Bundesrat beschließt Strahlenschutznovelle

01.06.2001
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 103/01
Thema: Strahlenschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Bundesumweltminister Jürgen Trittin: Wichtige Verbesserung beim vorbeugenden Gesundheitsschutz

Bundesumweltminister Jürgen Trittin: Wichtige Verbesserung beim vorbeugenden Gesundheitsschutz

Der Bundesrat hat heute dem von Bundesumweltminister Jürgen Trittin vorgelegten Entwurf für eine neue Strahlenschutzverordnung im Grundsatz zugestimmt. Vorschläge, die eine Verschlechterung des Strahlenschutzes bedeutet hätten, fanden in der Länderkammer keine Mehrheit. "Besonders wichtig für den vorbeugenden Gesundheitsschutz ist, dass die Grenzwerte für die radioaktive Belastung einzelner Organe und Körperteile nicht gestrichen worden sind, wie dies etwa einige Bundesratsausschüsse noch in der letzten Woche mit Mehrheit gefordert hatten", sagte Trittin.

Die neue Strahlenschutzverordnung verbessert den Schutz der Bevölkerung vor radioaktiver Belastung in entscheidenden Punkten. Fast alle Grenzwerte für die zulässige radioaktive Belastung werden gesenkt: Die Absenkung des Monatsgrenzwerts für die Gebärmutter stärkt den Schutz des ungeborenen Lebens. Erstmals wird der Schutz vor radioaktiven Stoffen, die natürlich in der Umwelt vorkommen, und der Schutz vor kosmischer Strahlung geregelt - was vor allem dem fliegenden Personal der Fluggesellschaften zugute kommt. Im beruflichen Strahlenschutz verhindern die sogenannten Organdosisgrenzwerte, zusätzlich zur Absenkung des Grenzwertes der effektiven Dosis, dass einzelne Organe oder Körperteile höher belastet werden können als bisher zulässig. Kritische Organe sind hier vor allem die Knochen, Nieren und Teile des Atemtraktes.

Als "völlig unverständlich" kritisierte Bundesumweltminister Trittin die von der Länderkammer abgelehnte Absenkung des sogenannten Störfallplanungswertes von 50 auf 20 Millisievert. Der Wert bestimmt die zulässige radioaktive Belastung bei Störfällen in Kraftwerken sowie Zwischen- und Endlagern. "Es ist ein Widerspruch in der Bewertung radioaktiver Risiken, dass der Störfallplanungswert nicht, wie die übrigen Grenzwerte für radioaktive Belastungen auch, abgesenkt wurde", sagte Trittin. Der Bundesratsbeschluss werde jedoch an der Überarbeitung der Antragsunterlagen für das Atommüll-Lager Schacht Konrad nichts ändern. Er habe das Bundesamt für Strahlenschutz gebeten, für die Antragstellung weiterhin einen Störfallplanungswert von 20 Millisievert zugrunde zu legen.

01.06.2001 | Pressemitteilung 103/01 | Strahlenschutz
https://www.bmuv.de/PM1252
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