Das Bundesumweltministerium weist die heute von Umweltverbänden geäußerte Kritik an der <dokl:6887>Strahlenschutznovelle</dokl> zurück. "Die Kritik der Verbände ist widersprüchlich. Wer den Bundesrat einerseits vor einer Verwässerung unserer Vorlage warnt und ihn gleichzeitig zur Ablehnung unserer Vorlage auffordert, der erreicht höchstens, dass alles beim alten bleibt", so BMU-Sprecher Michael Schroeren.
Dagegen führt die von der Bundesregierung beschlossene Novelle zu erheblichen Verbesserungen des Strahlenschutzes der Bevölkerung:
- Die Grenzwerte für die zulässige radioaktive Belastung werden gesenkt. Für Personen, die beruflich radioaktiver Strahlung ausgesetzt sind, wird der Grenzwert von 50 auf 20 Millisievert reduziert.
- Der Schutz des werdenden Lebens bei beruflich strahlenexponierten Arbeitnehmerinnen wird verbessert: Künftig gibt es noch strengere Grenzwerte und verstärkte Schutzanforderungen sowohl für das ungeborene Leben als auch für die schwangere Frau.
- Erstmals wird bundesweit einheitlich und nach strengen Vorgaben geregelt, wann und unter welchen Umständen Stoffe aus der strahlenschutzrechtlichen Überwachung freigegeben werden dürfen. Die bundeseinheitlichen Vorgaben der Novelle lösen das bisherige uneinheitliche, einzelfallbezogene Vorgehen der Länder ab. Die sogenannte "Freigabe" von Stoffen aus dem genehmigungsbedürftigen Umgang orientiert sich an einer Obergrenze von 0,01 Millisievert im Jahr für die mögliche zusätzliche Belastung für Einzelpersonen der Bevölkerung. Das ist keine Lockerung, sondern eine deutliche Verschärfung der bestehenden Vorschriften.
- Neu ist auch die Ausdehnung des Strahlenschutzes auf natürliche Strahlungsquellen. Damit wird etwa auch die Strahlenbelastung des fliegenden Personals von Fluggesellschaften ausdrücklich erfasst. Fluggesellschaften werden erstmals zur Ermittlung der Strahlenbelastung ihrer Angestellten verpflichtet, sobald die effektive Dosis im Kalenderjahr 1 Millisievert überschreiten kann. Dieser Wert ist schon bei 10 Transatlantikflügen erreicht. Auch für diese beruflich Strahlung ausgesetzten Personen gilt zukünftig der Jahresgrenzwert von 20 Millisievert. Zum Vergleich: Die natürliche Strahlenbelastung in Deutschland liegt durchschnittlich bei etwa 2,4 Millisievert im Jahr.