Der Umweltministerrat in Luxemburg hat gestern Abend Schlussfolgerungen zu dem von der EG-Kommission am 27. Februar 2001 verabschiedeten Weißbuch "Strategie für eine zukünftigeChemikalienpolitik" beschlossen. Inhaltlich werden mit den Ratsschlussfolgerungen die wesentlichen Grundaussagen des Weißbuchs bestätigt und in einigen zentralen Punkten im Sinne einerStärkung des Gesundheits- und Umweltschutzes fortentwickelt. Damit hat die Kommission die Rückendeckung der Mitgliedstaaten für die Verfolgung ihres ehrgeizigen Programms zurNeugestaltung des europäischen Chemikalienrechts erhalten. Die Ratsschlussfolgerungen zielen darüber hinaus auf weitere Verbesserungen im Sinne des Umwelt-, Arbeits- undVerbraucherschutzes. Die Kommission ist nun aufgefordert, die erforderlichen Regelungsentwürfe zur konkreten, rechtlichen Umsetzung des Programms vorzulegen.
Das Weißbuch sieht eine grundlegende Revision der bisherigen EG-Regelungen zur Chemikaliensicherheit vor. Kernpunkt ist die Schaffung eines neuen, einheitlichen Systems zur Registrierung, Bewertung und Autorisierung von Chemikalien. Vor allem die Datenlage für Chemikalien, die bereits vor 1981 vermarktet wurden, sog. "Altstoffe", soll verbessert werden. Diese Stoffe stellenmengenmäßig 99 Prozent der Produktion chemischer Stoffe dar. Die Verwendung bestimmter Hochrisikostoffe, etwa krebserzeugende oder erbgutverändernde Stoffe, soll einem neuartigenAutorisierungsverfahren unterliegen.
Wichtige Anliegen Deutschlands bei den Verhandlungen über die Ratsschlussfolgerungen waren Aussagen zur effizienten, praxisgerechten Ausgestaltung des Autorisierungsverfahrens und zurVerbesserung der Stoffinformationen bei Stoffen mit Herstellungsmengen von 1 bis 10 Tonnen im Jahr. Diese machen zahlenmäßig immerhin etwa zwei Drittel der erfassten Stoffe ausmachen. Inbeiden Punkten ist es gelungen, grundlegende Formulierungen in die Ratsschlussfolgerungen einzubringen.
Aus Umweltsicht ausdrücklich zu begrüßen ist auch, dass nach den Ratsschlussfolgerungen auch langlebige Stoffe und solche, die sich in der Nahrungskette anreichern nach Festlegungentsprechender Kriterien dem Autorisierungsverfahren unterliegen sollen. Darüber hinaus soll eine Erstreckung des Verfahrens auch auf Stoffe, die sich schädlich auf das Hormonsystemauswirken und auch auf die aus Sicht des Verbraucher- und Arbeitsschutzes besonders relevanten sensibilisierenden und chronisch toxischen Stoffe geprüft werden. Die Ratsschlussfolgerungen gehendamit deutlich über die entsprechenden Vorschläge des Weißbuchs hinaus.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Aufforderung an die Kommission, zu prüfen, ob im Rahmen des vom Weißbuch vorgesehenen Systems ein einfaches Register auch für Stoffe unterhalbeines Produktionsvolumens von einer Jahrestonne geschaffen werden soll. Der Kommissionsvorschlag sieht für Stoffe mit einem derartigen Produktionsvolumen bisher grundsätzlich keineDatenvorlagepflichten vor.