorgfältigeren Abwägung der Umweltbelange bei der Zulassung von Industrieanlagen undInfrastrukturmaßnahmen. Darüber hinaus führt es zu einer wesentlichen Stärkung der Transparenz und der Teilhaberechte der Bürger im Verfahren", sagteBundesumweltminister Jürgen Trittin.

Durch die europarechtlich geforderte Erweiterung des Anwendungsbereichs der Umweltverträglichkeitsprüfung wird für zahlreiche neue Arten von Vorhaben erstmals die Beteiligung derÖffentlichkeit eingeführt. Die Möglichkeit des Erlasses einer Plangenehmigung ohne Beteiligung der Öffentlichkeit wird bei diesen Projekten grundsätzlich ausgeschlossen. DieDurchführung von Erörterungsterminen im Immissionsschutzrecht wird künftig öffentlich sein. Der Zugang der Bürger zu Umweltinformationen wird entsprechend den Maßgabendes Europäischen Gerichtshofs erleichtert, die Gebühren werden gegenüber den bisherigen Sätzen deutlich herabgesenkt.

22.06.2001 | Pressemitteilung 119/01 | Wirtschaft
https://www.bmuv.de/PM1268
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