Bundeskabinett beschließt Naturschutznovelle

30.05.2001
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 101/01
Thema: Naturschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Bundesumweltminister Jürgen Trittin: zentrales umweltpolitisches Versprechen der Koalition eingelöst

Bundesumweltminister Jürgen Trittin: zentrales umweltpolitisches Versprechen der Koalition eingelöst

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf von Bundesumweltminister Jürgen Trittin zur Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen. "Damit ist der Weg frei für eine gründliche Modernisierung des Naturschutzes in Deutschland", sagte Trittin. Das Naturschutzrecht des Bundes soll neu ausgerichtet werden, um den Anforderungen des Erhalts der biologischen Vielfalt in einem modernen Industriestaat gerecht zu werden. "Damit löst die Koalition ein zentrales umweltpolitisches Versprechen ein", sagte der Minister.

Bereits bei in der Zielbestimmung des Gesetzes wird das Nachhaltigkeitsprinzip gestärkt, in dem die Verantwortung für die zukünftigen Generationen hervorgehoben wird. Damit stehen aktuelle Nutzungsinteressen des Menschen nicht mehr alleine im Vordergrund. So wird etwa das Verhältnis des Naturschutzes zu Land- und Forstwirtschaft neu definiert. Das Gesetz formuliert Anforderungen an die sogenannte "gute fachliche Praxis", eine Art Stand der Technik für das landwirtschaftliche Gewerbe. "Diese Regeln stärken die Rolle der Bauern bei der Pflege und nachhaltigen Nutzung unserer vielfältigen Kulturlandschaften. Das Naturschutzgesetz des Bundes betrachtet die Bauern als Partner und setzt Standards für die Agrarwende", betonte Bundesumweltminister Trittin.

Neue Standards setzt die Naturschutznovelle auch bei der nachhaltigen Sicherung der Vielfalt der heimischen Tier- und Pflanzenarten. Die Bundesländer haben auf 10 Prozent ihrer jeweiligen Landesfläche ein Netz verbundener Biotope zu entwickeln, das die bisherige Vereinzelung der Tier- und Pflanzenarten auf einem Flickenteppich voneinander isolierter Schutzflächen ablösen soll. Die Art der rechtlichen Sicherung der Flächen des Biotopverbundes, sei es durch förmliche Unterschutzstellung, Vertragsnaturschutz oder planungsrechtliche Mittel, bleibt den Bundesländern überlassen. Bei Umsetzung und Vollzug der anspruchsvollen Vorgaben des neuen Bundesnaturschutzgesetzes werden die Bundesländer eine entscheidende Rolle spielen. Entsprechend der föderalen Aufgabenverteilung ist das Naturschutzgesetz des Bundes als Rahmengesetz konstruiert und muss durch entsprechende Landesgesetze umgesetzt werden. Nach dem heutigen Kabinettsbeschluss soll nun rasch das parlamentarische Verfahren eingeleitet werden. Die Novelle bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Ziel ist, das Gesetzgebungsverfahren noch im Jahr 2001 erfolgreich abzuschließen.

30.05.2001 | Pressemitteilung 101/01 | Naturschutz
https://www.bmuv.de/PM1250
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