Notifizierungsverfahren kein Hindernis für Bundesrat
Zu Behauptungen aus der CDU/CSU-Fraktion, dass die für den 22. Juni geplante Beschlussfassung des Bundesrats zum Dosenpfand durch Einsprüche aus Kreisen der EU-Länder blockiert sei, erklärt der Sprecher des Bundesumweltministeriums Michael Schrören:
Die Dosenfreunde der Union freuen sich zu früh und grundlos dazu. Die Novellierung der Verpackungsverordnung ist keineswegs gescheitert. Die bei der Europäischen Kommission eingegangenen Stellungnahmen einiger Mitgliedsländer zur Absicht der Bundesregierung, eine Pfandpflicht für ökologisch nachteilige Getränkeverpackungen einzuführen, sind kein Hindernis für die weiteren parlamentarischen Beratungen zur Novellierung der Verpackungsverordnung.
Die Bundesregierung hatte ihre Absicht zur Einführung des Dosen- und Einwegpfands am 18.3.01 der EU-Kommission ordnungsgemäß gemeldet ("notifiziert"). Damit bekamen die Mitgliedsstaaten der EU Gelegenheit, innerhalb von drei Monaten Stellung zu dem Vorhaben zu nehmen. Nimmt ein EU-Staat zu dem Vorhaben Stellung - wie es Frankreich und einige andere Länder in diesem Fall getan haben - verlängert sich die Frist um weitere drei Monate. In dieser Zeit wird jedoch nicht geprüft, ob das Gesetzesvorhaben mit dem EU-Recht vereinbar ist. Dies ist allenfalls in einem Klage-Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) nach Inkrafttreten des fraglichen Gesetzes möglich.
Vor Abschluss eines Notifizierungsverfahrens darf ein Rechtsetzungsvorhaben nicht in Kraft gesetzt, wohl aber weiter vorbereitet und verabschiedet werden. Da das Inkrafttreten der Pfandpflicht erst ab 2002 vorgesehen ist, bleibt das Novellierungsvorhaben durch die Verlängerung der Frist völlig unberührt. Der Bundesrat hat daher keinerlei Anlass, seine Beratung und Zustimmung am 22. Juni 2001 zu verschieben. Ganz im Gegenteil ist er gehalten, unabhängig von dem Stand des Notifizierungsverfahrens zu entscheiden. Sollte er mit Änderungen zustimmen, müssten diese nach Zustimmung der Bundesregierung und des Bundesrates gegebenenfalls danach erneut notifiziert werden.
Im übrigen hält das Bundesumweltministerium die von einigen Ländern vorgebrachten Bedenken gegen die Einführung der Dosen-Pfandpflicht der Sache nach für unbegründet. Sie werden sich im weiteren Verlauf des Verfahrens als gegenstandslos erweisen.